Navigation und Service

Thema : Küstenschutz
Fachpläne

Fachplan Küstenschutz Halligen
2 Planungsgrundlagen



Letzte Aktualisierung: 25.03.2015

Zur Bewertung bereits durchgeführter als auch zur Planung zukünftiger Maßnahmen ist eine Vielzahl unterschiedlicher Einflussgrößen zu berücksichtigen.

Sowohl zur Beschreibung der bislang durchgeführten Küstenschutzmaßnahmen als auch zur Planung möglicher zukünftiger Küstenschutzmaßnahmen ist die Kenntnis einer Vielzahl unterschiedlicher Einflussgrößen notwendig. Dabei sind neben der allgemeinen Beschreibung der Halligen und der Beschreibung der physikalischen Belastungsgrößen (Meteorologie, Hydrologie, Sedimentologie, Morphologie) auch die gesetzlichen Vorgaben (Wassergesetz, Naturschutz, Zuständigkeiten) und zu Grunde zu legenden Rahmenbedingungen darzustellen.

2.1 Grundsätze Küstenschutz

Als Richtschnur für den Küstenschutz in Schleswig-Holstein wurden im Generalplan 2012 Grundsätze definiert. Der Generalplan 2012 ist unter Downloads im Kapitel 6.2. Aus diesen allgemeinen Grundsätzen leiten sich keine rechtlichen Ansprüche Dritter ab. Weiterhin gilt für die Verstärkung und Erweiterung von Warften das Grundsätzepapier des Ministeriums siehe auch Kap. 4.5 Grundsätze für Warftverstärkungen. Das Grundsätzepapier ist unter Downloads im Kapitel 6.2.

Weitere Informationen zum Generalplan Küstenschutz finden sie hier:

Generalplan Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein

2.2 Gesetzliche Grundlagen

Aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers in Bund und Land finden im Küstenschutz entsprechende Gesetze und Vorschriften Anwendung.
Im Wesentlichen gilt im Küstenschutz das Landeswassergesetz. Für Planungen und Durchführung von Küstenschutzmaßnahmen müssen die unterschiedlichen Naturschutzgesetze berücksichtigt werden. Bei bestimmten Maßnahmen sind Umweltverträglichkeitsverfahren durchzuführen.

Die Halligen sind grundsätzlich als nicht ausreichend geschützt und damit als Risikogebiete gemäß § 73 Absatz 1 WHG eingestuft (§ 80 Absatz 1 Satz 4 LWG). Bauliche Anlagen dürfen in Risikogebieten nicht errichtet oder wesentlich geändert werden. Das Bauverbot gilt gemäß § 80 Absatz 2 Satz 6 LWG nicht für Risikogebiete, die ….  durch Schutzanlagen mit einem den Landesschutzdeichen vergleichbaren ausreichenden Schutzstandard geschützt werden oder wenn die zur ausreichenden Minderung der Hochwasserrisiken erforderlichen Maßnahmen mit Herstellung der baulichen Anlage durchgeführt werden. Für die Halligwarften impliziert dies, dass sie als ausreichend geschützt gelten, wenn sie einen HW100 kehren, die Häuser mit Verschottungen versehen sind und wenn ausreichend Schutzräume auf der Warft vorhanden sind. Warften, die nach der Sicherheitsüberprüfung als unsicher eingestuft wurden (Kap. 4.2), sind nach den Grundsätzen für Warftverstärkungen (Kap. 4.5) zu verstärken, damit § 80 Absatz 2 Satz 6 weiterhin Anwendung findet.

Informationen über anzuwendende Gesetze und Richtlinien finden sie hier:

Allg. Grundlagen Küstenschutz/ Gesetze im Küstenschutz

2.3 Halligen

Die Grundlagen, die zur Planung des Küstenschutzes dienen, beschreiben im Wesentlichen die naturräumlichen Gegebenheiten und die anthropogenen Beeinflussungen. Die 11 Schleswig-Holsteinischen Halligen weisen sowohl Unterschiede in ihrer Größe und Anzahl der Warften und Bewohner als auch in ihren vorhandenen Küstenschutzanlagen sowie der Lage zur Hauptangriffsrichtung von Wind und Wellen auf.

