Impulse für die Landwirtschaft 2040 in Schleswig-Holstein
Ein Dialog, viele Perspektiven – gemeinsam für eine zukunftsfähige Landwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 24.03.2025
Der Dialogprozess zur “Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein” hat seit 2018 Landwirt:innen, Verbände, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zusammengebracht, um die Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein aktiv zu gestalten. Nach sechs Jahren intensiver Zusammenarbeit und Diskussionen endet der formale Prozess nun – doch der Dialog selbst geht weiter. Auch in Zukunft ist es wichtig, gemeinsam mit allen Akteuren ein neues Bewusstsein für die Bedeutung der heimischen Landwirtschaft, die neben der Lebensmittelerzeugung zum Erhalt der Kulturlandschaft, zum Klimaschutz und zum Schutz der Biodiversität beiträgt, zu entwickeln. Der Weg zu einer akzeptierten und wertgeschätzten Landwirtschaft bleibt eine fortlaufende Aufgabe.
Ein konkretes Element für die Fortführung des Dialogs ist der "Zukunftspreis Landwirtschaft - Aus Ideen wird Wandel", der im Jahr 2026 erstmalig vergeben wird. Mit diesem Preis werden innovative Projekte, Betriebe und Initiativen ausgezeichnet, die besonders viele der im Dialogprozess entwickelten Impulse in die Praxis umsetzen – nachhaltig, innovativ und mit einem klaren Fokus auf die zukunftsfähige Entwicklung der Landwirtschaft.
Schleswig-Holsteinischer Zukunftspreis Landwirtschaft - Aus Ideen wird Wandel
Über den Wettbewerb
Der Zukunftspreis ist mit 10.000 Euro dotiert und richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Institutionen und Studierende. Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober 2025 möglich. Der Preis soll all jene ermutigen, die mit mutigen Ideen und Konzepten die Zukunft der Landwirtschaft aktiv mitgestalten.
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) vergibt im Rahmen des Dialogprozesses „Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein“ einen Preis an Betriebe, Projekte oder Initiativen, die sich in besonderer Weise um eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft verdient gemacht haben.
Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative und wirtschaftlich tragfähige Umsetzungen der im Dialogprozess entwickelten 24 Thesen für eine nachhaltige Landwirtschaft sichtbar zu machen, die Umsetzung dieser 24 Thesen weiter zu fördern, Impulse für Nachahmung und Synergien innerhalb der Branche zu geben sowie den interdisziplinären Austausch zu stärken.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, Projekte oder Initiativen aus der Landwirtschaft sowie dem vor- und nachgelagerten Bereich, Bildungsinitiativen sowie Kooperationen zwischen verschiedenen landwirtschaftlichen Akteurinnen und Akteuren.
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein erkennbarer Bezug zum Land Schleswig-Holstein. Dieser ist insbesondere dann gegeben, wenn sich der Sitz des Betriebs oder der Projektstandort in Schleswig-Holstein befindet, wenn eine enge Kooperation mit Partnern oder Partnerinnen aus Schleswig-Holstein besteht, oder wenn das Projekt einen klaren inhaltlichen Bezug zur landwirtschaftlichen Entwicklung im Land aufweist.
3. Handlungsbeschreibung
Zur Teilnahme zugelassen sind ausschließlich Beiträge, die in nachvollziehbarer Weise einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der im Dialogprozess „Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein“ entwickelten Thesen und Impulse leisten.
Ein Beitrag gilt als preiswürdig, wenn er mindestens einen der folgenden inhaltlichen Schwerpunkte in der Praxis adressiert:
Wertschöpfung und Wertschätzung: Förderung einer fairen und nachhaltigen landwirtschaftlichen Wertschöpfung, insbesondere durch Maßnahmen zur Stärkung der Rolle von Produzenten oder Produzentinnen zur Förderung der regionalen Vermarktung.
Klimaschutz und Klimaanpassung: Entwicklung oder Umsetzung innovativer betrieblicher Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Reduzierung landwirtschaftlich bedingter Emissionen.
Tierwohl und Tierhaltung: Einführung oder Weiterentwicklung praxistauglicher Verfahren einer wirtschaftlich tragfähigen und ethisch vertretbaren Tierhaltung.
Gewässerschutz und Niederungen: Anwendung nachhaltiger Bewirtschaftungsstrategien zum Schutz von Wasserressourcen, insbesondere in ökologisch sensiblen Niederungsgebieten.
Biodiversität und Landschaft: Integration biodiversitätsfördernder Maßnahmen in landwirtschaftliche Produktionssysteme oder zum Erhalt naturnaher Landschaftsräume.
Der Beitrag muss zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen:
Er muss einen erkennbaren Innovationsgehalt aufweisen.
Er muss unter realen betrieblichen oder projekthaften Bedingungen umgesetzt worden sein (keine bloßen Konzeptpapiere).
Er muss eine übertragbare Wirkung entfalten oder das Potenzial für eine Anwendung in anderen Kontexten aufweisen.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der oben genannten thematischen Schwerpunkte sowie nach den Kriterien Innovationsgrad, Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Tragfähigkeit und thematische Breite.
4. Frist und Form der Bewerbung
Die Bewerbungsfrist endet am 31.10.2025. Maßgeblich ist der Eingang der vollständigen Bewerbung.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital in Form eines Bewerbungsvideos (Länge max.2 Min. und max. Dateigröße1 GB) und des ausgefüllten Anmeldeformulars.
