Der Fachplan Küstenschutz Föhr enthält die Planungsgrundlagen für Küstenschutzmaßnahmen an der Südküste der Insel Föhr der nächsten 10 bis 50 Jahre. Der Umfang der bisher durchgeführten Maßnahmen ist dargestellt, und die Wirkung der Maßnahmen wurde - soweit entsprechende Unterlagen verfügbar waren - beschrieben. Die bereits aufgestellten Vorentwürfe und Bauentwürfe werden aufgeführt.
Die Südküste von Föhr wird zur Beschreibung der Küstenschutzmaßnahmen in neun Küstenabschnitte eingeteilt, die dem jeweiligen morphologischen Gegebenheiten entsprechen:
- Wyk (Oststrand)
- Wyk (Südstrand)
- Nieblum (Greveling)
- Nieblum (Strand)
- Goting-Kliff
- Godelmündung
- Godelniederung
- Hedehusumer Geest
- Utersum
Der restliche Teil der Inselküste ist durch den Landesschutzdeich, der abschnittsweise durch Deckwerke, Lahnungen, Buhnen und Vorländer gesichert wird, geprägt.
Für die Planung und Durchführung von Küstenschutzmaßnahmen müssen verschiedene Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
- Zuständigkeiten, gesetzliche Grundlagen (Landeswassergesetz, Landesnaturschutzgesetz u.a.)
- Wirtschaftliche Nutzung (Siedlungsfläche, Landwirtschaft, Tourismus u.ä.)
- Natur- und Landschaftspflege
- Kosten, Finanzierung
Aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten bieten sich folgende Küstenschutzstrategien:
- Vordringen (Landgewinnung)
- Rückzug (Erhalt der natürlichen Dynamik, ggf. Aufgabe bestehender Nutzung)
- Verteidigen (Status Quo)
- Kombination (ggf. negative Auswirkungen auf Nachbarbereiche beachten)
Um konkrete Küstenschutzmaßnahmen vorschlagen zu können, müssen die o.g. Punkte für die einzelnen Küstenabschnitte bewertet werden, wobei die zugrunde gelegten Rahmenbedingungen wie folgt zusammengefasst werden:
- Erhalt der Küstenlinie (Küstensicherung)
- Festlegen der Überflutungshöhe (Hochwasserschutz)
- Förderung eines Sandstrandes
- Verwendung ortstypischer Baustoffe
- Kosten- und Eingriffsminimierung
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen hat jeder Träger eine konkrete Zielbestimmung durchzuführen.
Die bisher durchgeführten Küstenschutzmaßnahmen (Längswerke und Querwerke) haben den Rückgang des Strandes bzw. der Küstenlinie nicht verhindern können. Insbesondere wurde an den Stellen, wo die Küste mit Längswerken gesichert wurde, eine Ausräumung des Strandes beobachtet, so dass im Laufe der Zeit zusätzliche Maßnahmen notwendig wurden. Diese wurden in Form von Schüttsteinbuhnen und Sandaufspülungen vorgenommen. Die Sandaufspülungen haben den Verlust des Strandes vor Wyk, Utersum und Nieblum wieder ersetzt, wobei der Spülkörper wieder mit der Zeit abgetragen wird und eine Wiederholungsspülung erforderlich wird. Um die Verweildauern der aufgespülten Sandmengen vor Utersum und Nieblum zu verlängern, wurden Schüttsteinbuhnen errichtet. Deren Wirkungen erweisen sich jedoch als gering. Der Sand, der in Luv anlandet, steht der Fachplan Küstenschutz Südküste Föhr gegenüberliegenden Buhnenseite in Lee zum Ausgleich der Küstenlinie nicht zur Verfügung, wodurch dort ein verstärkter Küstenrückgang (Lee-Erosion) stattfindet.
Folgende Küstenschutzmaßnahmen sind zur Küstensicherung bzw. als Hochwasserschutz geeignet, wobei die gesetzlichen Zuständigkeiten für die Küstensicherung außer in den Bereichen Wyk (bebaute Ortslage) und Utersum (Sicherung Inselsockel) ausschließlich beim Vorteilhabenden / Eigentümer liegen.