Von den 10 nordfriesischen Halligen sind 6 dauerhaft bewohnt. Die anderen 4 werden über die Sommermonate bewohnt und bewirtschaftet. Die Dithmarscher Hallig liegt im Süden der Meldorfer Bucht hat keine Warft und ist nicht bewohnt. Sie wird daher im Folgenden nicht weiter betrachtet.

Die Darstellung der Besonderheiten sowie eine detaillierte Beschreibung des Küstenschutzes erfolgt für jede Hallig einzeln und unterteilt somit die insgesamt 62 km langen Halligkanten in 10 Abschnitte. Die Hallig Langeneß wird aufgrund der Küstenlänge zusätzlich in 8 Unterabschnitte unterteilt. Dies erlaubt eine einfachere Zuordnung von Maßnahmen, Anlagen und auch von morphologischen und hydrologischen Ergebnissen.

Halligen im nordfriesischen Wattenmeer
Halligen im nordfriesischen Wattenmeer
Gebietseinteilung und Nummerierung der Halligen
HalligFläche [ha]Küstenlänge [km]Anzahl Warften

Einwohner

aus GP 2012

Langeneß92521,12618115
Hooge54511,0669109
Oland1004,930121
Gröde1957,544211
Südfall402,96310
Nordstrandischmoor1656,759422
Norderoog81,35900
Süderoog603,07412
Habel61,51110
Hamburger Hallig503,09220

2.3.1 Langeneß

Die heutige Hallig Langeneß entstand aus den ehemaligen Halligen Nordmarsch und Butwehl. Langeneß ist mit einer Fläche von ca. 925 ha, einer Küstenlänge von 21,1 km und 18 Warften die größte der Halligen und liegt im nordfriesischen Wattenmeer südlich der Insel Föhr.

mehr lesen ...

2.3.2 Hooge

Die Hallig Hooge ist mit einer Fläche von ca. 545 ha, einer Küstenlänge von 11,1 km 9 bewohnten Warften die zweitgrößte der Halligen und liegt im nordfriesischen Wattenmeer nordwestlich der Insel Pellworm.

mehr lesen ...

2.3.3 Oland

Die Hallig Oland ist mit einer Fläche von knapp 100 ha und einer Küstenlänge von ca.5 km die fünft größte der Halligen, hat eine Warft und liegt im nordfriesischen Wattenmeer südöstlich der Insel Föhr.

mehr lesen ...

2.3.4 Gröde

Die Hallig Gröde ist mit einer Fläche von gut 195 ha, einer Küstenlänge von ca.7,5 km und zwei Warften die drittgrößte der Halligen und liegt im nordfriesischen Wattenmeer östlich von Langeneß und südlich von Oland.

mehr lesen ...

2.3.5 Südfall

Die Hallig Südfall gehört mit einer Fläche von 40 ha und einer Küstenlänge von ca.3 km zu den kleineren der nordfriesischen Halligen. Sie hat eine warft, die nicht dauerhaft bewohnt wird und liegt im Wattenmeer westlich der Halbinsel Nordstrand und südlich der Insel Pellworm.

mehr lesen ...

2.3.6 Nordstrandischmoor

Die Hallig Nordstrandischmoor ist mit einer Fläche von knapp 165 ha, einer Küstenlänge von ca.6,8 km und vier Warften die viert größte der Halligen und liegt im nordfriesischen Wattenmeer östlich der Insel Pellworm und nördlich der Halbinsel Nordstrand.

mehr lesen ...

2.3.7 Norderoog

Die Hallig Norderoog ist mit einer Fläche von ca. 8 ha und einer Küstenlänge von 1,4 km eine der kleinsten nordfriesischen Halligen. Auf der westlich der Insel Pellworm liegenden Hallig gibt es keine Warft.

mehr lesen ...

