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Thema : Landwirtschaft in Schleswig-Holstein

Eckpunkte zur Ausgestaltung der GAP nach 2027

"Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027 – Für eine nachhaltige Landwirtschaft sowie lebendige ländliche Räume“

Letzte Aktualisierung: 16.09.2025

Zentrale Aufgabe des Landwirtschafts- und Ernährungssystem ist die Erzeugung von gesunden, quali­tativ hochwertigen sowie ökologisch vertretbaren Lebensmitteln. Voraussetzung dafür ist die Bewah­rung und nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen. Durch die gesellschaftlichen Anfor­derungen, die demografische Entwicklung, die sich verändernden ökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen unterliegt auch die Landwirtschaft einem einschneiden­den Wandel. Dieser bedeutet für landwirtschaftliche Betriebe erhebliche Anpassungen der bisherigen landwirtschaftlichen Praxis. Diese müssen flankiert werden durch eine darauf abgestimmte Agrarpolitik mit einem angemessenen und weiterhin eigenständigen Budget für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union.

Diese Anpassungserfordernisse bestehen gleichermaßen für ländliche Gemeinden und Regionen. Zum dauerhaften Erhalt funktionsfähiger, resilienter ländlicher Räume und des damit verbundenen Wohn-, Lebens- und Arbeitsraums bedarf es daher auch weiterhin einer intensiven Unterstützung durch die europäische Agrarpolitik.

Die GAP ist das zentrale Steuerungsinstrument für den notwendigen Anpassungsprozess für eine zukunftsfähige Landwirtschaft sowie lebendige ländliche Räume in der EU, Deutschland und Schleswig-Holstein. Die Entwicklung der GAP in den letzten Förderperioden zeigt, dass die Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft immer wichtiger werden. Zeitgleich sind die Anforderungen an den Mehrwert der GAP für die EU insgesamt gestiegen. In diesem Eckpunktepapier werden u.a. die gültigen zehn Hauptziele der GAP und die Ziele des europäischen Green Deals sowie der Farm-to-Fork-Strategie berücksichtigt. Dabei ist die regional vielfältige Landwirtschaft in Deutschland und Schleswig-Holstein mit ihren verschiedenen Betriebsformen, Produktionsmethoden und Erzeugnissen mitzudenken.

Das Eckpunktepapier gibt Impulse für zukünftige Reformen der GAP.

Attraktiv für landwirtschaftliche Betriebe und wirkungsvoll für Umwelt, Klima und Tierwohl

Die GAP nach 2027 soll ein attraktives Angebot für möglichst viele landwirtschaftliche Betriebe dar­stellen, welches zugleich wirkungsvoll für Umwelt, Klima und Tierwohl ist. Dieses Angebot umfasst Maßnahmen des Bundes und der Länder. Ein zentraler Aspekt dabei ist die einkommenswirksame Vergütung von Umwelt- und Klimaschutzleistungen, die den landwirtschaftlichen Betrieben zukünftig eine Möglichkeit bieten soll, diese als eine flexible und nachhaltige Einkommensquelle zu nutzen. Neben der Einkommenswirksamkeit soll ein Augenmerk auf der Praktikabilität der Maßnahmen liegen. Die Regionalisierung der Agrarzahlungen von bestimmten Maßnahmen des Bundes ist eine wichtige Stellschraube, um das erforderliche Ambitionsniveau bei einer breiten Teilnahme zu errei­chen. Bei der Regionalisierung sollten fachliche Kriterien berücksichtigt werden, unabhängig von den Verwaltungsgrenzen der Bundesländer.

Zur Sicherstellung der Wirksamkeit sollen nur tatsächliche Leistungen vergütet werden. Diese umfassen Leistungen, die ein Betrieb durch eine nachhaltige Bewirtschaftung bereits erbringt, oder zukünftig durch Bewirtschaf­tungsanpassungen erbringen wird. Gleichzeitig soll den landwirtschaftlichen Betrieben bei der Maß­nahmenplanung nach Antragsstellung für einen gewissen Zeitraum eine größere Flexibilität eingeräumt werden. Zudem sollen nachweislich nachhaltige Bewirtschaftungssysteme, für die mehrjährige Erbringung von Leistungen zum Schutz der Biodiversität, des Bodens, der Gewässer und des Klimas besonders vergütet werden. Die Höhe der Zahlung sollte über ein anreizorientiertes Punktesystem für Umwelt- und Klimaschutzleistungen erfolgen.

