Die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union sehen die Errichtung sog. FFH- und Vogelschutzgebiete vor. Gemeinsam bilden diese Gebiete das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000, das zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und gefährdeten wildlebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedsländern der Gemeinschaft beitragen soll.
Das schleswig-holsteinische Wattenmeer wurde 1991 erstmals als Vogelschutzgebiet gemeldet und besteht in seiner heutigen Abgrenzung als Europäisches Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet schleswig-holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“. Auch die Halligen – mit Ausnahme der Warften auf den Halligen Oland, Langeneß, Hooge, Gröde und Nordstrandischmoor – gehören zum Vogelschutzgebiet. Aufgrund der Größe des Gebietes und der unterschiedlichen geomorphologischen Eigenschaften gliedert sich das Vogelschutzgebiet in vier Teilgebiete:
Teilgebiet 1 umfasst den Nationalpark. Dazu zählt auch der Bereich Helmsand.
Teilgebiet 2 umfasst die nordfriesischen Halligen Langeneß, Oland, Hooge, Gröde und Nordstrandischmoor. Die Warften auf diesen Halligen gehören nicht zum Vogelschutzgebiet.
Das Gebiet ist für die Erhaltung vieler Vogelarten und die Erhaltung bzw. Wiederherstellung ihrer Lebensräume bestimmt. Die gebietsspezifischen Erhaltungszieleinklusive einer Liste der zu erhaltenden Arten finden Sie unter folgendem Link:
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