Vor dem rd. 360 m langen Abschnitt Wyk (Königsgarten/Hafendeich) befindet sich der Hafenbereich, vor dem bislang keine weiteren Küstenschutzmaßnahmen getroffen werden mussten, da die dort befindlichen Einzelanlagen entsprechend bemessen sind. Das dahinter liegende bewohnte Siedlungsgebiet ist durch einen Landesschutzdeich Wyker Hafendeich seit 1965/66 vor Sturmhochwasser geschützt.
Um den Bereich der Niederung des Wyker Königsgartens (Teile der Hafenstraße und Großen Straße) vor Überflutung zu schützen, wurde 1965/66 Wyker Hafendeich errichtet. Der Deich enthält eine Stöpe im Einmündungsbereich zum Rathausplatz (Hafenstöpe) und eine Fußgängerstöpe auf der Fußgängerrampe im Übergang vom Hafen zum Hafenamt. Im Entwurf vom 15.10.1964 wurde auf die wiederholte Überflutung des Stadtgebietes hingewiesen. Darin heißt es: "Der dadurch entstehende Sachschaden sowie die Gefahr für das Leben der hier wohnenden Menschen sind unermesslich."
Dort, wo sich heute der mittlere Abschnitt vom Wyker Hafendeich, die Straße und das unmittelbar nördlich anschließende Gewerbegebiet befinden, war bei der Sturmflut 1717 eine Wehle entstanden, die 1806 als Spülschleuse zur Beseitigung der Hafenverschlickung genutzt wurde. 1844 wurde die Wehle als Teil des Königsgartens von dem dänischen König Christian VIII. (1786-1848) und seiner Gattin Caroline Amalie (1796-1881) erworben. Im Jahre 1853 wurde der Königsgarten an den Flecken Wyk verkauft. Während des Wyker Jahrmarktes vergnügte sich die Bevölkerung auf dem Areal mit Tanzveranstaltungen. Da der Garten im Laufe der Jahrzehnte nicht mehr gepflegt worden war, verkam er, so dass 1965 die Wehle mit Bauschutt verfüllt wurde und das Gewerbegebiet, die Straße und der Deich errichtet wurden. Auf dem heutigen Rathausplatz, Teilen des Deiches und Teilen der Landesstraße befanden sich von 1829/33 bis 1964 eine Schiffswerft und ein Hellinghaus zur Reparatur von Küstenschiffen.
Der im Mittel NHN+5,5 m hohe Deich besteht aus einem Sandkern mit einer Kleiabdeckung, da der maßgebende Sturmflutwasserstand mit NHN+4,9 m und der Wellenauflauf mit 0,6 m angenommen worden sind. Aufgrund der deichnahen Bebauung wird die Deichinnenböschung vor den Gebäuden streckenweise durch Stützmauern abgefangen. Für die Trassenführung war der Verlauf der Landesstraße 214 maßgebend.
Die Trägerschaft des Deiches liegt beim Land. Die Unterhaltung wird von der Stadt Wyk übernommen.
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