Navigation und Service

Thema : Küstenschutz
Fachpläne

Fachplan Küstenschutz Föhr
4 Gesamtkonzept

Letzte Aktualisierung: 25.03.2015

4.1 Bewertungen

Als Richtschnur für den Küstenschutz in Schleswig-Holstein wurden bereits im Generalplan 2001 (MLR 2001) ein Leitbild sowie Entwicklungs- und Handlungsziele definiert. Diese werden nunmehr mit den nachfolgenden Grundsätzen fortentwickelt:

Entwicklungs- und Handlingsziele
  1. Menschen und ihre Siedlungen sowie wichtige Infrastruktureinrichtungen werden vor Meerwasserüberflutungen geschützt (Küstenhochwasserschutz).
  2. Siedlungen, wichtige Infrastrukturanlagen und hohe Sachwerte werden vor irreversiblem Küstenrückgang und struktureller Erosion geschützt (Küstensicherung).
  3. Das Wattenmeer wird mit seinen prägenden Elementen und Funktionen erhalten (flächenhafter Küstenschutz).
  4. Natur und Landschaft werden bei der Ausführung von Küstenschutzmaßnahmen geschont und hierzu bereits frühzeitig auch nach naturverträglichen Maßnahmenvarianten gesucht und diese in der Abwägung bevorzugt.
  5. Die erforderlichen Küstenschutzmaßnahmen werden gemäß den Prinzipien des Integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung durchgeführt. Die Umsetzung von anderen berechtigten Anforderungen an den Küstenraum wie Tourismus, Hafenwirtschaft oder Entwässerung wird dabei ermöglicht.
  6. Im Interesse der Zukunftsvorsorge werden hydromorphologische Entwicklungen sowie Klimaänderungen und ihre möglichen Folgen sorgfältig beobachtet und bewertet.

Die Aufstellung des Gesamtkonzeptes berücksichtigt die Entwicklungsziele. An den jeweils zu erreichenden Teilzielen wird die Wirksamkeit der vorhandenen und möglichen zukünftigen Küstenschutzmaßnahmen zu bewerten sein. Um die noch bestehenden Wissenslücken zu schließen, ist ein Forschungs- und Untersuchungsbedarf aufgezeigt. Sollten konkrete Maßnahmen geplant werden, sind entsprechende Bauentwürfe aufzustellen und die notwendigen Genehmigungsverfahren und Abwägungen durchzuführen.

Rahmenbedingungen

Unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und insbesondere des Umstandes, dass der Schutz von Landflächen und Sachwerten als wichtige Grundlage für die Vitalisierung des ländlichen Raumes anzusehen ist, wurden folgende Rahmenbedingungen für den Küstenschutz an der Südküste von Föhr aufgestellt:

  • Erhalt einer bestimmten Küstenlinie (Landwirtschaft, Siedlung, gewerbliche Wirtschaft)
  • Festlegen der Überflutungshöhe (Landwirtschaft, Siedlung, gewerbliche Wirtschaft)
  • Förderung eines Sandstrandes (Energieumwandlungszone, Tourismus, gewerbliche Wirtschaft)
  • Verwendung ortstypischer Baustoffe (Naturschutz, Landschaftsbild)
  • Kosten- und Eingriffsminimierung

Als erste Bewertungshilfe wurden für die nachfolgend beschriebenen Küstenschutzmaßnahmen in jedem einzelnen Küstenabschnitt die grundsätzlichen Auswirkungen der möglichen Maßnahmen auf die Rahmenbedingungen bewertet. Die verschiedenen Träger von Küstenschutzmaßnahmen haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Aufgaben. Für Landesmaßnahmen ergeben sich die Handlungsziele aus den gesetzlichen Vorgaben und den Entwicklungszielen. Für Küstenschutzmaßnahmen von Kommunen, Verbänden und Eigentümern können deren weitere Aufgaben (z.B. Tourismus) zu anderen Schwerpunkten führen. Dementsprechend muss jeder Träger aus den o.a. Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit konkrete Handlungsziele entwickeln und darauf seine Maßnahmen- und Finanzierungsplanung aufbauen.

Da sich die aus den Leitbildern ergebenden Entwicklungsziele und die Handlungsziele zeitlich ändern können, sind zu gegebener Zeit Fortschreibungen durchzuführen.

Alle Küstenschutzmaßnahmen werden im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung durchgeführt.

4.1.1 Bewertung von Küstenschutzmaßnahmen am Wyker Oststrand

Sollten in diesem Küstenabschnitt keine Küstenschutzmaßnahmen durchgeführt werden, ist von einer leichten Verringerung der Strandbreiten auszugehen. An einzelnen Küstenstrecken ist die Standsicherheit von Teilen der vorhandenen Längswerke gefährdet. Die Küstensicherung kann mit Sandaufspülungen erfolgen.