Im Sinne einer gerechten Einkommensverteilung und Planbarkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe ist die Einführung einer betrieblichen Ober- und Untergrenze für Interventionen ein wichtiger Faktor. Die durch Budgetüberschreitungen bedingte Senkung der Agrarzahlungen könnte durch eine Obergrenze vermindert werden. Eine Untergrenze dient der Vermeidung von Verwaltungsaufwand, vereinfacht die Antragstellung und steuert die erforderlichen Umwelt- und Klimaleistungen.

Neben den Einkommensunterstützungen für landwirtschaftliche Betriebe sollen Landwirtschaft, Ökosysteme und Lebensräume für die Bevölkerung auch durch die Förderung investiver Maßnahmen gestärkt werden.

Gemeinwohlorientiert im Sinne öffentlicher Güter nach dem Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“

Die Landwirtschaft erfüllt vielfältige Aufgaben und erbringt neben der landwirtschaftlichen Erzeugung wichtige gesellschaft­liche Leistungen im Sinne öffentlicher Güter, die derzeit über den Markt nicht angemessen bezahlt werden oder für die bislang kein Markt existiert. Die zukünftige GAP sollte daher zum Erhalt und zur Förderung dieser gesellschaftlichen Funktionen der Landwirtschaft konsequent nach dem Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ ausgerichtet werden. Gemeinwohlleistungen, die über die GAP vergütet werden sollen, umfassen dabei gesellschaftlich relevante Leistungen im Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie im Bereich des Tierwohls. Dies gilt auch für die Förderung lebendiger ländlicher Räume im Sinne der Sicherung der Daseinsvorsorge. Die Bereitstellung dieser Gemeinwohlleistungen erfolgt nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Eine gemeinwohlorientierte GAP soll zudem dafür sorgen, dass die notwendige Akzeptanz erhalten bleibt, um weiterhin finanziell Mittel für den Anpassungsprozess in der Landwirtschaft bereitzustellen.

Weiterentwicklung der Direktzahlungen zu einkommenswirksamen Gemeinwohlzahlungen zur Sicherung landwirtschaftlicher Einkommen und Erfüllung gesellschaftlicher Belange

Schleswig-Holstein setzt sich für die Abschaffung des Zwei-Säulen-Modells ein. Für die nächste Förderperiode gilt es ein Übergangsmodell zu schaffen, das das Budget der Direkt­zahlungen in ein anreizorientiertes Konzept für einkommenswirksame Gemeinwohlzahlungen überführt.

Für das zukünftige Basisniveau bleiben die GLÖZ-Standards und die Grundanforderung an die Be­triebsführung (GAB) zunächst in vereinfachter und reduzierter Form bestehen. Dafür müssen die ent­scheidenden Prüfkriterien und -methoden identifiziert werden. Dabei ist auch zu prüfen, welche GLÖZ-Standards in die Gemeinwohlleistungen übernommen oder durch andere Regelungen umgesetzt werden könnten.

Ferner ist zu prüfen, wie ein wirksames und vor allem bürokratieärmeres Kontrollsystem zukünftig weiter ausgestaltet werden kann. Dabei sollten insbesondere die Möglichkeiten der Digitalisierung, Automatisierung und der Einsatz Künstlicher Intelligenz verstärkt werden, um landwirtschaftliche Betriebe und die Verwaltung zu ent­lasten. Dies dient auch der besseren Erreichung von Klima- und Umweltanforderungen.

Für die Inanspruchnahme der Einkommensgrundstützung und der einkommenswirksamen Gemein­wohlzahlungen ist das Basisniveau zu erfüllen. Die Höhe der Einkommensgrundstützung pro Hektar sollte anhand der mit ihr verbundenen Bedingungen festgelegt werden.

Die Effektivität der bisherigen Umverteilungsprämie muss verbessert werden, um die verschiedenen Betriebsformen mit ihren vielfältigen Funktionen für den ländlichen Raum und die Umwelt zu unterstützen. Zudem können weitere Maßnahmen, wie Verwaltungsentlastungen zum Erhalt dieser Betriebe beitragen.