2.3.8 Süderoog

Die Hallig Süderoog ist mit einer Fläche von knapp 60 ha, einer Küstenlänge von 3,1 km und einer Warft die kleinste der bewohnten Halligen und liegt im nordfriesischen Wattenmeer südwestlich der Insel Pellworm.

mehr lesen ...

2.3.9 Habel

Die Hallig Habel ist mit einer Fläche von ca. 6 ha und einer Küstenlänge von 1,5 km die kleinste der Halligen und liegt mit ihrer einen Warft im nordfriesischen Wattenmeer östlich der Hallig Gröde.

mehr lesen ...

2.3.10 Hamburger Hallig

Die Hamburger Hallig gehört mit einer Fläche von knapp 50 ha und einer Küstenlänge von 3 km zu den kleineren der nordfriesischen Halligen. Sie liegt im Wattenmeer nordöstlich der Insel Pellworm und hat sowohl auf der eigentlichen Hallig als auch auf dem dazugehörigen Damm je eine Warft.

mehr lesen ...


2.4 Morphologie

Die (Geo-)Morphologie beschreibt die Formen der Erdoberfläche und die Faktoren und Prozessen ihrer Entstehung und Entwicklung. Im Bereich der Halligen liegt der Fokus auf die Wechselwirkungen zwischen den angreifenden Kräften aus Seegang und Strömung und die reagierenden Formen bzw. Topographie. Die lokale morphologische Dynamik und Entwicklung werden dabei maßgeblich durch künstliche Maßnahmen (z.B. Halligdeckwerke) beeinflusst.

Für den Schutz der Halligen ist die Geländehöhe und das Aufwachsen der Fläche über die Jahre eine entscheidende Größe. Um den Aufwuchs einer Hallig über die Jahre beurteilen zu können ist die Definition einer vergleichbaren Größe notwendig. Bei genauerer Betrachtung der Geländehöhen lässt sich feststellen, dass sich sowohl die Halligen untereinander als auch die Höhen auf einer einzelnen Hallig teilweise deutlich unterscheiden. Die Bestimmung der mittleren Geländehöhe einer Hallig erfordert daher die vorherige Festlegung einer gleichbleibenden Methode.

Vor Ableitung einer mittleren Höhe aus einem Digitalen Geländemodell gilt es demzufolge unter anderem den Betrachtungsraum zu definieren, da insbesondere künstliche Bauwerke, die oberhalb der umgebenden Topographie liegen als auch künstliche Vertiefungen das Ergebnis stark beeinflussen. Das vorhandene Netz an Gräben und Sielen wird soweit möglich durch Festlegung einer unteren Höhengrenze aus der Betrachtung ausgeschlossen. Abgrenzungen für die Warften sowie Regionaldeiche stehen als Datensätze zur Verfügung und können zur Identifikation höherer Areale genutzt werden, die ebenfalls nicht in die Bildung eines mittleren Höhenwerts einfließen sollen. Als Höhenmodell steht das DGM1 aus 2005 der landesweiten Laserscanbefliegung zur Verfügung.

Die Ausschnitte des für die einzelnen Halligen genutzten DGMs sowie die angesetzten maximalen und minimalen Höhen finden sie in den nachfolgenden Beschreibungen der einzelnen Halligen.

Eine Beeinflussung der per Fernerkundung erzielten Messergebnisse ist durch die Vegetation nicht auszuschließen. Sie schwankt je nach Bewirtschaftungsgrad.

