Die Ramsar-Konvention ist ein Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, die unverzichtbarer Lebensraum für Wasser- und Watvögel sind. Es ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Ausarbeitung von der UNESCO angestoßen wurde. Mit Stand vom Dezember 2017 gibt es weltweit 2.290 Ramsar-Gebiete. Eines davon ist das Schleswig-Holsteinische Wattenmeer, das 1991 als Ramsar-Gebiet ausgewiesen wurde.
Das Ramsar-Gebiet (454.988 Hektar) schließt den Nationalpark „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ sowie eine Reihe angrenzender Gebiete ein. Alle Halligen und die Halbinsel Helmsand sind als Ramsar-Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung ausgewiesen.
Für die Mehrheit der Vogelarten hat das Wattenmeer eine zentrale Verteilerfunktion innerhalb des ostatlantischen Zugweges der Küstenvögel. Der Einzugsbereich der Arten reicht von Alaska, Grönland und der sibirischen Taymir-Halbinsel bis nach West- und Südafrika und umfasst ein Gebiet, das fast tausendfach größer ist als das Wattenmeer selbst.
Die gute Zugänglichkeit des Meeresbodens (= Watt) bei Niedrigwasser und das außergewöhnlich hohe Nahrungsangebot sind Ursachen dafür, dass das Wattenmeer das vogelreichste Gebiet Europas ist.
Die Dichte an Muscheln, Würmern und Schnecken ist auch Grundlage für große Fischvorkommen im Wattenmeer. Für 40 bis 80 Prozent der Schollen, Seezungen und Heringe der Nordsee ist das Wattenmeer Kinderstube und Aufwuchsgebiet.
Außer dem eigentlichen Gezeitenbereich sind die bei höheren Wasserständen regelmäßig überfluteten Salzwiesen der Vorländer ein ökologisch besonders bedeutsamer Lebensraum des Wattenmeeres. Neben der Funktion für die Vogelwelt als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet sind sie Lebensraum einer hochspezialisierten Pflanzen- und Tierwelt.
Weitere Informationen zum Ramsar-Gebiet „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ finden sie unter:
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