Optimierte Gemeinwohlprämie als Baustein zur Vergütung von flächenbezogenen Umwelt- und Klimaschutzleistungen

Die zukünftige Ausgestaltung der Agrarprämien soll auf einem leistungsbezogenen Modell basieren, das dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Güter“ folgt.

Bei dem gemeinwohlorientierten Förderkonzept darf nicht die Kompensation von Mehraufwand oder Ertrags­minderung im Vordergrund stehen, sondern die erbrachten flächenbezogenen Umwelt- und Klimaschutzleis­tung müssen einkommenswirksam bezahlt werden. Ziel muss es sein, dass landwirtschaftliche Betriebe die Erbrin­gung von Gemeinwohlleistungen als nachhaltige Einkommensquelle in ihren unternehmerischen Ent­scheidungen berücksichtigen und als festen Betriebs- und Einkommenszweig etablieren.

Mit der in Schleswig-Holstein entwickelten Gemeinwohlprämie des Deutschen Verbands für Landschaftspflege e. V. und der Erfolgsorientierten Agrarprämie des Instituts für Agrarökonomie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel liegen zwei Konzepte vor, die das unternehmerische Handeln der Landwirtinnen und Landwirte in den Mittelpunkt stellen sowie das Ziel verfolgen über flächenbezogene Maßnahmen die Direktzahlungen der 1. Säule in Zahlungen für Gemeinwohlleistungen zu überführen.

Mit der Gemeinwohlprämie liegt ein grundsätzlich erprobtes punktebasiertes Bewertungs- und Honorierungskonzept vor, welches auf die aktuelle GAP-Architektur zugeschnitten ist und damit zur bundeseinheitlichen Umsetzung als einjährige Öko-Regelung grundsätzlich geeignet wäre. Neben der Einkommenswirksamkeit, bietet das Konzept der Gemeinwohlprämie über das Punktesystem eine geeignete Grundlage für ein praxisnahes und bürokratieverträgliches Benchmarking der Erbrachten Umwelt- und Klimaleistungen.

Die Erfolgsorientierte Agrarprämie knüpft die Betriebsprämie an die Erreichung der Ziele des europäischen Green Deals. Die betriebliche Vergütung setzt sich aus den Kompensationszahlungen der gewählten Maßnahmen zusammen, welche mit einer Faktormatrix gewichtet werden.

Gleichwohl sind beide Konzepte weiter zu entwickeln, damit ihr Potenzial für eine stärker gemeinwohlorientierte GAP optimal genutzt werden kann. Hierfür sind folgende Punkte zu beachten:

  • Überarbeitung/Erweiterung des bestehenden Maßnahmenportfolios für eine ausgewogene Berücksichtigung der adressierten Umweltgüter;
  • Feinabstimmung zu den verbleibenden Flächenmaßnamen der Länder, damitaufwendige Regelungen u.a. zur Vermeidung von Doppelförderungen entfallen können;
  • Die Regionalsierung von Maßnahmen zur Steigerung der Teilnahmebereitschaft unter Beibehaltung des erforderlichen Ambitionsniveaus;
  • Zusätzliche Vergütung von systemischen Ansätzen (z.B. Ökolandbau) und Mehrjährigkeit;
  • Lösungsansätze für eine bessere Budgetplanung zur Vermeidung von variierenden Prämienhöhen in Abhängigkeit von der Zahl der Antragstellenden.

Dabei ist zu beachten, dass sich beide Konzepte nur auf flächenbezogene Umwelt- und Klimaschutzleistungen beziehen können. Dennoch bieten die Gemeinwohlprämie und die Erfolgsorientierte Agrarprämie Möglichkeiten über Maßnahmen, die z. B. die Weidehaltung fördern, einen Beitrag zum Tierwohl zu leisten.

Weitere Gemeinwohlleistungen, z. B. Tierwohl, investive Leistungen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie für die Entwicklung des ländlichen Raumes und in den Sektorprogrammen, sollen über andere Bausteine abgedeckt werden. Sowohl landwirtschaftliche Betriebe als auch der gesamte ländliche Raum sind durch die Förderung investiver Maßnahmen zu stärken.