Vegetation und Verlauf eines Grabens auf Norderoog
Vegetation und Verlauf eines Grabens auf Norderoog
Halligen und deren mittlere Geländehöhen von 2005

Abschnitts-
nummer

Halligmittlere Hallighöhe (2005)
[m ü NHN]
200Langeneß1,59
220Hooge1,53
230Oland1,79
240Gröde1,76
250Südfall1,88
260Nordstrandischmoor1,95
270Norderoog1,84
280Süderoog1,89
290Habel2,19
300Hamburger Hallig2,28

Für morphologische Auswertungen anhand von Querprofilen werden Vermessungsdaten von vordefinierten SOLL-Profilen genutzt. Hierfür wurden sowohl für die Halligkanten als auch für die einzelnen Warften Standlinien festgelegt, die auch als Bezugslinien für die Kilometrierungen dienen. Sie verlaufen an der Halligkante längs der Regionaldeiche oder Deckwerke und auf den Warften entlang der Ringdeichkrone bzw. der Böschungsoberkante. Der Nullpunkt der Standlinie liegt sowohl bei den Halligen als auch bei den Warften meist an einem markanten Ort. Die Zählrichtung verläuft für die Halligkanten gegen den Uhrzeigersinn und für die Warften im Uhrzeigersinn. Entlang dieser Standlinien sind die SOLL-Profile senkrecht abgesteckt. Die Bezeichnung (Station) der Profile orientiert sich an der Kilometrierung der Standlinie. Für eine eindeutige Lage der Profile im Raum ist der Anfangspunkt als Schnittpunkt mit der Standlinie und der Zielpunkt seewärts davon (bei Warften nach außen gerichtet) definiert.

Um erhobene Daten vergleichen zu können, sollten sowohl bei flächigen Vermessungen (Laserscan) als auch bei Wiederholungsvermessungen (terrestrisch, hydrografisch) immer wieder die gleichen Profillinien (Soll-Profile) ausgewertet bzw. gemessen werden. Dies erlaubt nach mehreren Vermessungen eine systematische Auswertung über den Verlauf und die Veränderung der Geländehöhen und ermöglicht eine anschauliche Profildarstellung. Die Verwendung eines einheitlichen Koordinatenbezugs ist hierfür Grundvoraussetzung.

Im Kap. 6.2 (Downloads) finden Sie die Koordinaten der Soll-Profile als dat-Dateien und die dazugehörigen Shape-Dateien zum Herunterladen.

Um die Küstenentwicklung, hier die Entwicklung der Halligkanten beschreiben zu können, werden durch den Vergleich zweier Vermessungen auf dem jeweils gleichen Querprofil die Auf- und Abtragsvolumina berechnet und dargestellt. Dabei sollten die verglichenen Zeitspannen möglichst einheitlich ca. 10 Jahre betragen und für alle Halligen möglichst die gleichen Zeitpunkte verwendet werden. Als Referenzzustand wird die Vermessungen von 2005 genutzt und mit den aktuelleren Vermessungen von 2014 und 2015 verglichen. In der folgenden Tabelle sind die Jahre der Referenzvermessungen und der jeweils aktuellen Vermessung dargestellt.

Halligen und deren Vermessungszeitpunkte
HalligReferenzmessungaktuellste Vermessung
Langeneß20052014
Hooge20052015
Oland20052014
Gröde20052014
Südfall20052014
Nordstrandischmoor20052014
Norderoog20052015
Süderoog20052015
Habel20052014
Hamburger Hallig20052014


2.4.1 Langeneß

Die Mittlere Geländehöhe der Hallig Langeneß wurde mit Hilfe des DGM1 von 2005 ermittelt.

Für Langeneß sind Profile in der Regel im Abstand von 50 Metern definiert worden. Die Standlinie von 2006 liegt auf der Krone des Regionaldeiches. Für eine übersichtlichere Darstellung der Profile werden zusätzlich zur Gesamtansicht auch die einzelnen Unterabschnitte abgebildet.

Die Profile der Warften haben einen Abstand von 5 m. Die Standlinien liegen auf der Ringdeichkrone oder der Böschungsoberkante von 2008.

mehr lesen ...


2.4.2 Hooge

Die Mittlere Geländehöhe der Hallig Hooge wurde mit Hilfe des DGM1 von 2005 ermittelt.

Für Hooge wurden Profile in der Regel im Abstand von 50 Metern definiert. Die Standlinie von 2006 liegt auf der Krone des Regionaldeiches.

