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Thema : Kulturförderung

Soziokultur


Gefördert werden die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur sowie Projekte in der Soziokultur.

Letzte Aktualisierung: 14.03.2024

Wer/Was kann gefördert werden?

Soziokultur fasst nicht gewinnorientierte kulturell-künstlerische Angebote sämtlicher Sparten mit niedrigschwelligem Charakter an der Schnittstelle zwischen Kultur-, Kinder- und Jugend-, Bildungs- und Sozialarbeit zusammen. Gefördert werden die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur sowie Projekte in der Soziokultur, unter anderem das „Kindertheater des Monats“ und Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung und Strukturentwicklung in soziokulturellen Einrichtungen in privater oder öffentlicher Trägerschaft.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung müssen erfüllt sein.

Gefördert werden Projekte der soziokulturellen Arbeit, die folgende Ziele haben:

  • Förderung der aktiven künstlerischen und kreativen Eigentätigkeit , der kulturellen Bildung und kulturellen Kompetenz von Besucherinnen und Besuchern der soziokulturellen Zentren und Initiativen.
  • Förderung der sozialen Partizipation und kulturellen Teilhabe aller Schichten, Generationen und Bevölkerungsgruppen.

Wie muss die Bewerbung/der Antrag gestellt werden?

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das elektronisch ausfüllbare Antragsformular.

Der Antrag muss die Beschreibung des geplanten Projekts und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.

Die Projektbeschreibung sollte auf folgende Punkte eingehen:

  • Beschreibung der selbstgesetzten Ziele (Was soll im Laufe des Projektzeitraums konkret erreicht werden?)
  • Benennung der geplanten Aktivitäten und Maßnahmen und eine kurze Erläuterung, inwieweit sie zum Erreichen der Ziele beitragen.

Der Kostenplan (Welche Kosten entstehen wofür?) und ein aussagekräftiger Finanzierungsplan (Wie werden die Kosten finanziert, z. B. über Eigenanteil, öffentliche und private Zuschüsse, Sponsoren etc.) sind in dem Formular darzustellen.

Wann endet die Antragsfrist?

Projektanträge sind grundsätzlich zum 31. Januar oder 1. Juni einzureichen.


Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Kulturabteilung
Dörte Gradlowski
Referat III 41
Postfach 71 24
24171 Kiel
oder per E-Mail: doerte.gradlowski@bimi.landsh.de

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter: 0431 988-5841

Strukturförderung für soziokulturelle Zentren und Initiativen

Mit dem neuen Strukturförderungsprogramm erhalten soziokulturelle Zentren und Initiativen die Möglichkeit, ihre Organisation weiterzuentwickeln und nachhaltig zu stärken. Die Antragsfrist endet am 25. April 2024.

Am Ende dieser Seite finden Sie die Bedingungen mit dem Antragsformular.

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