Die Aufstellung des Gesamtkonzeptes berücksichtigt die Entwicklungsziele. An den jeweils zu erreichenden Teilzielen wird die Wirksamkeit der vorhandenen und möglichen zukünftigen Küstenschutzmaßnahmen zu bewerten sein.
Die Aufstellung des Gesamtkonzeptes berücksichtigt die Entwicklungsziele. An den jeweils zu erreichenden Teilzielen wird die Wirksamkeit der vorhandenen und möglichen zukünftigen Küstenschutzmaßnahmen zu bewerten sein. Um die noch bestehenden Wissenslücken zu schließen, ist ein Forschungs- und Untersuchungsbedarf aufgezeigt. Die Kosten für die vorgeschlagenen Küstenschutzmaßnahmen sind aufgrund von Kostenschätzungen ermittelt worden. Sollen konkrete Maßnahmen durchgeführt werden, sind Bauentwürfe aufzustellen und die notwendigen Genehmigungsverfahren und Abwägungen durchzuführen.
4.1 Bewertung der Küstenabschnitte
Aufgrund der in den unterschiedlichen Küstenabschnitten zu erreichenden Teilziele ergeben sich für jeden Abschnitt entsprechende Küstenschutzmaßnahmen. Der Art und Umfang der möglichen Maßnahmen entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik.
Bei den Küstenschutzmaßnahmen sind die bestehenden und die zusätzlich möglichen Maßnahmen (Neubaumaßnahmen) sowie die Maßnahmen aufgeführt, die einem Nichtstun entsprechen, wodurch die mögliche Bedeutung des Küstenschutzes im jeweiligen Abschnitt beurteilt werden kann.
Die Wirkung möglicher Maßnahmen wird anhand des Einflusses der Maßnahmen auf die Erfüllung der Teilziele beschrieben.
Als maßgebende Teilziele werden verwendet:
- Sicherung der Inselsubstanz und der Bebauung
- Erhalt der Küstenlinie
- Erhalt der Geländehöhe
- Förderung des Sandstrandes, des Vorlandes oder von Vordünen
- Minimierung der Umweltbeeinflussung
- Vermeidung negativer Einflüsse auf Nachbarbereiche
- Akzeptanz für den Tourismus
Zusätzlich werden die Kosten in Form einer Kostenschätzung herangezogen. Die Kostenschätzungen beruhen auf den Stand vom 01.01.2008. Die Vergleichbarkeit von jährlich wiederkehrenden und einmaligen Kosten erfolgt über den Diskontierungsfaktor bzw. den Kapitalwiedergewinnungsfaktor.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen muss für jede konkrete Maßnahmeplanung eine Anpassung vorgenommen werden.
4.2 Mögliche Neubaumaßnahmen
Für konkrete Neubaumaßnahmen werden verschiedene Varianten und Alternativen angegeben.
Dabei werden die Umgestaltung der Ufermauer Wittdün-Nord, der Hochwasserschutz in der Wittdüner Marsch und Nebel sowie die Sicherung des Steenodder Kliff behandelt.
Sämtliche Angaben zu den Kosten der möglichen Baumaßnahmen beruhen auf Kostenschätzungen. Für die Umsetzung der unten beschriebenen Maßnahmen sind detaillierte Planungen - auch hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit - erforderlich, die außerdem durch formelle Genehmigungsverfahren bestätigt werden müssen.
4.2.1 Hochwasserschutz Wittdüner Marschkoog
Der Regionaldeich zwischen Wittdün und Steenodde weist binnenseitig eine sehr steile Neigung auf. Die Kleiüberdeckung des Deiches ist vermutlich kleiner als 1 m und aufgrund seines hohen Sandgehaltes mangelhaft.
4.2.1.1 Derzeitiger Zustand
Der Regionaldeich (RD) zwischen Wittdün und Steenodde weist mit rund 1,5 binnenseitig eine sehr steile Neigung auf. Die Kleiüberdeckung des Deiches ist vermutlich kleiner als 1 m und aufgrund seines hohen Sandgehaltes mangelhaft. Innerhalb des Deichkörpers befinden sich Fremdkörper (Müll). Die Zuständigkeit für den RD Wittdün (vorher Überlaufdeich) ging 1991/1992 vom Deich- und Sielverband Amrum gem. § 63 Abs. 1, Nr. 2, LWG an das Land über. Gem. § 64 LWG besitzen Regionaldeiche eine geringere Schutzwirkung als Landesschutzdeiche, da sie ein Gebiet unter Hinnahme eingegrenzter Überschwemmungen vor Sturmfluten schützen sollen. Aufgrund der oben dargestellten Situation kann derzeit jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass der Regionaldeich eine Überströmung in einem Sturmflutfall schadlos überstehen wird. Die Wehrfähigkeit des Regionaldeiches im Sinne des LWG ist somit derzeit nur eingeschränkt vorhanden.
4.2.1.2 Mögliche Küstenschutzmaßnahmen
Grundsätzlich sind folgende Maßnahmen zum Schutz der vorhandenen Bebauung im Bereich Wittdün bzw. Steenodde möglich:
- die Verstärkung des Regionaldeiches in der bestehenden Trasse,
- der örtliche Schutz der bewohnten Gebäude im überflutungsgefährdeten Bereich durch Flügeldeiche.
Verstärkung des Deiches Wittdüner Marschkoog in bestehender Trasse
Die Höhe und die Deichneigung eines neu zu verstärkenden Landesschutzdeiches ergeben sich aus der Maßgabe, dass der Überlauf in einem Sturmflutfall nicht größer sein darf als 2 l/s*m.
Für einen Regionaldeich gibt es diesbezüglich keine grundsätzlichen Vorgaben. So ist bei einem Regionaldeich z. B. zu beachten, dass das Hinterland die Überlaufmenge in einem Sturmflutfall aufnehmen kann und dass der Deich durch die Kräfte des überströmenden Wassers nicht zerstört wird.
Anders als bei Landesschutzdeichen, bei denen der Bemessungswasserstand auf das Jahr 2100 bezogen wird, kann für die Überlaufdeiche Wittdün und Norddorf ein 50-jährliches Ereignis mit rd. NN +4,40 m als Referenzwasserstand zu Grunde gelegt werden. Für die Festlegung des Bemessungwasserstandes ist ein Sicherheitsmaß von 50 cm vorzusehen, das den zu erwartenden Meeresspiegelanstieg berücksichtigt. Der Bemessungswasserstand für den Regionaldeich bei Wittdün liegt somit bei NN + 4,90 m.
