Mit dem neuen Strukturförderungsprogramm erhalten soziokulturelle Zentren und Initiativen die Möglichkeit, ihre Organisation weiterzuentwickeln und nachhaltig zu stärken. Auf diese Weise soll – ganz im Sinne einer Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse – ein niedrigschwelliges Kulturangebot in der Fläche gesichert und weiter ausgebaut werden. Der Einstieg der jeweiligen Gemeinde und/oder des Kreises in eine Basisförderung wird dabei als wesentliches Ziel angesehen.
Wer/Was kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind nicht-kommerziell ausgerichtete kulturelle Initiativen, die entweder Mitglied im Dachverband Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur e.V. sind oder die dem Profil eines soziokulturellen Zentrums entsprechen (vergleiche z. B. die Kriterien der LAG Soziokultur Schleswig-Holstein mehr lesen).
Beantragt werden können von den Einrichtungen selbstgewählte Vorhaben / Entwicklungsprojekte, die eine oder mehrere der folgenden Schwerpunktsetzungen verfolgen:
Grundbaustein
Folgendes Handlungsfeld sollte grundsätzlich immer Bestandteil des beantragten Organisationsentwicklungsprojekts sein:
Stabilisierung und Professionalisierung der eigenen Organisationsstruktur und Entwicklung einer nachhaltigen Perspektive für den eigenen Kulturbetrieb durch zum Beispiel
- Erarbeitung eines tragfähigen Finanzierungsmodells,
- Aufbau eines Fördervereins,
- Erreichung und Verstetigung einer kommunalen Förderung,
- Initiierung eines Generationswechsels in der Organisation,
- Weiterbildung im Kernteam,
- Auf- und Ausbau eines ehrenamtlichen Unterstützungsnetzwerks,
- Implementierung eines Ehrenamtsmanagements,
- Professionalisierung der eigenen Organisationsstruktur (Aktualisierung Leitbild, Organigramm und Aufgabenverteilung, Klärung interner Kommunikationsprozesse etc.).
Optionale Bausteine
Folgende Handlungsfelder können ergänzend zum ersten Handlungsfeld Bestandteil des beantragten Organisationsentwicklungsprojekts sein:
Ausbau und Weiterentwicklung des soziokulturellen Angebots, um zum Beispiel
- neue Zielgruppen zu erreichen und so einen konkreten Bedarf vor Ort abdecken zu können,
- sowohl die eigene Organisationstruktur wie auch die Programmarbeit noch stärker auf Zukunftsthemen wie kulturelle Teilhabe, Nachhaltigkeit und Digitalisierung auszurichten.
Aufbau einer neuen soziokulturellen Initiativen in ländlich geprägten Räumen sowie in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf durch zum Beispiel
- Erstellung eines auf die spezifischen Bedarfe vor Ort angepassten Kulturkonzepts,
- Durchführung von Beteiligungsprojekten mit z. B. der Dorfgemeinschaft.
Auf- und Ausbau langfristig wirksamer Strukturen und Maßnahmen, die gezielt das Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der eigenen Gemeinde stärken durch zum Beispiel
- Offene Beteiligungsformate (z. B. runder Tisch) für die partizipative Gestaltung eines auf die Bedarfe vor Ort ausgerichteten Kultur-, Austausch- und Begegnungsangebots,
- Aufbau und Verstetigung von Partnerschaften mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und Entwicklung gemeinsamer Formate, um neue und unterschiedliche Perspektiven fruchtbar zu machen.
Zuwendungsfähige Kosten sind unter anderem Personalkosten, Raummieten und Nebenkosten, Honorare für externe Organisationsberatung sowie weitere Maßnahmen, die es den Antragstellenden ermöglichen, das beantragte Vorhaben/ Entwicklungsprojekt erfolgreich umzusetzen. Im Antrag ist dringend darzustellen, inwieweit die beantragten Mittel zu dem Erfolg des Projektes wesentlich beitragen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Förderkriterien', das unten auf der Seite hinterlegt ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung müssen erfüllt sein. Die Förderungen werden darüber hinaus auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kulturprojekten vergeben.
In welcher Höhe können Anträge gefördert werden?