Die Profile der Warften haben einen Abstand von 5m. Die Standlinien liegen auf der Ringdeichkrone oder der Böschungsoberkante von 2008.

mehr lesen ...


2.4.3 Oland

Die Mittlere Geländehöhe der Hallig Oland wurde mit Hilfe des DGM1 von 2005 ermittelt.

Für Oland wurden Profile in der Regel im Abstand von 50 Metern definiert. Die Standlinie von 2006 liegt auf der Krone des Regionaldeiches.

Die Profile der Warft haben einen Abstand von 5m. Die Standlinie liegt auf der Ringdeichkrone von 2008.

mehr lesen ...


2.4.4 Gröde

Die Mittlere Geländehöhe der Hallig Gröde wurde mit Hilfe des DGM1 von 2005 ermittelt.

Für Gröde wurden Profile in der Regel im Abstand von 50 Metern definiert. Die Standlinie von 2006 liegt auf der Krone des Deckwerks.

Die Profile der Warften haben einen Abstand von 5m. Die Standlinien liegen auf der Ringdeichkrone von 2008.

mehr lesen ...


2.4.5 Südfall

Die Mittlere Geländehöhe der Hallig Südfall wurde mit Hilfe des DGM1 von 2005 ermittelt.

Für Südfall wurden Profile in der Regel im Abstand von 50 Metern definiert. Die Standlinie von 2006 liegt auf der Krone des Deckwerks.

Die Profile der Warft haben einen Abstand von 5m. Die Standlinie liegt auf der Böschungsoberkante von 2008.

mehr lesen ...


2.4.6 Nordstrandischmoor

Die Mittlere Geländehöhe der Hallig Nordstrandischmoor wurde mit Hilfe des DGM1 von 2005 ermittelt.

Für Nordstrandischmoor wurden Profile in der Regel im Abstand von 50 Metern definiert. Die Standlinie von 2006 liegt auf der Krone des Deckwerks.

Die Profile der Warften haben einen Abstand von 5m. Die Standlinien liegen auf der Ringdeichkrone oder der Böschungsoberkante von 2008.

mehr lesen ...


2.4.7 Norderoog

Die Mittlere Geländehöhe der Hallig Norderoog wurde mit Hilfe des DGM1 von 2005 ermittelt.

Für Norderoog wurden Profile in der Regel im Abstand von 50 Metern definiert. Die Standlinie von 2006 liegt an der Halligkante.

mehr lesen ...


2.4.8 Süderoog

Die Mittlere Geländehöhe der Hallig Süderoog wurde mit Hilfe des DGM1 von 2005 ermittelt.

Für Süderoog wurden Profile in der Regel im Abstand von 50 Metern definiert. Die Standlinie von 2006 liegt auf der Krone des Deckwerks bzw. an der Halligkante.

Die Profile der Warft haben einen Abstand von 5m. Die Standlinie liegt auf der Böschungsoberkante von 2008.

mehr lesen ...


2.4.9 Habel

Die Mittlere Geländehöhe der Hallig Habel wurde mit Hilfe des DGM1 von 2005 ermittelt.

Für Habel wurden Profile in der Regel im Abstand von 50 Metern definiert. Die Standlinie von 2006 liegt auf der Krone des Deckwerks.

Die Profile der Warft haben einen Abstand von 5m. Die Standlinie liegt auf der Böschungsoberkante von 2008.

mehr lesen ...


2.4.10 Hamburger Hallig

Die Mittlere Geländehöhe der Hamburger Hallig wurde mit Hilfe des DGM1 von 2005 ermittelt.

Für die Hamburger Hallig wurden Profile in der Regel im Abstand von 50 Metern definiert. Die Standlinie von 2006 liegt auf der Krone des Deckwerks bzw. auf einer idealisierten Linie.

Die Profile der Warft haben einen Abstand von 5m. Die Standlinie liegt auf der Böschungsoberkante von 2008.

mehr lesen ...


