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Thema : Landwirtschaft in Schleswig-Holstein

Förderung von Investitionen in (teil-)mobile Schlachteinheiten

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) seit 2024 Investitionen in (teil-)mobile Schlachteinheiten für Rinder, so dass Tiere möglichst schonend und ohne lange Transporte geschlachtet werden können und leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Tierwohls, zum Klimaschutz und zur Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum. Dies soll gerade für kleine Schlachtbetriebe in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben mit einer Direktvermarktung die wirtschaftlichen Chancen verbessern.

Letzte Aktualisierung: 05.05.2025

Möglich wurde die neue Förderung aufgrund 2021 in Kraft getretener lebensmittelrechtlicher EU-Vorschriften zur Hof- bzw. Weideschlachtung. Halterinnen und Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren haben nunmehr die Möglichkeit, eine begrenzte Anzahl von Tieren auf ihrem Hof schlachten zu lassen, unabhängig von der Haltungsform. Voraussetzung ist, dass die (teil-)mobile Schlachteinheit Teil eines bereits zugelassenen Schlachthofs sein muss.

In 2025 wird das Förderprogramm neben den (teil-)mobilen Schlachteinheiten für Rinder um die Tierarten Schwein und Geflügel erweitert.

Antragstellung und Förderung

Das geplante Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Schlachtunternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein (Antragsteller). Erste Anträge können ab sofort bis Ende August 2025 gestellt werden. Förderfähig sind Kosten für die Beschaffung von teilmobilen Schlachteinheiten für Rinder, Schweine und Geflügel.

Die Höhe der Zuwendung wird bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen und darf den Förderhöchstbetrag von 40.000 Euro nicht übersteigen. Insgesamt stehen 300.000 Euro für die Förderung (teil-)mobiler Schlachteinheiten im Landeshaushalt in diesem Jahr zur Verfügung. Für die mobile Einheit muss ein schlüssiges Nutzungskonzept vorliegen, das die Einhaltung der Hygienestandards für Schlachtungen gewährleistet und die Voraussetzung erfüllt, in die Zulassung des beteiligten Schlachtbetriebes nach EU-Hygienerecht integriert zu werden.

Für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb ist zudem die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes verpflichtend.

Näheres entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Ansprechpartner im MLLEV

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Matthias Lau
Telefon: 0431 988 4975
matthias.lau@mllev.landsh.de

Informationen und Formulare

Weitere Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie nachfolgend zum Herunterladen:

Förderrichtlinie

Antragsformular teilmobiler Schlachtungen

Vordruck De-minimis-Erklärung

Informationen De-minimis-Beihilfen

Vordruck Erklärung KMU

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Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

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