Die Höhe der beantragten Mittel kann bis zu 25.000 Euro (in begründeten Ausnahmefällen bis 35.000 Euro) umfassen. Setzen Sie sich bitte dazu vorab mit der LAG Soziokultur SH, Frau Mieke Bohl, Telefon: 0431 60801060 und E-Mail: lag@soziokultur-sh.de in Verbindung. Der Eigenanteil sollte mindestens 25 % betragen. Er kann ganz oder teilweise durch Drittmittel (Stiftungen, Spender, Sponsoren etc.) oder auch durch unbare Eigenleistungen erbracht werden. Der Eigenanteil von ehrenamtlich geführten Einrichtungen wird im Ausnahmefall auf 5 % begrenzt.
Was ist der Projektlaufzeitraum und die Antragfrist?
Der kommende Projektlaufzeitraum läuft vom 01.07. bis zum 31.12.2025. Dieser Projektlaufzeitraum kann bis zum 30.06.2026 verlängert werden. Soll der Projektlaufzeitraum über das Ende des Haushaltsjahres hinaus verlängert werden, sollte dies mit dem Antrag auf Strukturförderung bereits beantragt werden.
Die Antragsfrist für 2025 ist abgelaufen.
Wie muss die Bewerbung/der Antrag gestellt werden?
Anträge sind postalisch mit Originalunterschrift an die Kulturabteilung zu senden. Gerne können Sie den Antrag zusätzlich auch in digitaler Form per Mail zusenden, um sicherzustellen, dass der Antrag fristgerecht eingeht. Die Adresse dazu finden Sie weiter unten auf der Seite.
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das elektronisch ausfüllbare Formular 'Antrag auf Förderung von Kulturprojekten', das unten auf der Seite hinterlegt ist. Ein detaillierter Kostenplan (Welche Kosten entstehen wofür?) und ein aussagekräftiger Finanzierungsplan (Wie werden die Kosten finanziert, z. B. Eigenanteil, öffentliche und private Zuschüsse, Sponsoren etc.) sind in dem Formular darzustellen.
Wir empfehlen außerdem, dem Antragsformular ein kurzes Konzeptpapier zu dem geplanten Organisationsentwicklungsprojekt als Anlage beizufügen, das folgende Fragen beantwortet:
- Was macht den soziokulturellen Charakter der eigenen Organisation aus?
- Was ist die konkrete Ausgangssituation? Welche konkreten Herausforderungen/Bedarfe/Potentiale in der eigenen Organisation (und gegebenenfalls zusätzlich im gesellschaftlichen Umfeld) sollen im Rahmen des beantragten Organisationsentwicklungsprojektes bearbeitet werden?
- Welche Ziele werden damit langfristig verfolgt? Welche kurz- und mittelfristigen Zwischenziele sollen im Rahmen des kommenden Projektlaufzeitraums konkret erreicht werden?
- Welche konkreten Maßnahmen und Aktivitäten sind zum Erreichen dieser Ziele geplant und wie tragen diese zur Erreichung der Ziele bei?
- Anhand welcher Indikatoren ließe sich erkennen, dass das beantragte Projekt erfolgreich war? Was müsste in der eigenen Organisation ganz konkret realisiert worden sein, damit die geplanten (Zwischen-)Ziele erreicht wurden?
Die LAG Soziokultur SH berät interessierte Einrichtungen als soziokultureller Dachverband im Vorfeld und unterstützt bei der Antragsstellung und der Erarbeitung des eigenen Organisationsentwicklungsprojektes. Setzen Sie sich bitte dazu mit Frau Mieke Bohl, Telefon: 0431 60801060 und E-Mail: lag@soziokultur-sh.de in Verbindung.
Wir empfehlen außerdem vor der Antragstellung das unten hinterlegte Dokument 'Förderkriterien' aufmerksam zu lesen.
Wer trifft die Auswahl?
Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK). Ein Gremium, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern des MBWFK, der Kommunen und der LAG Soziokultur SH e.V. zusammensetzt, gibt nach Auswertung der Anträge eine erste gemeinsame Empfehlung für die Auswahl der Vorhaben ab. Die Entscheidung wird der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Kulturabteilung
Sonja Börensen
Referat III 41
Postfach 7124
24171 Kiel
oder per E-Mail: sonja.boerensen@bimi.landsh.de
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter: 0431 988-5841