2.5 Hydrologie

Die Küstenhydrologie befasst sich mit der Beschreibung, Erfassung und Analyse der Wasserstände, der Strömungen und dem Seegang. Zudem muss der Wind als antreibende Kraft bei Sturmfluten berücksichtigt werden.

Die Entwicklung der Küsten ist von hydrologischen Rahmenbedingungen abhängig. Die selten auftretenden Sturmfluten, die ständigen Tideströmungen, die Winde und der Seegang stellen die wesentlichen natürlichen Krafteinwirkungen dar. Mit Hilfe von Daten und Auswertungen zu den Themen Wasserstand, Wind, Tideströmung und Seegang werden die dynamischen Belastungsgrößen verdeutlicht, denen die Küsten und das Küstenvorfeld ausgesetzt sind. Hierzu gehören auch die für die Halligen charakteristischen Landunter.

Wasserstände werden mit Hilfe verschiedener Messtechniken an den Küsten der Halligen Langeneß, Hooge, Gröde, Nordstrandischmoor und Süderoog gemessen. Seit 2010 werden zur besseren Erfassung der Landunter die Wasserstände auch direkt auf den Halligen Langeneß, Hooge, Gröde, Nordstrandischmoor und Oland gemessen. An und auf den Halligen Südfall, Norderoog, Habel und der Hamburger Hallig werden hingegen keine Wasserstände gemessen.

Charakteristisch für die Halligen sind die wiederkehrenden Landunter bei erhöhten Wasserständen. Auch in den Sommermonaten treten sie regelmäßig auf. Je nach Höhe der Halligkante (Regionaldeich, Deckwerk oder natürlich), werden die Halligen bei unterschiedlichen Wasserständen überflutet.

Für Sicherheitsüberprüfungen und die Bemessung von Landesschutzdeichen werden Wasserstandswerte mit 20-, 50- und 100-jährlichem Wiederkehrintervall für Orte entlang der gesamten Küste ermittelt.
Für Langeneß wurden aufgrund seiner Lage und Topografie mehrere Referenzwasserstände ermittelt. Zur Ermittlung der in der Tabelle aufgeführten Bemessungswasserstände wurden die Messwerte auf den Meeresspiegel von 2020 projiziert und danach durch Extremwertstatistik die Wasserstände mit den jeweiligen Wiederkehrintervallen berechnet. Der Bemessungswasserstand enthält 0,5m Klimazuschlag.

Referenzwasserstände auf den Halligen
Referenzwasserstände auf den Halligen

Weitere Information zum Thema Hydrologie finden Sie unter:

Hydrologische Grundlagen


2.5.1 Langeneß

Auf Langeneß werden an drei Standorten die Wasserstände gemessen. Zusätzlich wird an zwei Stationen der Seegang mit Hilfe von Druckmesssonden bestimmt.

mehr lesen ...


2.5.2 Hooge

Auf Hooge werden an zwei Standorten die Wasserstände gemessen. Zusätzlich wird an acht Stationen der Seegang mit Hilfe von Druckmesssonden bestimmt.

mehr lesen ...


2.5.3 Oland

Auf Oland werden an einem Standort die Wasserstände gemessen.

mehr lesen ...


2.5.4 Gröde

Auf Gröde werden an zwei Standorten die Wasserstände gemessen.

mehr lesen ...


2.5.5 Südfall

Auf Südfall finden keine Wasserstands- und/ oder Seegangsmessungen statt.

Landunter Südfall 1990
Landunter Südfall 1990
Landunter Südfall 27.01.2017
Landunter Südfall 27.01.2017


2.5.6 Nordstrandischmoor

Auf Nordstrandischmoor werden an zwei Standorten die Wasserstände gemessen. Zusätzlich wird an weiteren zwei Stationen der Seegang mit Hilfe von Druckmesssonden bestimmt.

mehr lesen ...


2.5.7 Norderoog

Auf Norderoog finden keine Wasserstands- und/ oder Seegangsmessungen statt.


2.5.8 Süderoog

Auf Süderoog werden an einem Standort die Wasserstände gemessen.

mehr lesen ...