Die Deichkrone liegt derzeit auf einer Höhe zw. NN+4,50 m - NN+5,50 m. Bei einer durchschnittlichen Deichkronenhöhe von NN+5,30 m und einem Bemessungswasserstand von NN+4,90 m ergibt sich entsprechend theoretischer Berechnungen ein Bemessungsüberlauf von durchschnittlich 64 l/s*m. In einem Sturmflutfall wird der Überlauf während des Hochwassers max. 2 - 3 Stunden andauern. Bei einer Überlaufmenge von 64 l/s*m entspricht das einem aufzunehmenden Volumen von 690.000 m³ - 1.040.000 m³. Hinzu kommt die Entwässerung der befestigten Flächen, welche durch dieses Gebiet verläuft. Bei einem Starkregenereignis müssen hierbei noch einmal rd. 130 l/m² berücksichtigt werden.
Bis zur NN+3,0 m Höhenlinie kann das Gebiet ein Volumen von rd. 380.000 m³ aufnehmen, ohne dass dadurch größere Schäden entstehen. Bei Überflutungen über die NN+3,0 m Linie, wären einige bewohnte Häuser von dem Hochwasser betroffen. Damit zusätzlich zur Deichverstärkung nicht noch an mehreren Häusern ein Objetkschutz erforderlich wird, sollte die Deichkrone so hoch gebaut werden, dass der Überlauf im Sturmflutfall das Volumen von rd. 380.000 m³ nicht übersteigt.
Bei der Berechnung des Überlaufes handelt es sich um theoretische Berechnungswerte. Grundlage für die Berechnungen des Bemessungswellenüberlaufs ist der max. Bemessungsseegang, der sich aus der Seegangsmodellierung mit dem Modell SWAN ergibt. Je nach Berechnungsverfahren treten z. T. erhebliche Abweichungen auf. Die Ergebnisse stellen also nur Näherungswerte dar, welche durch Naturdaten evaluiert werden müssen. Vor einer Evalutation der angenommenen Daten mit Naturdaten kann keine verbindliche Aussage zu der erforderlichen Kronenhöhe getroffen werden.
Üblicherweise erfolgt die Deichabdeckung bei einer Deichverstärkung mit Kleiboden. Auf Amrum ist kein Kleiboden in entsprechender Qualität und entsprechender Menge für die Abdeckung des Deiches vorhanden. Ein Antransport von Kleiboden vom Festland auf die Insel ist keinesfalls wirtschaftlich. Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes wird in diesem Fall empfohlen, die Deichabdeckung in befestigter Bauweise auszuführen (z. B. mit Mastixschotter oder PUR). Ein Vorteil dieser Ausführung liegt in der Möglichkeit, die Böschungsneigungen relativ steil auszuführen und somit für eine Deichverstärkung verhältnismäßig wenig Fläche zu beanspruchen. Die Außenböschung kann beispielsweise mit einer Neigung von 1:3 und die Binnenböschung mit 1:2,5 ausgebaut werden. Unter Berücksichtigung der Nutzung der Deichkrone als Wander- und Fahrradweg empfiehlt sich außerdem, die Deichkrone in begehbarer Weise zu befestigen. Die Breite verbleibt bei zwei Metern.
Bei einer angenommenen Deichkronenhöhe von NN+5,30 m liegen die Kosten für die Verstärkung des Deiches Wittdüner Marschkoog in bestehender Trasse aufgrund einer groben Kostenschätzung bei rd. 2,6 Mio. €.
Örtlicher Schutz bewohnter Gebäude (Objektschutz) im Wittdüner Marschkoog
Die Sicherung bewohnter Gebäude innerhalb des Niederungsgebietes mit "Einzelverwallungen" ist eine denkbare Alternative zur Verstärkung des vorhandenen Deiches. Bei einer Mindesthöhe der Verwallung von NN+5,00 m wäre die Strecke der neu herzustellenden Verwallung länger als die Strecke des vorhandenen Überlaufdeiches. Da bei dem Neubau wesentlich mehr Baumaterial benötigt wird als bei bei einer Verstärkung in bestehender Trasse und außerdem noch Kosten für den Grunderwerb hinzukämen, kann diese Alternative allein aus wirtschaftlichen Aspekten vernachlässigt werden. Die Kosten für einen örtlichen Schutz belaufen sich aufgrund einer ersten Kostenschätzung auf 1,3 Mio. €.
Aus genehmigungsrechtlichen Gründen wäre für diese Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Da die neu herzustellenden Verwallungen mit erheblich größerem Eingriff in Natur- und Landschaft verbunden wäre als die vorher genannte Alternative, ist die Umsetzung dieser Maßnahme vermutlich auch aus naturschutzrechtlichen Gründen kritisch zu sehen.Genauere Aussage über die Höhe der herzustellenden Verwallung kann aus den schon vorher genannten Gründen nicht getroffen werden.
4.2.1.3 Empfehlung für den Hochwasserschutz Wittdüner Marschkoog
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich von Wittdün sollte der vorhandene Überlaufdeich verstärkt werden. Es wird empfohlen, die Deichabdeckung in befestigter Bauweise herzustellen.
4.2.2 Bereich der Ortschaft Nebel
Die Bebauung der Ortschaft Nebel auf Amrum besteht überwiegend aus Wohnhäusern. Trotz der in Eigenregie der Anwohner erstellten Hochwasserschutzanlagen ist davon auszugehen, dass ein Teil der Bebauung bei größeren Hochwasserereignissen gefährdet ist.
4.2.2.1 Derzeitiger Zustand
Die Bebauung der Ortschaft Nebel auf Amrum besteht überwiegend aus Wohnhäusern. Trotz der in Eigenregie der Anwohner erstellten Hochwasserschutzanlagen ist davon auszugehen, dass ein Teil der Bebauung bei größeren Hochwasserereignissen gefährdet ist. Die §§ 67 Absatz 1 bzw. 64 des LWG bieten die Gesetzesgrundlage zur Einstufung der vorhandenen Hochwasserschutzeinrichtungen zu sonstigen Deichen. Die Zuständigkeit für die sonstigen Deiche obliegt dem Wasser- und Bodenverband bzw. der Gemeinde. Offizielle Vorgaben zur Gestaltung und zum Bestick eines sonstigen Deiches gibt es zurzeit nicht. Laut Generalplan Küstenschutz 2001 besitzen Regionaldeiche (Überlaufdeiche) und sonstige Deiche eine geringere Schutzwirkung als Landesschutzdeiche. Dementsprechend sind sie in ihren Profilabmessungen weniger wehrfähig konzipiert.