Abstimmung der optimierten Gemeinwohlprämie mit den Maßnahmen der Länder

Die Gemeinwohlprämie bietet flächendeckende Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen an, ersetzt jedoch nicht die bisher in der 2. Säule lokalisierten spezialisierten ELER-Maßnahmen auf Landesebene. Diese Maßnah­men der bisherigen 2. Säule verfolgen spezielle fachliche Zielsetzungen oder sind in spezifischen (Natur-)Räumen relevant, sie sollten daher erhalten bleiben. Um Doppelzahlungen zu vermeiden, müssen Maßnahmen einer optimierten Gemeinwohlprämie und die bisherigen ELER-Maßnahmen klar voneinander abgegrenzt werden bzw. sinnvoll aufeinander aufbauen. Die Förderung des ökologischen Landbaus wird im Rahmen einer möglichen Gemeinwohlprämie abgebildet, dabei ist sicherzustellen, dass auch die Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung ausreichend vergütet wird.

Praktikabel/Umsetzbar für Antragstellende:

Die Antragstellenden sollen die Gemeinwohlleistungen im Fokus haben und für ihren jeweiligen Be­trieb die jeweils passende Kombination wählen.

Die Wahl soll aus Sicht der Praktikabilität und unter Wahrung der erforderlichen Zielerreichung möglichst unbürokratisch möglich sein.

Gleichermaßen sollte die Verwaltung in der Umsetzung unterstützen und unzulässige Kombinationen anzeigen. Hierbei achtet die Verwaltung darauf, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.

Die bestehenden Konkurrenzsituationen zwischen den verschiedenen Förderprogrammen sollen da­durch abgeschafft, die Synergien sollen genutzt und verstärkt werden. Dies ist im Sinne der Praktika­bilität und auch der Wirksamkeit der Maßnahmen.

Die Praktikabilität sollte dadurch deutlich werden, dass die Maßnahmen verständlich und um­setzbar sind. Zugunsten der Verständlichkeit könnte bei den Maßnahmen der Gemeinwohlprämie auf ein gewisses Maß an Detailtiefe und Bestimmungen verzichtet werden.

Zielgerichtet für lebendige, ländliche Räume

Ländliche Räume prägen mit ihren Siedlungen und Kulturlandschaften das Bild auf ca. 97 Prozent unserer Landesfläche. Vielfältige und lebendige ländliche Räume sind daher für den Erhalt der wirt­schaftlichen Infrastruktur, der Lebensqualität sowie der ökologischen Wertigkeit der ländlichen Regionen unerlässlich. Die ländlichen Gemeinden und Regionen sind nach wie vor stark mit der Land- und Ernährungswirtschaft verzahnt. Um hier gemeinsame Synergien auch weiterhin heben zu können und den anstehenden Wandel wirksam zu unterstützen, ist die Förderung der ländlichen Entwick­lung als ein wichtiger Bestandteil der GAP in mindestens gleichbleibendem Mittelumfang beizube­halten.

Zentrale Ziele sind, die Daseinsvorsorge zu sichern und gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Land im Vergleich zu den städtischen Zentren zu schaffen. Die GAP nach 2027 ist so auszurichten, dass die ländlichen Räume nicht von der allgemeinen Entwicklung abgekoppelt werden. Vitalisierung von Ortszentren, Sicherung der Grundversorgung, Nutzung der sich aus der digitalen Transformation ergebenden Chancen in der Lebens- und Arbeitswelt sowie Mobilitätssicherung sind Themen, die zur Verringerung von Abwanderung und Bevölkerungsrückgang im ländlichen Raum von zentraler Bedeu­tung sind. Neue Herausforderungen ergeben sich aus der Anpassung an den Klimawandel sowie aus der angestrebten Klimaneutralität.

Auch das große gesellschaftliche und ehrenamtliche Engagement leistet wichtige Beiträge für das gemeinschaftliche Leben vor Ort und für eine lebendige Demokratie. Die Förderung dieses sozialen Miteinanders ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil der GAP nach 2027. Das ehrenamtliche Enga­gement sollte dabei weiterhin Teil des ELER mit dem bewährten Instrument LEADER und dem damit einhergehenden Bottom-up - Prinzip (von unten nach oben – aus der Region für die Region) sein.

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