Die Bewerbungen sind zu richten an:
Das Bewerbungsformular ist auf folgender Website auszufüllen: Zur Upload-Plattform
Das Bewerbungsvideo ist auf folgender Plattform hochzuladen: https://vimeo.com/de
5. Auswahlverfahren und Preisvergabe
Die Entscheidung über den Preisträger oder die Preisträgerin erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Auf der ersten Stufe werden die eingereichten Beiträge zunächst durch das MLLEV gesichtet und auf ihre grundsätzliche Eignung geprüft. Die grundsätzlich preiswürdigen Beiträge werden anschließend dem unabhängigen Auswahlgremium zur finalen Entscheidung vorgelegt. Die Zusammensetzung des Auswahlgremiums wird auf der Website des Ministeriums veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Zusammensetzung des Auswahlgremiums erfolgt spätestens bis zum 31.10.2025. Entscheidungsgrundlage für das Auswahlgremium sind unter Nummer 3. aufgeführten Anforderungen. Die finale Verkündung der Auswahlentscheidung wird 2026 erfolgen. Weiteres wird auf der MLLEV-Website veröffentlicht.
6. Preis
Der Preis ist mit einem Geldbetrag in Höhe von insgesamt 10.000,00 EUR dotiert. Prämiert wird der erste Platz. Das MLLEV behält sich vor, in Abhängigkeit der eingegangenen Bewerbungen weitere Plätze zu prämieren. In diesem Fall erfolgt eine Teilung des Gesamtpreisvolumens. Jedenfalls erhält der Erstplatzierte 50 Prozent des Gesamtvolumens. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen eines Festakts.
7. Nutzungs- und Verwertungsrechte an Ton-, Bild- und Videomaterial
Mit der Bewerbung sowie Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstandene Foto-, Video- und Tonaufnahmen unentgeltlich durch das MLLEV oder Dritte genutzt und verwertet werden dürfen.
Dies umfasst unter anderem:
Veröffentlichung auf der Website und Social-Media-Kanälen des MLLEV,
Nutzung in Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Weitergabe an Medien zur Berichterstattung,
Archivierung.
Die Teilnehmenden stellen sicher, dass sie über die Rechte an eingereichten Materialien verfügen und dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
8. Datenschutzhinweis
Mit der Einreichung einer Bewerbung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Angaben, Unterlagen und das eingereichte Videomaterial im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens verarbeitet und im erforderlichen Umfang an die Mitglieder des Auswahlgremiums sowie an mit der Durchführung beauftragte Stellen weitergegeben werden. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Anlage zu entnehmen oder können bei der ausschreibenden Stelle angefragt werden.
9. Sonstige Hinweise
Ein Anspruch auf Teilnahme am Wettbewerb oder auf die Vergabe eines Preises besteht nicht. Die Entscheidung des Auswahlgremiums erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs.
Das Preisgeld ist nicht zweckgebunden. Es steht den Preisträgern oder Preisträgerinnen zur freien Verfügung und unterliegt keiner Zweckbindung im haushaltsrechtlichen Sinne.
Das MLLEV übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Übermittlung von eingereichten Unterlagen/Videomaterial, es sei denn, dies beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens des Ministeriums oder der von ihm beauftragten Stellen.
Das MLLEV behält sich vor, den Wettbewerb bei Vorliegen sachlich gerechtfertigter Gründe jederzeit zu ändern, auszusetzen oder abzusagen. Die Teilnehmenden werden über eine Änderung oder Absage unverzüglich auf den im Rahmen der Bewerbung angegebenen Kommunikationswegen informiert. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Kostenerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
Wir brauchen weiter gute Beispiele und Ansätze für die zukunftsfähige Entwicklung der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein, dafür schaffen wir den Zukunftspreis Landwirtschaft. So bekommt die innovative Umsetzung des Dialogprozesses eine Plattform mit Signalwirkung, um die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein nachhaltig und am Puls der Zeit zu entwickeln.
Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Werner Schwarz
Impulse für die Landwirtschaft 2040 in Schleswig-Holstein
Ein Impulspapier präsentiert die die Ergebnisse des Dialogprozesses und gibt viele Denkanstöße für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Schleswig-Holstein.Herausgestellt werden die großen, erfolgreichen Aktivitäten der Landesregierung, die aus dem Dialog hervorgegangen sind:
Die praktischen Umsetzungen der Impulse aus dem Dialogprozess zeigen sich schon heute in zahlreichen Projekten. Best-Practice-Beispiele aus verschiedenen Bereichen der Landwirtschaft werden in einer begleitenden Videoreihe vorgestellt. Diese Beispiele zeigen, wie die Ideen und Konzepte in die Praxis übertragen werden können.
Der Dialogprozess wurde von einer vielfältigen Steuerungsgruppe begleitet, die Vertreter:innen aus verschiedenen Bereichen umfasst. Zu den Mitgliedern gehören:
Diese vielfältige Beteiligung aus Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Umwelt- und Tierschutz sowie der Kirche hat maßgeblich zum Erfolg des Prozesses beigetragen.
Gemeinsam werden wir den Dialog fortführen und die Zukunft der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein nachhaltig gestalten!
Dokumentation der Workshops
Im Rahmen des Dialogprozesses Landwirtschaft 2040 wurden zentrale Themen in moderierten Workshops mit zahlreichen unterschiedlichen Fachleuten, Praktikerinnen und Praktikern sowie Interessensvertretungen intensiv diskutiert.
Die hier bereitgestellten Workshopdokumentationen geben einen Einblick in die diskutierten Inhalte, Thesen, Leitfragen und Impulse aus den jeweiligen Themenfeldern. Sie zeigen, wie breit und praxisnah die Perspektiven waren – und bilden die Grundlage für die im Impulspapier gebündelten Ergebnisse:
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