2.5.9 Habel

Auf Habel finden keine Wasserstands- und/ oder Seegangsmessungen statt.

Landunter Habel 1990
Landunter Habel 1990
Landunter Habel 27.01.2017
Landunter Habel 27.01.2017


2.5.10 Hamburger Hallig

Auf der Hamburger Hallig finden keine Wasserstands- und/ oder Seegangsmessungen statt.

Landunter Hamburger Hallig
Landunter Hamburger Hallig

2.6 Schutzgüter im Sinne der HWRM-RL

Für die Umsetzung der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRM-RL) der EU, die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist, ist für das gesamte Küstengebiet eine Bewertung des Hochwasserrisikos erforderlich. Für die potenziell signifikanten Risikogebiete sind Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen und zu aktualisieren.

Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten können unter

www.Hochwasserkarten.schleswig-holstein.de

eingesehen werden. Auf Grundlage der gewählten Hochwasserszenarien werden die nachteiligen Auswirkungen / Risiken ermittelt.

Flächensummen ausgewählter ermittelter Schutzgüter auf den Halligen für unterschiedliche Sturmflutwasserstände
Flächen SiedlungFlächen GewerbeFlächen VerkehrFlächen Landwirtschaft
HW20027,6 ha3,4 ha37,2 ha1926,7 ha
HW10026,4 ha3,4 ha37,1 ha1926,4 ha
HW2018,0 ha3,3 ha36,6 ha1925,0 ha
Schutzgüter im Sinne der HWRM-RL
Schutzgüter im Sinne der HWRM-RL


2.7 Lebensräume und biologische Merkmale

Die Halligen im nordfriesischen Wattenmeer stellen weltweit einmalige und schützenswerte Kultur- und Naturwerte dar. Durch ihre exponierte Lage im Wattenmeer sind die Halligen und ihre Bewohner vom Meeresspiegelanstieg und höheren Sturmflutwasserständen besonders betroffen. Ziel der Landesregierung ist die langfristige Erhaltung der Halligen und der Schutz ihrer Bewohner vor den Angriffen des Meeres.

mehr lesen ...


2.8 Naturschutz – rechtliche Bestimmungen und Schutzgebiete

Informationen über anzuwendende naturschutzrechtliche Bestimmungen im Küstenschutz finden sie unter:

Allg. Grundlagen Küstenschutz/ Gesetze im Küstenschutz/ Naturschutzrechtliche Bestimmungen

Bei den zehn Halligen im nordfriesischen Wattenmeer handelt es sich um besondere Landschaftsräume inmitten des Wattenmeeres. Sie teilen sich grob in die fünf größeren und fünf kleineren Halligen auf und unterscheiden sich u.a. nach ihrem Schutzstatus. Die fünf größeren Halligen Langeness, Hooge, Oland, Gröde und Nordstrandischmoor liegen außerhalb des Nationalparks und sind nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Sie zählen zur Entwicklungszone des Biosphärenreservats.

Übersicht zu den Halligen
Übersicht zu den Halligen

Die fünf kleineren Halligen gehören zum Nationalpark und stellen die Kernzone des Biosphärenreservats dar. Darüber hinaus befinden sich auf allen Halligen zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope (z.B. Salzwiesen).

Weite Teile der Halligwelt sind nicht nur national geschützt. Bis auf Hooge und Oland befinden sich alle Halligen im FFH-Gebiet „Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“. Alle Halligen sind als Vogelschutzgebiet „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ ausgewiesen. FFH- und Vogelschutzgebiete sind Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000. Die fünf kleineren Halligen sind Teil des Weltnaturerbes Wattenmeer. Darüber hinaus gehören sämtliche Halligen zum Ramsar-Gebiet „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Gebiete“, sind also als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung anerkannt.

