Der Strand von Nieblum hat erstmals im Jahre 1975 eine Sandaufspülung in Höhe von 190.000 m³ erhalten. Im gleichen Jahr wurde vor Goting eine Sandbarre vor den Strand gespült.
Sandaufspülung Nieblum 1975
Am 22.10.1969 wurde ein Entwurf zur Sicherung der Südküste Föhr (3. Bauabschnitt Buhnen und Sandaufspülungen) vom eigens dafür neu gegründeten Zweckverband „Südküste Föhr“ aufgestellt. Der erste Bauabschnitt umfasste den Bau des Grevelingdeiches, der zweite Bauabschnitt die Verlängerung des Greveling - Deckwerkes nach Westen. Die Buhnen wurden in Schüttsteinbauweise 1971 errichtet, während die Aufspülung erst einige Jahre später erfolgte. Dazu wurde vom ALW Husum am 25.6.1975 ein Entwurf aufgestellt. Darin heißt es: "Wird der küstenparallele Materialtransport durch ein massives Hindernis unterbrochen, so ist in der Regel mit Erosion auf der strömungsabgewandten Seite des Hindernisses zur rechnen (Lee-Erosion)". So auch an der 1971 errichteten Buhne am Nieblumer Strand. Sandaufspülungen werden daher als unvermeidlich angesehen.
Im Sommer 1975 wurden daraufhin am Nieblumer Strand und am Goting-Kliff Versuchssandaufspülungen durchgeführt. Während am Nieblumer Strand (2+250-3+500) auf rd. 1.250 m Länge eine Strandaufspülung mit der Neigung 1:50 bis zur Höhe NHN+3,0 m zur Ausführung kam (190.000 m³), wurde vor dem Goting-Kliff (3+950-4+950) rund 400 m vor der Abbruchkante mit 234.000 m³ Spülsand eine Sandbarre mit der Kronenhöhe NHN+3,0 m aufgespült. Träger dieser Maßnahmen war das Land Schleswig-Holstein.
Zur Beurteilung der Umlagerungen der Aufspülkörper sowie der Veränderungen der umgebenden Topographie unter dem Einfluss der eingespülten Sandmassen wurden Volumenänderungen auf der Grundlage von Querprofilauswertungen im Abstand von 100 m durchgeführt. Vermessungen liegen für folgenden Zeiten vor: 08.1975 (Vorvermessung), 11.1975, 04.1976, 09.1977, 11.1978 (Nachvermessungen). Neben den Untersuchungen zur Wirksamkeit der Sandaufspülungen sind auch Kenntnisse über die Auswirkungen der Sandaufspülungen auf die angrenzenden Bereiche (westlich und östlich) von Interesse. Von der aufgespülten Sedimentmenge (190.000 m³) wurden vermessungstechnisch 204.000 m³ erfasst (107 %), so dass gegenüber der direkten Aufspülmenge eine zusätzliche Sandversorgung vorhanden war. Diese Menge stammt möglicherweise aus der Aufspülung vor Goting, indem das Material von der Sandbarre nach Osten zum Nieblumer Strand transportiert wurde. Die Sandvolumen wurden für den Aufspülbereich zwischen der Höhenlinie NHN+3,0 m und der seewärtigen Grenze des Untersuchungsbereiches von 200m ermittelt. Als obere Grenze wurde die NHN+3,0 m - Linie gewählt, da die Vermessungen i.d.R. höhere Erhebungen nicht erfasst haben. Dadurch werden die Sandmengen infolge des Dünenabbruchs oberhalb NHN+3m nicht erfasst, so dass die Ablagerung dieser Mengen im davor liegenden Strandbereich eine zu geringe Erosionsmenge ergibt. Die Volumenbilanz weist nach drei Jahren einen Verlust im Aufspülbereich von 45 m³/m auf, so dass die Abbaurate der Aufspülung 15 m³/m/a betrug. Von den 204.000 m³, die nach der Aufspülung im Aufspülbereich vermessen wurden, waren nach drei Jahren noch 148.000 m³ (entspr. 73 %) vorhanden.
Das Material aus dem Abbau des Spülkörpers ist unterhalb der NHN-Linie angelagert worden und hat den östlich anschließenden Standabschnitt auf rd. 250 m mit 16.000 m³ versorgt. Eine Sandversorgung nach Westen ist nicht erfolgt, da der windbedingte Sandtransport aufgrund der vorherrschenden Windrichtungen nach Osten erfolgt. Zusätzlich hat die Schüttsteinbuhne bei Stat. 3+500 einen Längstransport nach Westen im Höhenbereich oberhalb NHN verhindert.