4.2.2.2 Mögliche Küstenschutzmaßnahmen zum Hochwasserschutz
Zur Verbesserung des Schutzes der Bebauung vor Hochwasser kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Einerseits können vorhandene Hochwasserschutzwälle erhöht werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, östlich der Bebauung einen Deich herzustellen.
Erhöhung der vorhandenen Hochwasserschutzeinrichtungen im Bereich der Ortschaft Nebel
Die vorhandenen Hochwasserschutzeinrichtungen bestehen überwiegend aus Verwallungen oder aus Friesenwällen mit Höhen bis zu NN+5,64 m. Eine Berechnung des Wellenüberlaufes der bestehenden Anlagen hat in einem schweren Sturmflutfall einen Überlauf mit Wassermengen bis zu 31 l/s*m ergeben. Im südlichen Teil von Nebel ist der Überlauf hiernach bei vergleichbaren Anlagenhöhen höher als im nördlichen Bereich. Bei einer Anlagenhöhe von NN+5,64 m ist entsprechend der Berechnungen kein Wellenüberlauf mehr vorhanden. Eine Pufferfläche für Wellenüberlauf ist aufgrund der Nähe zw. Haus und Verwallung nicht vorhanden.
Da die Schutzwirkung von sonstigen Deichen gegenüber der Schutzwirkung von Überlaufdeichen geringer ist, wurde für die Berechnung ein 25-jährliches Ereignis mit rund NN+4,20 m als Referenzwasserstand angenommen. Für diese Berechnung gelten die gleichen Vorbehalte wie sie schon für die Regionaldeiche Wittdün und Norddorf dargestellt wurden. Insofern können auch hier keine abschließenden Aussagen über eine empfohlene Höhe getroffen werden. Sollten die aktuellen Berechnungen später durch Naturdaten bestätigt werden, so empfiehlt es sich, die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen auf eine Höhe von NN+5,65 m zu erhöhen. Die vorhandenen Hochwasserschutzeinrichtungen liegen durchschnittlich bei NN+4,49 m. Eine Aufstockung auf NN+5,65 m entspräche einer durchschnittliche Erhöhung der vorhandenen Anlagen um 1,16 m. Die Erhöhung sollte aus wirtschaftlichen und optischen Gesichtspunkten in vorhandener Bauweise erfolgen. Hierbei ist bei den Verwallungen aufgrund des qualitativ schlechten Abdeckbodens darauf zu achten, die Böschungsneigung möglichst flach (1:4 - 1:5) herzustellen. Die Kosten der Erhöhung der vorhandenen Wälle im Bereiche der Ortschaft Nebel liegen nach grober Kostenschätzung bei rund 155.000,- €.
Herstellung eines Deiches im Bereich der Ortschaft Nebel
Eine Alternative zur Erhöhung der vorhandenen Anlagen besteht in dem Bau eines Deiches westlich der Bebauung Nebels. Bei entsprechender Profilgestaltung könnte der Deich wesentlich wehrfähiger gestaltet werden als es die vorhandenen Anlagen sind. Langfristig wäre damit für einen größeren Hochwasserschutz gesorgt. Aufgrund des Mangels an geeignetem Abdeckboden sollte die Deichabdeckung dann in befestigter Bauweise hergestellt werden, zum Beispiel mit Mastixschotter oder PUR. Durch die befestigte Bauweise könnten die Deichneigungen mit 1:2,5 - 1:3 relativ steil ausgebildet werden. Die erforderliche Länge des Bauwerkes beträgt rund 650 m. Eine genaue Höhenangabe kann aus den schon vorher genannten Gründen nicht gemacht werden.
Genehmigungsrechtlich wäre für den Bau des Deiches die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Der neu herzustellende Deich ist mit erheblich größerem Eingriff in Natur- und Landschaft verbunden, als die Erhöhung der vorhandenen Anlagen. Aus naturschutzrechtlichen Gründen ist die Umsetzung dieser Variante daher vermutlich kritisch zu sehen. Der Bau eines Deiches würde sich ausschließlich bei einer wesentlichen Erhöhung des Hochwasserschutzes gegenüber dem Schutz der vorhandenen Anlagen lohnen. Das wäre dann mit einem wesentlichen Mehraufwand verbunden und führt zu erheblich höheren Kosten, als die Erhöhung der vorhandenen Anlagen. Die Kosten für die Errichtung eines Deiches vor der Ortslage Nebel liegt bei rd. 600.000,- €.
4.2.2.3 Empfehlung für den Hochwasserschutz im Bereich der Ortschaft Nebel
Ob es längerfristig reicht, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes die vorhandenen Anlagen zu erhöhen oder ob doch ein Deich gebaut werden sollte kann derzeit nicht ausgesagt werden. Für diese Aussage ist eine erneute Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung mit Heranziehen von Naturdaten erforderlich.
4.2.3 Steenodder Kliff
Das Steenodder Kliff wird auf einer Länge von rund 1000 m durch eine Abbruchkante geprägt, welche aufgrund ihrer exponierten Lage erodiert und sich dabei stetig landeinwärts verschiebt.
4.2.3.1 Derzeitiger Zustand
Das Steenodder Kliff wird auf einer Länge von rund 1000 m durch eine Abbruchkante geprägt, welche aufgrund ihrer exponierten Lage erodiert und sich dabei stetig landeinwärts verschiebt. Zur Sicherung dieses Abschnitts wurde wiederholt Sandboden in das System eingebracht. Da keine genauen Mengenangaben oder Einbringungszeitpunkte bekannt sind, kann über die Größenordnung der Erosion in diesem Bereich keine verlässliche Auskunft gegeben werden.