Weitere Informationen über anzuwendende Gesetze und Richtlinien im Küstenschutz finden Sie hier:

Allg. Grundlagen Küstenschutz/ Gesetze im Küstenschutz

2.8.1 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wurde 1985 per Gesetz ausgewiesen. Er reicht von der Elbmündung im Süden bis zur dänischen Grenze im Norden und umfasst einen Teilbereich der der größten zusammenhängenden, sich über drei Länder erstreckenden Wattlandschaft der Welt. Mit einer Fläche von ca. 4.380 Quadratkilometer ist er der größte Nationalpark zwischen dem Nordkap und Sizilien.

mehr lesen ...

2.8.2 Biosphärenreservat

Das Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wurde 1990 von der UNESCO und in das MAB-Programm aufgenommen. Es erstreckt sich über 4.431 km² von der dänischen Grenze bis zur Elbmündung und gliedert sich in eine Kernzone (1.570 km²), eine Pufferzone (2.840 km²) und eine Entwicklungszone (21 km²).

mehr lesen ...

2.8.3 Naturschutzgebiete (NSG)

Die Hamburger Hallig ist die einzige Hallig, die als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Sie gehört zum 1976 ausgewiesenen NSG „Nordfriesisches Wattenmeer“.

mehr lesen ...

2.8.4 Gesetzlich geschützte Biotope

Auf den Halligen und der Halbinsel Helmsand gibt es nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Dabei handelt es sich zumeist um die beiden Biotoptypen „Wattfläche im Küstenbereich“ und „Salzwiese im Küstenbereich“.

mehr lesen ...

2.8.5 FFH Gebiet

Die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union sehen die Errichtung sog. FFH- und Vogelschutzgebiete vor. Gemeinsam bilden diese Gebiete das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 (interner Link ), das zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und gefährdeten wildlebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedsländern der Gemeinschaft beitragen soll.

mehr lesen ...

2.8.6 Vogelschutzgebiete

Die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union sehen die Errichtung sog. FFH- und Vogelschutzgebiete vor. Gemeinsam bilden diese Gebiete das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 (interner Link ), das zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und gefährdeten wildlebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedsländern der Gemeinschaft beitragen soll.

mehr lesen ...

2.8.7 Ramsar-Gebiet

Die Ramsar-Konvention ist ein Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, die unverzichtbarer Lebensraum für Wasser- und Watvögel sind. Es ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Ausarbeitung von der UNESCO angestoßen wurde. Mit Stand vom Dezember 2017 gibt es weltweit 2.290 Ramsar-Gebiete. Eines davon ist das Schleswig-Holsteinische Wattenmeer, das 1991 als Ramsar-Gebiet ausgewiesen wurde.

mehr lesen ...

2.8.8 Weltnaturerbe

Die UNESCO, die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation, hat das deutsche und niederländische Wattenmeer Ende Juni 2009 in die Liste des Welterbes aufgenommen. 2014 wurde das Gebiet um das dänische Wattenmeer erweitert.

mehr lesen ...


2.8.9 Halligprogramm

Angesichts spezieller Probleme der Landwirtschaft auf den Halligen – keine ganzjährige Grünlandnutzung möglich, schwierige Heugewinnung aufgrund von Sommerfluten, begrenzte Stallnutzung und erhöhte Transportkosten für Pensionsvieh, keine Ackernutzung - und aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Halligen startete das Landwirtschaftsministerium bereits 1987 das Programm „Zur Sicherung und Verbesserung der Erwerbsquellen der Halligbevölkerung im Rahmen der Landschaftspflege und Landwirtschaft, des Küstenschutzes und des Fremdenverkehres“.

mehr lesen ...

2.9 Denkmalschutz

Das Landesamt für Denkmalpflege mit Sitz in Kiel prüft den besonderen Wert eines Kulturdenkmals und legt u.a. die Pflege und den Schutzumfang der Kulturdenkmale fest.

mehr lesen ...

2.10 Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten im Küstenschutz regelt das Landeswassergesetz in der jeweils gültigen Fassung.

mehr lesen ...


... zurück zur Startseite Fachplan Küstenschutz Halligen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Küstenschutz Fachpläne