Erstmalig wurde vor Nieblum im Jahre 1975 eine Sandaufspülung durchgeführt. Infolge der Sturmflut vom 24.11.1981 wurde der Strand stärker abgetragen, so dass im Auftrag der Kurverwaltung Nieblum im Herbst 1982 eine Wiederholungsaufspülung (37.000 m³) auf einer Länge von 1000 m (Stat. 2+500 bis 3+500, Neigung von 1:50, Höhe NHN+2,50 m) vorgenommen wurde. Das Sandentnahmegebiet lag am nördlichen Hang der Norderaue am Nordmannsgrund und westlich der Entnahme von 1975.
Für diese Maßnahme wurden im Okt. 1982 eine Vorvermessung durchgeführt, die jedoch nur den Höhenbereich NHN+2,50m/NHN+0,84 m umfasste. Im Nov. 1982 erfolgte das Aufmaß des Spülkörpers und als Nachvermessung kann das Aufmaß vom 15.07.1987 verwendet werden. Die Aufspülmenge war mit ca. 37 m³/m (Aufmaß in der Entnahme) bzw. 48 m³/m (Strandaufmaß) gering, wobei die Verlustrate des Aufspülkörpers 8,8 m³/m/a betrug.
Im Jahre 1990 wurde vor Nieblum eine zweite Wiederholungsaufspülung vorgenommen.
Die Sturmfluten vom 26. Januar und 26.-28. Februar 1990 hatten den Strand vor Nieblum stärker ausgeräumt und den Dünenwall durchbrochen, so dass eine erneute Aufspülung vorgenommen wurde, deren Träger das Amt Föhr-Land war. Dabei wurden auf einer rd. 1,8 km langen Strecke (1+800-3+596) 270.000 m³ vom Südhang der Norderaue an den Strand von Juni bis August 1990 aufgespült.
Folgende Vermessungen stehen im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Aufspülung: 06.1989 (Vorvermessung, die aber im wesentlichen als Nachvermessung der Aufspülung Goting 1988 zu verwenden ist), 09.1990, 10.1994 und 09.1997 (Nachvermessungen). Da zwischen der Vorvermessung und der Nachvermessung eine Zeitspanne von über einem Jahr liegt und die Vorvermessung nur den westlichen Teil des Spülkörpers erfasst, kann die vermessungstechnisch erfasste Aufspülmenge nicht angegeben werden. Wenn die Verhältniswerte aus den entsprechend dokumentierten Aufspülungen angenommen, werden, dürften bei einem Anteil von 70 % 189.000 m³ vermessungstechnisch nachweisbar gewesen sein. Acht Jahre nach der Aufspülung wurden davon 74 m³/m abgetragen, d.h. rd. 133.000 m³, so dass die Verlustrate 17.000 m³/a bzw. 9,3 m³/m/a beträgt. Das angenommene Restvolumen liegt bei 56.000 m³. Damit sind nach acht Jahren noch 30 % der aufgespülten Mengen im Spülabschnitt und Höhenbereich NHN+3m/NHN vorhanden. Die Menge von rd. 10.000 m³ des Spülkörpers hat sich nach Osten verlagert, wogegen keine Verlagerung nach Westen erfolgt ist, da die Richtung des Reststromes nach Osten weist und die Buhne bei Stat. 3+500 einen weiteren küstenparallelen Transport verhindert. Die Erosion am Spülkörper ca. 250 m westlich der eingespülten Schüttsteinbuhne war in den folgenden sieben Jahren mit 3,4 m³/m/a gering, während östlich der Buhne die Erosionsrate 11,2 m³/m/a betragen hat. In welcher Form die Schüttsteinbuhne den Abtrag insgesamt reduziert hat, kann aufgrund der Umlagerungen der Aufspülung Goting 1988, die den Bereich der Buhne beeinflusste, nicht quantifiziert werden.
Im Jahre 2012 fand vom 10.07.2012 bis 19.11.2012 zwischen Station 2+175 und Station 4+046 eine Sandaufspülung statt. Die Aufspülstrecke betrug rd. 1.900 m. Folgende Vermessungen können für Analysen des unmittelbaren Aufspülkörpers genutzt werden:
Vermessungen Sandaufspülung Nieblum 2012
Messdatum
Bemerkung
09.07.2012
Vorvermessung
20.11.2012
Nachvermessung
17.04.2014
Gesamtvermessung
30.11.2016
Gesamtvermessung
Insgesamt wurden 190.000 m³ Spülsand wurde aus dem Interessentenfahrwasser Wittdün entnommen. Die Aufspülmenge entspricht 102 m³/m.
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