Bliebe die Abbruchkante zukünftig weiterhin ungeschützt, so ginge die Erosion solange voran, bis sich innerhalb des Regimes ein natürliches Gleichgewicht eingestellt hat. Das erodierte Material landet überwiegend in den Nachbarbereichen an. Ein unmittelbar in der Nähe der Abbruchkante befindlicher Rad- und Wanderweg wäre in absehbarer Zukunft innerhalb des betroffenen Bereiches nicht mehr nutzbar. Auch angrenzende landwirtschaftliche Flächen wären zukünftig abgängig. Besiedelte Flächen sind durch die Erosionen in näherer Zukunft nicht gefährdet.
Gem. § 62 LWG obliegt der Schutz der Küsten denjenigen die davon Vorteile haben, soweit gem. LWG keine Anderen dazu verpflichtet sind. Abs. 2, § 63 LWG besagt genauer, dass die Sicherung der Küsten sowie der Watt-, Insel- und Halligsockel, die im Interesse des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist, eine öffentliche Aufgabe des Landes ist. Die Pflicht zur Sicherung der Küsten beschränkt sich gem. Satz 3, Abs. 2 des § 63 jedoch auf den Schutz von im Zusammenhang bebauter Gebiete. Die Trägerschaft für eine Maßnahme zum Schutz der Abbruchkante obliegt aufgrund der zur Zeit geltenden Gesetzeslage somit bei der Gemeinde Nebel.
4.2.3.2 Mögliche Küstenschutzmaßnahmen im Bereich des Steenodder Kliffs
Grundsätzlich kann der Rückgang der Uferlinie durch folgende Maßnahmen eingedämmt bzw. gestoppt werden: Bau von Buhnen, Sandaufspülungen, Einbringen von Geröllschüttungen oder Fixierung der Uferlinie durch ein festes Bauwerk, z.B. durch ein Deckwerk.
Bau einer Buhne am Steenodder Kliff
Das Ziel, dass mit dem Bau von Buhnen erreicht werden soll, ist das Abdrängen uferparalleler Strömungen und damit die Parallelverschiebung der küstennahen Streichlinie. Buhnen können so vorhandene Erosionen durch Verminderung bzw. Umleitung der Wasserenergie verringern. Bei hohen Fluten kommt es dennoch zu Erosionen. Ein anderer negativer Effekt von Buhnen ist das Auftreten von Erosionen in den Nachbarbereichen (Leeerosionen). Buhnen erscheinen in diesem Fall zur Sicherung der Abbruchkante nicht geeignet, da das Problem nicht verringert, sondern lediglich verlagert würde.
Kies- und Geröllschüttung im Bereich des Steenodder Kliffs
Eine andere Möglichkeit zum Schutz der Küstenlinie bietet eine lockere Kies- und Geröllschüttung. Im Prinzip wird hierbei vor den betroffenen Bereichen eine künstliche Pufferfläche angelegt, innerhalb derer die Wasserenergie abgebaut wird und die somit den Rückgang der Uferlinie verringert. Die Pufferfläche, die durch Erosionen kleiner wird, muss regelmäßig aufgebaut werden, um einen dauerhaften Schutz der Uferlinie zu bieten.
Für das Steenodder Kliff wird eine Kies- und Geröllschüttung bei KM 2,500 in nordwestliche Richtung auf einer Länge von 475 Metern und bei KM 3,500 in östliche Richtung auf einer Länge von 275 Metern empfohlen. Durch die exponierte Lage zwischen den beiden Bereichen würde eine Steinschüttung in diesem Bereich zu schnell abgebaut werden und erscheint daher nicht sinnvoll. Durch den Abbruch des mittleren Bereiches werden außerdem die Nachbarbereiche genährt, dessen Material sich wiederum bei Fluten umlagert.
Der Aufbau der Kies- und Geröllschüttung für einen voraussichtlichen Schutz von rund 20 Jahren wird wie folgt empfohlen: Von NN+3,00 m sollte die Schüttung 10 m mit einer Neigung von 1:30 hergestellt werden, nach 10 m bis zur MThw-Linie von NN+1,25 m mit einer Neigung von 1:10 und danach mit einer Neigung von 1:5 in das vorhandene Gelände einbinden. Optisch passt sich die Steinschüttung sehr gut an das vorhandene Gelände an. Der Wanderweg, welcher derzeit direkt an der Uferlinie verläuft, sollte zwischen beiden Steinschüttungen auf einer Länge von 250 Metern landeinwärts verlegt werden. Hierfür ist Grunderwerb in einer Größenordnung von ca. 2,1 ha erforderlich.
Eine Sandaufspülung, welche das Ufer grundsätzlich auf gleiche Weise schützt, erscheint in diesem Fall nicht geeignet. Einerseits wird bei dieser Variante durch eine sehr flach auszubildende Neigung eine sehr große Fläche überprägt. Andererseits würde der Sand durch Überschwemmungen und Verwehungen das anschließende Gelände übersanden, was ebenfalls nicht wünschenswert ist. Die Kosten für eine Kies- und Geröllschüttung wie oben beschrieben, inklusive des Grunderwerbs zur landseitigen Verlagerung des Wanderweges, belaufen sich nach Kostenschätzung auf rund 800.000 €.
Deckwerk vor dem Steenodder Kliff
Ein Deckwerk ist im Vergleich zu den oben dargestellten Varianten der wirkungsvollste und langlebigste Schutz der Küstenlinie. Im Vergleich zu den vorgenannten Maßnahmen wird außerdem der flächenmäßig kleinste Bereich der Uferlinie überbaut. Als negative Folge von Deckwerken können jedoch Leeerosionen in den Nachbarbereichen auftreten.
Das Deckwerk kann in verschiedenen Ausführungen hergestellt werden. Zur optimalen optischen Anpassung an das vorhandene Gelände bietet sich hier der Bau eines vegetativen Deckwerkes an. Bei dieser Variante werden Geogitterkästen mit geeignetem Steinmaterial, örtlichem Bodenmaterial und Lava befüllt. Abgedeckt werden die Gitterkästen dann mit einer Erosionsschutzmatte (Wirrvlies) und einer Nirogittermatte. Die Befüllung der Gittermatten mit Bodenmaterial und Lava soll eine möglichst schnelle Begrünung des Deckwerkes bewirken.
Das Deckwerk verläuft auf der ganzen Strecke von rund 1000 m und sollte von NN+3,0 m mit einer Neigung von 1:3 schließlich in das vorhandene Gelände einbinden. Die Kosten für ein vegetatives Deckwerk liegen nach Kostenschätzung bei rd. 1 Mio. €.
