Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wurde 1985 per Gesetz ausgewiesen. Er reicht von der Elbmündung im Süden bis zur dänischen Grenze im Norden und umfasst einen Teilbereich der der größten zusammenhängenden, sich über drei Länder erstreckenden Wattlandschaft der Welt. Mit einer Fläche von ca. 4.380 Quadratkilometer ist er der größte Nationalpark zwischen dem Nordkap und Sizilien.
Die Halligen Norderoog, Süderoog, Südfall, Habel, die Hamburger Hallig und die Halbinsel Helmsand zählen zur Fläche des Nationalparks. Die Inseln Sylt, Amrum, Föhr und Pellworm, die Halbinsel Nordstrand sowie die fünf größeren und dauerhaft bewohnten Halligen Langeness, Hooge, Oland, Gröde und Nordstrandischmoor gehören hingegen nicht zum Nationalpark.
Das Nationalparkgesetz schränkt die Maßnahmen des Küstenschutzes nicht ein. Die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes – z.B. die Eingriffsregelung, die Bestimmungen für Natura 2000-Gebiete und der besondere Artenschutz – sind selbstverständlich auch bei der Planung und Instandhaltung von Küstenschutzanlagen zu beachten. So sind u.a. vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und Eingriffe zu minimieren und zu kompensieren.
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