5.1 Wyk (Oststrand)
• Küstensicherung: Instandsetzung der vorhandenen Deckwerke und Ufermauern, Sandaufspülungen zur Fußsicherung und zum Erhalt der Standsicherheit der Längswerke
• Hochwasserschutz: Spundwand mit beidseitiger Anschüttung, Hochwasserschutzwand aus Panzerglas, Pflanzkübel, Hochwasserschutzmauer
5.2 Wyk (Südstrand)
• Küstensicherung: Instandsetzung der vorhandenen Deckwerke und Ufermauern, Sandaufspülungen zur Fußsicherung und zum Erhalt der Standsicherheit der Längswerke
• Hochwasserschutz: Hochwasserschutzmauer Greveling
• Küstensicherung: keine Maßnahmen notwendig, da Fußsicherung des Überlaufdeiches (Überlaudeich) tief gegründet
• Hochwasserschutz: keine Maßnahmen notwendig, da Niederungsgebiet; Häuser stehen auf Warften (Überlaufdeich vorhanden)
5.3 Nieblum (Strand)
• Küstensicherung: Sandaufspülungen zum Erhalt der Küstenlinie, biotechnische Maßnahmen.
• Hochwasserschutz: keine Maßnahmen notwendig, da ein Landesschutzdeich die Ortslage Nieblum schützt.
5.4 Goting-Kliff
• Küstensicherung: Sandaufspülung zur Sicherung des Kliffs gegen Abbruch, biotechnische Maßnahmen.
• Hochwasserschutz: keine Maßnahmen notwendig, da Gelände hoch ansteht.
5.5 Godelmündung
• Küstensicherung: keine Maßnahmen notwendig, da eine natürliche Entwicklung in Kauf genommen wird (Sicherung wäre mit Deckwerk möglich)
• Hochwasserschutz: keine Maßnahmen notwendig, da Niederungsgebiet ohne Bebauung. Einzelverwallung im Bereich Goting vorhanden.
5.6 Godelniederung
• Küstensicherung: Küstenrückgang kann mit Kies- und Geröllauffüllungen oder durch Sandaufspülungen reduziert werden. Der Strandwall ist ggf. im Frühjahr seewärts zu verschieben.
• Hochwasserschutz: keine Maßnahmen notwendig, da Niederungsgebiet ohne Bebauung. Verwallungen vor Witsum und Hedehusum vorhanden.
5.7 Hedehusumer Geest
• Küstensicherung: Sandaufspülungen zur Sicherung des Kliffs gegen Abbruch, biotechnische Maßnahmen. Eine Verlängerung des Deckwerkes um ca. 200 m nach Osten mit Anschluss an das Kliff wäre denkbar, damit die Lee-Erosion vom BfA – Deckwerk ferngehalten wird.
• Hochwasserschutz: keine Maßnahmen notwendig, da Gelände hoch ansteht.
5.8 Utersum (Geest)
• Küstensicherung: Sandaufspülungen zur Sicherung des Deckwerksfußes (BfA), Sandaufspülungen zur Sicherung des Ufers vor Abbruch, biotechnische Maßnahmen
• Hochwasserschutz: keine Maßnahmen notwendig, da Gelände hoch ansteht, bzw. Deckwerk ausreichende Höhe aufweist
Zur Ergänzung der Planungsgrundlagen sind die Sandvorkommen zu erkunden und wären Seegangmessungen für die Aufstellung von Bemessungsansätzen sinnvoll. Regelmäßige Vermessungen sind für die Überwachung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen erforderlich.
Die Beschreibung der Sandaufspülungen ist nach der bisherigen Entwicklung vorgenommen worden. Die angegebenen Verlustraten und Aufspülungen sind daher jährliche Mittelwerte der Vergangenheit.
Das Land führt die Küstenschutzmaßnahmen in eigener Zuständigkeit entsprechend dem tatsächlichen Bedarf durch. Dieser wird durch die morphodynamische Entwicklung bestimmt.
Die beschriebenen Maßnahmen im Zuwendungsbereich sind mit den Trägern abgestimmt. Sie stellen die Wünsche der Träger in Bezug auf Küstenschutz und darüber hinausgehende Wirkung der Maßnahmen dar. Diese Träger führen die Maßnahmenplanung selbst durch und beantragen rechtzeitig eventuell erforderliche Zulassungen und/oder finanzielle Förderungen.
In allen Fällen erfolgt die Finanzierung mit Küstenschutzmitteln im Rahmen einer landesweit festzulegenden Prioritätsfolge.
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