4.2.3.3 Empfehlung zur Sicherung des Steenodder Kliffs
Die Sicherung der Küstenlinie durch eine Kies- und Geröllschüttung kostet rund 800.000,- €. Diese Maßnahme passt durch die Verwendung von natürlicherweise vorkommenden Materialien optisch gut in das Landschaftsbild. Je nach Wettersituation und damit vorkommenden Sturmfluten ist eine Kies- und Geröllschüttung jedoch in Abständen zu wiederholen beziehungsweise neu zu profilieren.
Der Schutz des betroffenen Küstenabschnittes durch ein Deckwerk kostet rd. 1 Mio. €. Durch den Bewuchs, der sich beim vegetativen Deckwerk langfristig einstellt, fügt sich das Deckwerk relativ gut in das Landschaftsbild ein. Als negative Folge des Deckwerks können jedoch Leeerosionen in den unbefestigten Nachbarbereichen auftreten, die zu Folgemaßnahmen führen würden. Nach Abwägung der verschiedenen Aspekte wird ein Schutz des Steenodder Kliffs durch eine Steinschüttung empfohlen.
4.2.4 Küstensicherung im Bereich Kanshugh
Die Küstenstrecke zwischen Nebel und Annlunn/ Burg weist keine Küstenschutzeinrichtungen auf. Das Ufer liegt im leichten Abtrag.
4.2.4.1 Derzeitiger Zustand
Die Küstenstrecke zwischen Nebel und Annlunn/Burg weist keine Küstenschutzeinrichtungen auf. Das Ufer liegt im leichten Abtrag.
4.2.4.2 Mögliche Küstenschutzmaßnahmen zur Sicherung der Küstenstrecke Kanshugh/Bearendeel
Für die Erstellung eines ersten Lahnungsfeldes auf der 1,2 km langen Strecke sind 2,5 km Buschlahnungen erforderlich. Für die Errichtung eines zweiten Lahnungsfeldes werden weitere rund 1 km Buschlahnungen benötigt. Die Breite der zu planenden Lahnungsfelder liegt zwischen 140 m und 150 m. Die Tiefe der Lahnungsfelder beträgt rund 90 m.
Die Materialkosten betragen:
- Lahnungsneubau: 22,99 €/Meter
- Lahnungen aufstocken: 16,15 €/Meter
- Lahnungen nachpacken: 1,57 €/MeterDer Personalaufwand beträgt:
- Lahnungsneubau: 0,58 Meter/Stunde
- Lahnungen aufstocken: 0,61 Meter/Stunde
- Lahnungen nachpacken: 1,42 Meter/Stunde
Bei einem Stundensatz von 37,50 € betragen die Kosten für den Neubau von einem Meter Buschlahnung (ohne Maschinenkosten): 22,99 € (Material) + 64,65 € (Personal) = 87,64 €.
Für die geplante Neuanlage eines erstes Lahnungsfeldes liegen die Kosten insgesamt bei rund 219.000 € (ohne Maschinenkosten). Für das zweite Lahnungsfeld kommen weitere 88.000 € hinzu.
Die Bauwerksunterhaltung erfolgt durch regelmäßiges Nachpacken der Lahnungen (alle 5 Jahre). Hierbei betragen die Kosten: 1,57 € (Material) + 26,41 € (Personal) = 27,98 €.
Somit betragen die jährlichen Unterhaltungskosten der 3.500 Meter langen Buschlahnungen rund 20.000 €.
4.2.5 Instandsetzung Regionaldeich Norddorfer Marsch
Der Regionaldeich Norddorfer Marsch hat eine Länge von rd. 1,7 km und schützt eine Fläche von etwa 100 ha. Die Kronenhöhe des Deiches liegt zwischen NHN+4,95 m bis NHN+5,27 m.
4.2.5.1 Derzeitiger Zustand
Der Regionaldeich (RD) Norddorfer Marsch hat eine Länge von rd. 1,7 km und schützt eine Fläche von etwa 100 ha. Die Kronenhöhe des Deiches liegt zwischen NHN+4,95 m bis NHN+5,27 m. Die Deichneigung liegt sowohl außen- als auch binnendeichs bei rund 1:3. Der sandige Deichkern ist durch eine Asphaltdecke abgedeckt. Durch die Fugen in der Asphaltdecke wachsen im Frühjahr und Sommer verschiedene Vegetationsarten hindurch. Diese verschließen die Fuge durch ihre Verwurzelung. Stirbt die Vegetation dagegen im Winter ab, wird die Fuge durch keine Verwurzelung mehr geschlossen. In dieser Zeit wird der Sand unter der Asphaltschicht mehr und mehr durch die rücklaufende Welle ausgespült.
4.2.5.2 Mögliche Küstenschutzmaßnahmen im Bereich Norddorfer Marsch
Die Zuständigkeit für den Regionaldeich in Norddorf liegt beim Land Schleswig-Holstein. Der Regionaldeich in Norddorf besitzt, genau wie der RD in Wittdün, eine geringere Wehrfähigkeit als ein Landesschutzdeich, da er ein Gebiet unter Hinnahme eingegrenzter Überschwemmungen vor Sturmfluten schützen soll (siehe auch Regionaldeich Wittdün).
Entsprechend aktueller Berechnungen des Wellenüberlaufs an dem Norddorfer Überlaufdeich ergibt sich auf der 1,7 km langen Deichstrecke bei einer schweren Sturmflutfall ein durchschnittlicher Überlauf von 76 l /s*m. In einem Sturmflutfall wird der Überlauf während des Hochwassers max. 2 - 3 Stunden andauern. Bei einer Überlaufmenge von rd. 76 l/s*m entspricht das einem aufzunehmenden Volumen von 930.000 m³ - 1.400.000 m³. Hinzu kommt gegebenenfalls die Entwässerung der befestigten Flächen, welche durch dieses Gebiet verläuft. Bei einem Starkregenereignis müssen hierbei noch einmal rund 130 l/m² berücksichtigt werden. Ohne größere Schäden anzurichten kann im Hinterland ein Volumen von rund 1.070.000 m³ aufgenommen werden. Um einen größeren Überlauf zu vermeiden müsste der Deich erhöht werden.
