Die Tide schwingt über die Godelmündung in die Godelniederung hinein. Nachdem die Küstenerosion zu einer stetigen Verringerung der Uferhöhe vor der Niederung führte, wurde seit der 1980er Jahre bei Sturmfluten das Ufer zunehmend überflutet, so dass zur Stabilisierung des Ufers im Jahre 2007 Schüttsteine eingebaut wurden.
Nach mehreren schweren Sturmfluten im Winterhalbjahr 2006/07 ist anlässlich eines Ortstermin folgendes festgestellt worden:
Es besteht die Notwendigkeit einer Küstensicherung.
Die Kantenhöhe des Strandwalles ist so weit abgetragen, dass die Godelniederung bei erhöhten Wasserständen flächig überströmt wird.
In den Jahren zwischen 1987 und 2007 ist an bestimmten Stationen ein Rückgang der Abbruchkante von 23 m zu verzeichnen. Bei einer mittleren jährlichen Abbruchrate von rd. 1 m wird der Strandwall in weniger als 50 Jahren verschwunden sein.
Die Abbruchkante weist eine Höhe zwischen NHN+2,50 m bis NHN+3,50 m auf.
Bezüglich der Dringlichkeit von Maßnahmen werden zwei Bereiche unterschieden:
Priorität 1: Strecke östlich der 1984 errichteten Steinschüttung mit 550 m Länge, wo der stärkste Rückgang (23 m) aufgetreten ist.
Priorität 2: Strecke östlich der 1984 errichteten Steinschüttung mit 950 m Länge.
Die Strecke, die 1984 mit einem Steinwall versehen wurde, bleibt unverändert bestehen.
Als Küstensicherungsmaßnahme wird die Maßnahme der Priorität 1 eine lockere Steinschüttung aus Hochofenschlackensteinen vorgesehen. Die mittleren Steindurchmesser betragen 63 mm bis 180 mm, die mittlere Schüttdicke liegt bei 30 cm. Die Steine werden auf eine rd. 15 cm dicke Treibselschicht geschüttet, lose, d.h. ohne Verklammerung. Zum einen dient die Treibsellage als Filter, so dass auf ein Vlies verzichtet werden kann. Zum anderen soll das Treibsel zu einer schnelleren Durchwurzelung der Steinschüttung beitragen. Langfristig wird sich das Treibsel zu Humus abbauen und bildet somit zukünftig keinen Fremdkörper im Strandbereich, sondern wird im natürlichen Abbauprozess mineralisiert.
Die Schüttung erhält eine Neigung von 1:8. Die Übergangsbereiche werden mit örtlichem Material bedeckt.
Im Zuge der Maßnahmenplanung traten erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen den örtlichen Naturschutzbeauftragten und dem Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein (LNV) auf, nachdem die Maßnahme als Sicherungs- sowie als Pflege- und Entwicklungsmaßnahme gemäß § 33 Landesnaturschutzgesetz vom Amt Föhr-Amrum am 08.08.2007 beantragt worden war. Schließlich erteilte die Küstenschutzbehörde am 19.09.2007 die küstenschutzrechtliche Genehmigung nach § 77 des Landeswassergesetzes.
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