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Thema : Küstenschutz
Fachpläne

2.8.2 Biosphärenreservat

Letzte Aktualisierung: 25.03.2015

Das Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wurde 1990 von der UNESCO und in das MAB-Programm aufgenommen. Es erstreckt sich über 4.431 km² von der dänischen Grenze bis zur Elbmündung und gliedert sich in eine Kernzone (1.570 km²), eine Pufferzone (2.840 km²) und eine Entwicklungszone (21 km²).

Die fünf kleinen Halligen sowie die Insel Trischen und einige Sandbänke liegen in der Kernzone des Biosphärenreservats. Die fünf großen, bewohnten nordfriesischen Halligen Gröde, Hooge, Langeness, Nordstrandischmoor und Oland, die nicht Bestandteil des Nationalparks sind, kamen 2004 dazu und bilden die Entwicklungszone des Biosphärenreservats. Seitdem heißt das Gebiet „Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen“. Auch der Bereich Helmsand zählt zum Gebiet des Biosphärenreservats.

Gebiet des Biosphärenreservats im Bereich der Halligen
Gebiet des Biosphärenreservats im Bereich der Halligen

Auf den Halligen, die in der Kernzone des Biosphärengebietes liegen, soll sich die Natur vorrangig nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln können. Auf den ganzjährig bewohnten Halligen in der Entwicklungszone ist hingegen zunächst die Sicherheit der Bewohner durch den Küstenschutz zu gewährleisten. Darüber hinaus werden eine nachhaltige Landwirtschaft und ein naturverträglicher Tourismus angestrebt und gefördert (Halligprogramm).

Weitere Informationen zum Biosphärenreservat finden Sie unter:

www.nationalpark-wattenmeer.de/sh/biosphaerenreservat

www.halligen.de



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