Da die Grundlage für die Berechnung auch hier der max. Bemessungsseegang ist, der sich aus der Seegangsmodellierung mit dem Modell SWAN ergibt, handelt es sich ebenfalls um theoretische Berechnungswerte. Je nach Berechnungsverfahren ergeben sich z. T. erhebliche Abweichungen. Die Ergebnisse stellen also nur Näherungswerte dar, welche durch Naturdaten evaluiert werden müssen. Eine genaue Aussage über eine herzustellende Deichhöhe kann derzeit nicht getroffen werden.
4.2.5.3 Empfehlung zum Bereich Norddorfer Marsch
Zur Behebung der Mängel wird die Aufbringung einer neuen Abdeckschicht (Mastixschotter auf Bitumensandfilter) empfohlen. Dieser Aufbau verhindert das Aushöhlen des Deiches unter der Asphaltschicht und wirkt sich durch die Rauhigkeit außerdem positiv auf einen verringerten Wellenauflauf aus. Durch das Aufbringen der neuen Abdeckschicht erhöht sich der Deich um mindestens 20 cm. Bei einer Neuberechnung des Wellenüberlaufes wäre die Erhöhung durch die neue Abdeckschicht zu berücksichtigen. Es ist dann zu Überprüfen, ob die Deichhöhe mit neuer Abdeckung ausreichend hoch ist, oder ob der Deich darüber hinaus gegebenenfalls noch erhöht werden muss. Zur Begehbarkeit des Deiches sollte auf der Deichkrone ein Weg hergestellt werden.
Die Kosten für die Aufbringung einer neuen Abdeckschicht auf der rund 1,7 km langen Deichstrecke (ohne Deicherhöhung) liegen nach Kostenschätzung bei rund 2,2 Mio. €.
4.3 Mess- und Beobachtungskonzept
4.3.1 Allgemeines
Der Küstenschutz der Insel Amrum wird vorwiegend durch den Erhalt der sandigen Küstenabschnitte geprägt. Hierzu ist für die regelmäßige Bestimmung des Sanddargebotes im Strand einschließlich Dünensubstanz und Vorstrand ein Mess- und Beobachtungskonzept erforderlich.
Die Messdaten werden zunächst unabhängig von der Planung und vom Bau von Küstenschutzmaßnahmen erfasst und ermöglichen das Erkennen und Beurteilen von Veränderungen an den verschiedenen Küstenabschnitten von Amrum und von Entwicklungen im umliegenden Wattenmeer, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Um die Belastungsgrößen an der Küste zu bestimmen, werden in einem übergeordneten Messnetz Wasserstände, Strömungen und Seegang möglichst an repräsentativen Punkten gemessen. Die flächenhafte Verteilung der Belastungsgrößen wird mit Hilfe empirischer Ansätze oder durch Modelle näherungsweise ermittelt.
Die morphologischen Veränderungen der Watten und sandigen Küsten werden durch hydrographische und terrestrische Vermessungen sowie durch Laserscan-Befliegungen und Luftbildaufnahmen (Orthofotos) erfasst. Weiterhin werden die Küstenschutzbauwerke (Deiche, Deckwerke, Lahnungen und so weiter) in ihrem Bestand oder bei Veränderungen, beziehungsweise Neubau durch terrestrische Vermessung erfasst und dem Küstenschutz-Informations-System (KIS) zur Verfügung gestellt.
4.3.2 Vermessung
- Hydrographische Flächenvermessung der umliegenden Wattgebiete ca. alle 5-10 Jahre Aufnahme mit Profilabstand 100 m zur Beobachtung des Abtrag beziehungsweise Auftrag des Watts und der Umlagerung und Neubildung von Prielen
- Hydrographische Überwachungsprofile in den großen Wattströmen alle 2 Jahre Aufnahme in Dreiergruppen mit Profilabstand 100 m zur Beobachtung der Verlagerung beziehungsweise Vertiefung der Wattströme
- Flächenaufnahme des West-Strandes (Laserscan-Aufnahme mit Orthofotos) und des Vorstrandes auf der Westseite ca. alle 5-10 Jahre Aufnahme mit Profilabstand 100 m, mindestens bis 1,5 km seewärts der Uferlinie (MThw-Linie) und 50 m landwärts von der Geländeoberkante (Abbruchkante, Dünenfuß)
- Terrestrische Überwachungsprofile des Strandes (Kniepsand und Amrum-Odde) alle 2 Jahre
- Vermessung im Bereich von Sandaufspülungen mit Profilabstand 100 m auf dem trockenen Strand und im Vorstrand, Randbereiche mindestens 500 m beiderseits des Spülkörpers, zeitlich vor und nach der Maßnahme, danach jährlich ca. 5 Jahre lang sowie nach sehr schweren Sturmfluten (> +2,5 m über MThw)
- Überwachung der Vorländer durch Laserscan-Befliegungen in Kombination mit Orthofotos u.a. zur Validierung und zur Bestimmung von Abbruchkanten ca. alle 5-10 Jahre gegebenenfalls in Kombination mit West-Strandaufnahme
- Nutzung der Orthofotos der Landesvermessung, die alle 3 Jahre stattfinden
- Überprüfung der Sollabmessungen der Deiche alle 10 Jahre
4.3.3 Hydrologie
- Nutzung der Tidedauerpegel Wittdün und Hörnum-Hafen (beide WSA Tönning) zur langfristigen Beobachtung der Tidekennwerte und deren Veränderungen, sowie der Extremwerte zur Bestimmung der Bemessungsgrößen für die Küstenschutzanlagen
- Sommertidepegel im Sommerhalbjahr (Amrum-Odde) zur Ermittlung des Tideverlaufs zwischen Amrum und den Nachbarinseln Föhr und Sylt
- Betrieb der Wellenmessboje Rütergat zur Bestimmung des Seegangsklimas im Übergangsbereich der Nordsee zum Wattenmeer
- Messkampagnien mit küstennahen Messsystemen zur direkten Erfassung des Bemessungsseegangs bzw. zur Kalibrierung und Validierung des Seegangsmodells SWAN
- Bestimmung der Strömungsfelder mit Hilfe mathematischer Modelle
An zwei Positionen (Wittdün und Norddorf) sollen für einen Zeitraum von etwa zwei Jahren, in denen Sturmflutereignisse auftreten, entsprechende Datensätze gewonnen werden.