4.1.2 Bewertung von Küstenschutzmaßnahmen am Wyker Südstrand

Sollten in diesem Küstenabschnitt keine Küstenschutzmaßnahmen durchgeführt werden, ist mit einer Verringerung der Strandbreiten zu rechnen. Dabei wäre die Strandsicherheit der vorhandenen Längswerke z.T. gefährdet. Die Küstensicherung entlang der befestigten Uferstrecke am Südstrand kann mit Sandaufspülungen erfolgen.

4.1.3 Bewertung von Küstenschutzmaßnahmen vor Greveling

Sollten in diesem Küstenabschnitt keine Küstenschutzmaßnahmen durchgeführt werden, ist vor der befestigten Küstenstrecke vom Verlust des Sandstrandes auszugehen. Der Küstenabbruch im Bereich der unbefestigten Strecke betrifft landwirtschaftliche Flächen mit einer z.Z. geringen Nutzung. Im Zusammenhang mit einer Sandaufspülung ist zu erwägen, die Schüttsteinbuhnen vor Greveling und Nieblum zu verkürzen, eine Lücke vorzusehen oder ganz zu entfernen, damit eine Sandversorgung durch Umlagerung des östlichen Küstenabschnitts erreicht werden kann.

4.1.4 Bewertung von Küstenschutzmaßnahmen am Nieblumer Strand

Sollten in diesem Küstenabschnitt keine Küstenschutzmaßnahmen durchgeführt werden, wird das Ufer erodieren. Der Hochwasserschutz der Ortschaft Nieblum ist weiterhin gegeben, da der Landesschutzdeich in seinem Bestand durch das z.Z. noch vorhandene Vorland (200 m breite Geestfläche) zunächst nicht gefährdet ist. Sandaufspülungen haben sich zum Schutz der im Abbruch befindlichen Geestkante von Nieblum bewährt.

4.1.5 Bewertung von Küstenschutzmaßnahmen am Goting-Kliff

Werden in diesem Küstenabschnitt keine Küstenschutzmaßnahmen durchgeführt, ist von einer weiteren Erosion des Kliffs auszugehen. Für den Küstenschutz des Kliffs sind weiterhin Sandaufspülungen sinnvoll. Sandfangmaßnahmen zur Eindämmung des Sandfluges sind vorzusehen.

4.1.6 Bewertung von Küstenschutzmaßnahmen vor der Godelmündung

Sollte die Küste nicht vor weiterem Abbruch geschützt werden, werden die dahinterliegenden Grünflächen mit den Pflanzengesellschaften der Feuchtwiesen bis zu den höher gelegenen Trockenrasenflächen abnehmen. Zum Schutz des Ufers ist die Anlage eines Deckwerkes oder künstlichen Strandwalles aus dem vorhandenen Strandmaterial denkbar. Um diesen Küstenabschnitt in seiner Form zu erhalten, kann vorerst jedoch von Küstenschutzmaßnahmen abgesehen werden.

4.1.7 Bewertung von Küstenschutzmaßnahmen vor der Godelniederung

Sollten in diesem Küstenabschnitt keine Küstenschutzmaßnahmen durchgeführt werden, ist von einer häufigeren Überflutung des Ufers auszugehen, da kein ausreichendes Material zum Aufbau eines Strandwalles zur Verfügung steht. Zum Schutz der Abbruchkante ist denkbar, die Abbruchkante mit Kies und Geröll aufzuschütten, so dass sich ein Strandwall dynamisch anpassen kann.

4.1.8 Bewertung von Küstenschutzmaßnahmen vor der Hedehusumer Geest

Sollten in diesem Küstenabschnitt keine Küstenschutzmaßnahmen durchgeführt werden, ist innerhalb des Planungszeitraumes mit einer Hinterspülung des Deckwerkes (Reha-Klinik) zu rechnen. Zum Schutz der Abbruchkante sind Sandaufspülungen denkbar. Das Deckwerk der BfA könnte nach Osten verlängert werden, um die Küstenstrecke dauerhafter zu schützen, wodurch die Erosionsprobleme jedoch nur nach Osten verlagert werden.

4.1.9 Bewertung von Küstenschutzmaßnahmen am Utersumer Strand

Sollten in diesem Küstenabschnitt keine Küstenschutzmaßnahmen durchgeführt werden, findet ein Küstenabbruch an der Geestkante statt, wobei die Menge aus dem Abbruchmaterial nicht ausreicht, um den Priel nachhaltig von der Insel fernzuhalten. Daneben ist von einem Verlust breiter Sandstrände auszugehen. Die Stabilität des Deckwerkes (Reha-Klinik) und der Schüttsteinbuhnen könnte in einigen Jahrzehnten gefährdet sein. Zum Schutz des Deckwerkes vor Unterspülungen sind Sandaufspülungen geeignet. Die unbefestigte Küstenstrecke vom Landesschutzdeich bis zum Deckwerk der Reha-Klinik könnte durch ein Deckwerk oder durch Sandaufspülungen gesichert werden, wobei auch Kombinationen möglich sind.

