Um zwei Gebäude in der Ortschaft Witsum vor Küstenhochwasser zu schützen, wurde 1991 auf einer Länge von 360 Metern eine Verwallung unter Trägerschaft des Amtes Föhr-Land errichtet.
Im Entwurf des Jahres 1985 wurde eine 360 m lange Verwallung zum Schutz der beiden Anwesen mit einem Regelprofil vorgesehen. Nachdem in der Zwischenzeit ein Güllebehälter errichtet worden war, musste bei der Bauausführung im Jahre 1991 der Güllebehälter im Wall integriert werden. Weiter östlich schießt eine Viehdrift an, die aus einer 3 m breiten Stöpe besteht. Östlich wurde die bestehende Verwallung als ausreichend angesehen. Die Zufahrt zum Grundstück wurde auf NHN+3,30 m angehoben, so dass die Stöpe mit einfachen Dammbalken um 1 m verschlossen werden kann. Ein Verschluss ist nur bei Extremwasserständen notwendig sein. Die Oberkante der Stöpe liegt bei NHN+4,35 m.
Um den Güllebehälter in die Verwallung integrieren zu können, wurde der Wall bis auf 20 cm an den Behälter herangeführt. Der Abschluss erfolgt durch eine Stahlbetonstützwand aus Fertigteilelementen von 50 cm Breite, die entsprechend dem Wall abgetreppt werden. Der Zwischenraum zum Behälter wird mit Leca-Material (gebrannte Tonkugeln mit Durchmessern von 1 bis 2 cm) gefüllt, das in magerem Mörtel gebunden wurde. Die Kleiabdeckung beträgt 50 cm. Der Güllebehälter selbst ist nicht gegen Hochwasser geschützt und muss bei Sturmfluten nicht leer steheln. Das Risiko liegt ausschließlich beim Eigentümer des Behälters.
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