Um den Bemessungsseegang mit Hilfe mathematischer Modelle verwenden zu können, müssen die Modelle kalibriert und validiert werden. Da jedoch für das rückseitige Watt keine Daten zur Validierung vorliegen, müssen geeignete Messdaten gewonnen werden.
4.4 Forschungs- und Untersuchungsbedarf
Im Hinblick auf den weiteren Küstenschutz auf Amrum besteht geringerer Forschungs- und Untersuchungsbedarf. Insbesondere sollte für die Ermittlung von Spülsandvorkommen westlich von Amrum Bodenuntersuchungen durchgeführt werden.
4.4.1 Ermittlung der Sandvorkommen
Die Küstensicherung mit Sandaufspülungen ist für Amrum zwar weniger gegeben als bei den Nachbarinseln Sylt und Föhr, sie erfordert im Bedarfsfall jedoch die Erschließung von entsprechenden Sandvorkommen im Küstenvorfeld oder Wattenmeer. Dabei müsste auch geprüft werden, ob eine Nutzung des vorhandenen Sandentnahmegebietes Westerland II / III westlich von Sylt wirtschaftlich nutzbar ist. Die Qualität und Quantität möglicher neuer Sandentnahmestellen sollte mit Hilfe geologischer und geophysikalischer Untersuchungen ermittelt werden. Voruntersuchungen können mit Boomer -, Pinger - und Sparker - Sondierungen vorgenommen werden, um die räumliche Ausdehnung der Sedimentschichten mit diesen Verfahren abzuleiten. Generelle Aussagen zum verfügbaren Material im Küstenvorfeld sind in ZEILER, M. et al. "Materialinventur an der deutschen Nordseeküste" enthalten. Vor einer Neuerschließung sind Bohrungen bis zur Tiefe der Lagerstätten abzuteufen, so dass ein Schichtenverzeichnis erstellt werden kann.
4.4.2 Seegangsmessungen
Die Berechnung der Bemessungswellenhöhen ist zur Zeit mit Hilfe der verfügbaren theoretischen Ansätze nur unzureichend möglich, weil entsprechende Naturmessungen fehlen. Mathematische Seegangsmodelle wie z.B. SWAN erfordern Eingangsgrößen am Modellrand, und müssen im Lösungsgebiet durch Naturmessungen validiert werden. Der Eingangsseegang wird etwa 15 km südwestlich von Amrum im Rütergat gemessen. Messstationen für die Validierung des Modells sind westlich des Kniepsands und in der Norderaue sinnvoll, um dort die Wellenkenngrößen insbesondere während der energiereicheren Winterhalbjahre zu messen. Zur Bestimmung der Bemessungsgrößen ist der Seegang an charakteristischen Uferstrecken direkt zu messen.
4.4.3 Morphologische Untersuchungen
Die Entwicklung der sandigen Küste von Amrum sowie der Wattrinnen und Tidebecken im Umfeld von Amrum müssten zukünftig Ziel von weiteren Untersuchungen sein. Im Westen von Amrum sollten die morphologischen Entwicklungen des Kniepsandes und der vorgelagerten Außensände im Bereich des Ebbdeltas des Vortrapptiefs und im Osten die Entwicklung der Norderaue, und des Amrum-Tiefs einer Erklärung zugeführt werden. Ferner sollte zum Verständnis des Naturgeschehens ein Zusammenhang zwischen den hydrodynamischen Entwicklungen im Wattenmeer und denen der Deutschen Bucht hergestellt werden. Dabei sind auch mögliche Einflüsse des Klimawandels zu berücksichtigen. Untersuchungsbedarf besteht weiterhin bei der Bestimmung des oberflächennahen Sediments und der Suspension in der Wassersäule als Eingangsgrößen für morphodynamische Modelle. Erste Grundlagen zum oberflächennahen Sediment und zur holozänen Basis finden sich in EPPEL, D. u. AHRENDT, K. "Wattsedimente". Für die Bestimmung der Wattmorphologie und des anstehenden Sedimentes sollten in Zukunft verstärkt Fernerkundungsmethoden (Laserscan-Verfahren, Satellitenaufnahmen) zu nutzen bzw. zu entwickeln sein.
4.5 Träger und Finanzierung
Anhand von Kostenschätzungen wird die Vergleichbarkeit von jährlich wiederkehrenden und einmaligen Kosten über den Diskontierungsfaktor bzw. den Kapitalwiedergewinnungsfaktor hergestellt.
Position | Maßnahme | Kostenbarwerte
[Mio. EUR] | jährliche Kosten
[Tausend EUR/Jahr] | Träger |
1 | Unterhaltungsarbeiten an den Deckwerken Wittdün-Nord | 0,060 | 4 | Land |
2 | Deichverstärkung / Deichunterhaltung Wittdüner Marsch | 2,821 | 172 | Land |
3 | Ufersicherung Steenodde | 0,816 | 50 | Kommune |
4 | Lahnungsfelder Nebel unterhalten, verkleinern | 0,293 | 18 | Kommune |
5 | Verstärkung/Neubau/Unterhaltung Verwallungen Nebel | 0,168 | 10 | Kommune |
6 | Lahnungsneubau Kanshugh/Bearendeal (1. Feld) | 0,458 | 28 | Kommune |
7 | Lahnungsneubau Kanshugh/Bearendeal (2. Feld) | 0,184 | 11 | Kommune |
8 | Lahnungen Annlunn/Burg unterhalten / verkleinern | 0,252 | 15 | Kommune |
9 | Deich- und Vorlandarbeiten Norddorfer Marsch | 2,872 | 175 | Land |
10 | Lahnungen Banhörn (Ost) unterhalten | 0,090 | 5 | Land |
11 | Biotechnik Amrum-Odde (West) | 0,597 | 36 | Land |
12 | Biotechnik Banhörn (West) | 0,216 | 13 | Land |
13 | Unterhaltung Auslauf Wriakhörnsee | 0,082 | 5 | Kommune |
14 | Deckwerksunterhaltung Wittdün Süd und Südost | 0,095 | 6 | Land |
15 | Forschungs- und Untersuchungsbedarf | 0,082 | 5 | Land |
16 | Messungen und Beobachtungen | 0,164 | 10 | Land |
| Summe | 9,190 | 559 | |
Die Kostenschätzungen beruhen den Stand vom 01.01.2008. Die Vergleichbarkeit von jährlich wiederkehrenden und einmaligen Kosten erfolgt über den Diskontierungsfaktor bzw. den Kapitalwiedergewinnungsfaktor. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen muss für jede konkrete Maßnahmeplanung eine Anpassung vorgenommen werden.