4.2 Messkonzept

Im Abstand von 10 Jahren sollte eine Seevermessung der Wattströme und Wattflächen erfolgen. Die Strände sollten alle 2 Jahre vermessen werden. In den Sandentnahmegebieten sollten in den ersten 5 Jahren jährliche Messungen erfolgen. Wasserstandmessungen sollten kontinuierlich an den Pegeln Wyk (Hafen), Wittdün und Hörnum (Hafen) erfolgen. Im Zusammenhang mit der Erfassung der morphologischen Veränderungen können die im Abstand von 3 Jahren von der Landesvermessung gewonnenen Orthofotos genutzt werden.

4.2.1 Seevermessung der Wattströme

  • Umfang: Nordmannsgrund mit angrenzenden Wattströmen Norderaue bis Wyker Hafen und Amrum-Tief bis nördlich Utersum zur Beobachtung der Verlagerung der Wattströme, Umlagerung und Neubildung von Prielen, Abtrag bzw. Auftrag des Watts
  • Zeitintervall: alle 10 Jahre

4.2.2 Strandvermessung der Südküste

  • Umfang: i.d.R. Querprofilabstand von 100 m, Aufnahme mindestens bis 300 m seewärts der Standlinie und 20 m landwärts von der Geländeoberkante; im Bereich von Sandaufspülungen Querprofilabstand von 50 m, Randbereiche mindestens 300 m beiderseits des Spülkörpers
  • Zeitintervall: i.d.R. alle 2 Jahre und nach extremen Sturmfluten (>PN +850 cm), im Bereich von Sandaufspülungen mindestens jährlich

4.2.3 Morphologische Entwicklung in den Sandentnahmegebieten

  • Umfang: bei großflächiger Entnahme Profilabstand 50 m, bei punktförmiger Entnahme Profilabstand 10 m
  • Zeitintervall: jährlich (i.d.R. in den folgenden fünf Jahren)

4.2.4 Wasserstand

  • Betrieb des Dauerpegels Wyk (Hafen)
  • Betrieb des Sommertidepegels Utersum

4.2.5 Luftbilder

Im Zusammenhang mit der Erfassung der morphologischen Veränderungen sollen vom Nordmanngrund und Amrumtief in einem zeitlichen Abstand von 10 Jahren entzerrte Luftbilder gewonnen werden.

Die weitere Entwicklung der Messwerterfassung wird durch die Methoden der Fernerkundung und zunehmende Digitalisierung und Fernübertragung bestimmt, so dass neue Messtechniken in Zukunft zum Einsatz kommen werden.

4.3 Forschungs- und Untersuchungsbedarf

Die Ermittlung geeigneter Sandvorkommen ist für ein nachhaltiges Küstenschutzkonzept unbedingt erforderlich. Daneben sollte das Seegangklima untersucht werden. Morphologische Untersuchungen der Wattrinnen und des Watts sollten die Entwicklung des Wattsockels aufzeigen.

4.3.1 Ermittlung der Sandvorkommen

Die Küstensicherung mit Sandaufspülungen erfordert die Erschließung von entsprechenden Sandvorkommen. Die Qualität und Quantität möglicher Sandentnahmestellen sollte mit Hilfe geologischer und geophysikalischer Untersuchungen ermittelt werden. Voruntersuchungen können in Form von Boomer-, Pinger- und Sparker- Sondierungen vorgenommen werden. Die räumliche Ausdehnung der Sedimentschichten ist mit diesen Verfahren abzuleiten. Weiterhin sind Bohrungen bis zur Tiefe der Lagerstätten abzuteufen, so dass ein Schichtenverzeichnis erstellt werden kann. Diese Untersuchungen sollten vom Landesamt für Natur und Umwelt (Abteilung Geologie) federführend betreut werden.

4.3.2 Seegangsmessungen

Die Berechnung der Bemessungswellenhöhen ist z.Z. mit Hilfe der verfügbaren theoretischen Ansätze nur unzureichend möglich. Mathematische Modelle berücksichtigen i.d.R. nicht die erforderlichen Randbedingungen, so dass der empirischen Bestimmung der Wellenkenngrößen z.Z. noch eine große Bedeutung beizumessen ist. An max. fünf Messpositionen des Nordmanngrundes und entlang der Südküste könnten die Wellenkenngrößen während des energiereicheren Winterhalbjahres gemessen werden. Sollte keine Sturmfluten im Beobachtungszeitraum auftreten, so wäre im folgenden Jahr die Messkampagne zu wiederholen. Mit Hilfe von mathematischen Modellen sollten diese Situationen simulieret werden.

4.3.3 Morphologische Untersuchungen

Die Entwicklung der Wattrinnen und der Tidebecken müsste zukünftig Ziel von weiterer Untersuchungen sein. Im Bereich der Südküste Föhr sollten die morphologischen Entwicklungen in der Norderaue, auf dem Nordmannsgrund und im Amrum-Tief einer Erklärung zugeführt werden. Ferner sollte zum Verständnis des Naturgeschehens ein Zusammenhang mit den hydrodynamischen Entwicklungen im Wattenmeer und der Deutschen Bucht hergestellt werden.

... zurück zur Startseite Fachplan Küstenschutz Föhr

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Küstenschutz Fachpläne