Die Landeskasse ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 als zugeordnetes Amt im Geschäftsbereich des Finanzministeriums errichtet worden. In der Behörde sind rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Landeskasse befasst sich schwerpunktmäßig mit den Aufgaben Zahlungsverkehr, Buchführung und Vollstreckung.
Der Zahlungsverkehr führt Zahlungen für das Land Schleswig-Holstein und dessen Behörden aus. Die Auszahlungen erfolgen in der Währung Euro im EU-SEPA Raum sowie Euro und Fremdwährungszahlungen ins Ausland. Weiterhin führt die Landeskasse für ca. 300 Behörden - u.a. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei, Hochschulen und Einrichtungen des Landes - die Kassengeschäfte aus. Das Sachgebiet Zahlungsverkehr sorgt aufgrund der Anordnungen der Dienststellen für die fristgerechte Ausführung der Zahlungen und gewährleistet somit die ordnungsgemäße Haushaltsführung.
Buchführung
Der Fachbereich Buchführung hat die Aufgabe, die ordnungsgemäße Buchung der Ausgaben und Einnahmen der Dienststellen nichtsteuerlicher Art des Landes Schleswig-Holstein sicherzustellen. Die Buchführung trägt insbesondere Sorge dafür, dass alle Einnahmen und Ausgaben zeitnah und den rechtlichen Vorgaben entsprechend verbucht werden und die zutreffende Grundlage für die jährliche Haushaltsrechnung bilden. Jährlich sind rund eine Million Einzahlungen und ca. drei Millionen Auszahlungen ordnungsgemäß zu verbuchen. Das Gesamtvolumen beträgt mehrere Milliarden Euro.
Die Landeskasse nimmt ferner die Aufgaben der Hinterlegungskasse nach dem Hinterlegungsgesetz wahr. Die Hinterlegungskasse hat die Aufgabe, bestimmte Gelder oder Vermögenswerte, die nicht sofort ausgezahlt oder genutzt werden können, sicher und gesetzeskonform zu verwahren. Dies umfasst die Aufnahme von Hinterlegungen, deren Verwahrung, die Prüfung der Rückgabe sowie deren sorgfältige Dokumentation.
Vollstreckung
In ihrer Funktion als Vollstreckungsbehörde ist die Landeskasse Schleswig-Holstein zuständig für die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nichtsteuerlicher Art nach Maßgabe des Landesverwaltungsgesetzes und des Justizbeitreibungsgesetzes für ca. 140 Dienststellen. Dabei bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Vollstreckung jährlich rund 25.000 Vollstreckungsfälle. Als Vollstreckungsbehörde leistet die Landeskasse auch für andere Behörden innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins Vollstreckungs- und Amtshilfe.
Die Vollstreckbarkeit der Forderungen wird durch die beauftragenden Behörden bestätigt und zum Zwecke der Beitreibung an die Landeskasse übermittelt. Seitens der Landeskasse besteht keinerlei Einflussmöglichkeit auf die Entscheidungen über die Kostenpflicht. Sie hat lediglich die Aufgabe, festgestellte Forderungen einzuziehen, soweit sie trotz Fälligkeit und Mahnung nicht beglichen wurden.
Zur Eintreibung einer Forderung stehen der Landeskasse als zentraler Vollstreckungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein verschiedene Instrumente zur Verfügung. Neben der Beauftragung der Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamten des Außendienstes, die die Kostenschuldnerinnen und Kostenschuldner am jeweiligen Wohnort/Geschäftssitz aufsuchen und die Zwangsvollstreckung vor Ort betreiben, ist der Innendienst u.a. zur Pfändung von Konten, Depots, Löhnen/Gehältern und anderen Vermögenswerten sowie Zwangsversteigerung von Immobilien aufgrund der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beauftragt.
Darüber hinaus kann die Abnahme der Vermögensauskunft erfolgen, die eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis zur Folge hat.
Hinweis: Aufgrund eines sehr starken Telefonaufkommens kann es derzeit in der Landeskasse zu längeren Wartezeiten in der Gesprächsannahme kommen. Wir bitten um Ihre Geduld.
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