4.6 Unterhaltungsarbeiten
4.6.1 Unterhaltungsarbeiten an den Deckwerken Wittdün-Nord
Die Deckwerke Wittdün-Nord (475 m Länge) sind planmäßig zu unterhalten.
4.6.2 Deichverstärkung / Deichunterhaltung Wittdüner Marsch
Der Deich, der die Niederung der Wittdüner Marsch vor Überflutung schützt, bedarf einer Verstärkung. Die Verstärkung ist in der bestehenden Trassenführung möglich. Der nördliche Teil ist auf rund 800 Meter in erster Priorität zu verstärken.
Die Kosten betragen rund 1 Mio. EUR. Aufgrund der wellendämpfenden Wirkung der hoch gelegenen Spülfelder am Seezeichenhafen Wittdün ist die Deichverstärkung im südlichen, 800 Meter langen, Abschnitt von nachgeordneter Priorität. Die Instandhaltung des Deckwerkes und Sieles ist weiterhin erforderlich.
4.6.3 Ufersicherung Steenodde
Unmittelbar vor dem hohen Kliff wird gezielt auf eine unmittelbare Sicherungsmaßnahme verzichtet, um das exponiert liegende aktive Kliff zu erhalten. Dagegen bedürfen die Flankenbereiche einer zusätzlichen Schutzmaßnahme.
Zum Erhalt des Landschaftsbildes und der fremdenverkehrlichen Nutzung des Kliffufers sind an den Flanken auf jeweils 300 Metern Länge Kies- und Geröllschüttungen vorzunehmen. In Abhängigkeit der zukünftigen Sturmflutentwicklung ist eine Wiederherstellung des Strandprofiles vorzunehmen.
Durch den Ankauf der landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen kann die infrastrukturelle Nutzung des Wanderweges längerfristig sichergestellt werden. Eine Befestigung des Kliffs würde zu unerwünschten Lee-Erosionen an den Flanken führen.
4.6.4 Lahnungsfelder Nebel unterhalten, verkleinern
Die bestehenden Lahnungsfelder vor Nebel (2,469 km) bedürfen einer dauerhafteren Unterhaltung und einer Verkleinerung der Lahnungsfelder durch 800 Meter zusätzliche Lahnungen.
4.6.5 Verstärkung/Neubau/Unterhaltung Verwallungen Nebel
Die auf rund 760 Metern Länge vorhandenen Verwallungen vor den Grundstücken in Nebel sind für künftige Sturmflutwasserstände nicht hoch genug und müssen für 0,130 Mio. EUR verstärkt werden.
Im Osten der Ortslage Nebel ist auf 310 Metern Länge eine Verwallung neu zu errichten. Die Kosten belaufen sich auf 0,150 Mio. EUR.
4.6.6 Lahnungsneubau Kanshugh/Bearendeal 1. Feld
Die Küstenstrecke zwischen Nebel und Annlunn/Burg weist keine Küstenschutzeinrichtungen auf. Das Ufer liegt im leichten Abtrag. Durch Lahnungsbauten in diesem Abschnitt wird die Lücke geschlossen und die Abbruchkante gesichert. Dabei sollte zunächst in einem 1. Bauabschnitt ein erstes Feld angelegt werden. Die erforderliche Lahnungslänge dieses Bauabschnittes beträgt 2.500 Meter.
4.6.7 Lahnungsneubau Kanshugh/Bearendeal
Die Küstenstrecke zwischen Nebel und Annlunn/Burg weist keine Küstenschutzeinrichtungen auf. Das Ufer liegt im leichten Abtrag. Durch Lahnungsbauten in diesem Abschnitt kann die Abbruchkante gesichert werden. Nachdem Auflandungen im zu noch errichtenden ersten Feld festzustellen sind, sollte ein zweites Lahnungsfeld als Turbulenzzone angelegt werden. Die erforderliche Lahnungslänge des zweiten Feldes beträgt 1.000 Meter.
4.6.8 Lahnungen Annlunn/Burg unterhalten / verkleinern
Die Lahnungen vor Annlunn/Burg (2,481 km) sollten unterhalten und die die Felder verkleinert werden. Dazu sind 290 Meter Lahnungen neu zu errichten.
4.6.9 Deich- und Vorlandarbeiten Norddorfer Marsch
Die regulären Deich- und Vorlandarbeiten (1,730 km Asphaltdeich, 2,660 km Lahnungen, 1,589 km Transportdämme, 1 Sielbauwerk) sind fortzuführen.
4.6.10 Lahnungen Banhörn (Ost) unterhalten
Die Lahnungsfelder vor Banhörn (Ost) (1,598 km) sind zu unterhalten.
4.6.11 Biotechnik Amrum-Odde (West)
Die biotechnischen Maßnahmen auf 3.800 Metern Küstenlänge an der Westküste der Amrum-Odde sollten zum Erhalt der Randdüne fortgesetzt werden. Die Dünenverluste können dadurch jedoch nur begrenzt werden. Grundsätzlich sind Verluste an Vordünen und Angriffe an den Randdünen nicht zu verhindern. Grundsätzlich sind zusätzlich Sandaufspülungen zur Verstärkung der Randdünen geeignet.
4.6.12 Biotechnik Banhörn (West)
Biotechnische Maßnahmen auf der 650 Meter langen Küstenstrecke Banhörn (West) sollten zum Erhalt der Randdüne fortgesetzt werden. Die Dünenverluste können dadurch jedoch nur begrenzt werden. Grundsätzlich sind Verluste an Vordünen und Angriffe an den Randdünen nicht zu verhindern. Grundsätzlich sind zusätzlich Sandaufspülungen zur Verstärkung der Randdünen geeignet.
4.6.13 Unterhaltung Auslauf Wriakhörnsee
Der Abfluss vom Wriakhörnsee zur See wird bei starken Niederschlägen durch das Auslaufbauwerk infolge der zunehmenden Versandung des Rohrauslaufes im Bereich des Kniepsandes behindert.
4.6.14 Deckwerksunterhaltung Wittdün Süd und Südost
Die Deckwerke am Süd- und Südostufer (1,150 km Länge) erfordern eine planmäßige Unterhaltung. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.