Mit dem Förderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ unterstützt der Bund deutschlandweit Investitionen in den Erhalt und die Weiterentwicklung national bedeutsamer Kultureinrichtungen.
Gefördert werden können kulturbezogene Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen an national bedeutsamen und das nationale Kulturerbe prägenden Kultureinrichtungen. Unterstützt werden insbesondere Kultureinrichtungen, die als kulturelle Leuchttürme für das nationale Kulturerbe prägend sind bzw. denen eine erhebliche Relevanz für Erhalt und Transformation der regionalen kulturellen Infrastruktur zukommt. Dazu zählen nicht nur Welterbe-Stätten, sondern beispielsweise auch national wertvolle Kulturdenkmäler.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige sowie staatliche und kommunale Einrichtungen. Besonders wünschenswert sind Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bilanz und energetischen Sanierungen. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Beantragung der Bundesförderung erfolgt über das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Auch mehrjährige Fördermaßnahmen (bis zu vier Jahre) sind grundsätzlich möglich. Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte obliegt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Ansprechpartnerin im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:
Annika Flüchter
Museumsreferentin
Telefon 0431 988-5885
E-Mail:
annika.fluechter@bimi.landsh.de