Navigation und Service

Thema : Küstenschutz
Fachpläne

Fachplan Küstenschutz Sylt
3 Bisheriger Küstenschutz

Letzte Aktualisierung: 25.03.2015

Die ersten Maßnahmen zum Küstenschutz bestanden in der Errichtung von Deichen, die auf Sylt jedoch während großer Sturmfluten vor einigen hundert Jahren wieder zerstört worden sind. Zur Eindämmung des Sandfluges fanden im 17. Jahrhundert die ersten Maßnahmen statt. Buhnen und Deckwerke wurden im 19. und 20. Jahrhundert errichtet. Die erste Sandaufspülung auf Sylt fand 1971/72 vor Westerland statt.

3.1 Querwerke

An den Küsten der Insel Sylt befinden sich eine Vielzahl unterschiedlichster Querbauwerke (Buhnen und Lahnungen). Die Wirkungsweisen von Buhnen und Lahnungen unterscheiden sich grundsätzlich voneinander. Während Buhnen die Strömungen von der Küste fernhalten sollen, dienen Lahnungen einer flächenhaften Reduzierung der Strömungen und des Wellenenergieeintrages. Da in der Regel die Strömungsgeschwindigkeiten an den Buhnenköpfen vergrößert werden, können Kolkbildung und Lee-Erosion auftreten. Der strömungsbedingte Sedimenttransport, der über die Strömung erfolgt, wird entsprechend von der Küste weggeführt.

Zur Verringerung der Strandrückgänge an der Westküste der Insel Sylt wurde Ende des 19. Jahrhunderts damit begonnen, Buhnen zu errichten. Diese wurden senkrecht (quer) zur Küste ausgerichtet und sollten damit die Strömung vom Strand fernhalten. Eine entscheidende nachhaltige Verminderung des Küstenrückganges konnte durch Buhnen der unterschiedlichsten Bauweisen jedoch nicht erreicht werden.

Buhnenart(erstmaliger) BauzeitpunktGebiet
Holzbuhne/Pfahlbuhne1867Rotes Kliff / Kampen
Steinbuhne1872Westerland
Eisenbuhne1913
Stahlspundwandbuhne1927
Asphaltbuhnen (Flachbuhnen)1957Westerland
Tetrapodenquerwerk1968Hörnum
Betonpfahlbuhne1923/24

Fachplan Küstenschutz Sylt - Bisheriger Küstenschutz - Querwerke (PDF, 555KB, Datei ist nicht barrierefrei)

3.2 Längswerke

Längswerke sind Bauwerke, die überwiegend parallel zur Küste ausgerichtet sind. Sie sollen in der Regel den Uferabbruch verhindern, indem sie den Wellenangriff vermindern, z.B. durch Deckwerke, Ufermauern, Geotextilien.

Die Bauwerke zeigen die Nebenwirkungen, die auch von anderen befestigten Küstenabschnitten bekannt sind. Die Reflexion der Brandungswellen an den Schutzbauwerken, mehr oder weniger stark je nach Neigung des Bauwerkes, führt zu einer vermehrten Turbulenz und damit zu einer Fußerosion vor dem Bauwerk. An den Enden der befestigten Strecken tritt Lee-Erosion auf.

Da die Sylter Westküste eine Erosionsküste ist und die Bauwerke in ihrem Bereich die Zufuhr von Abbruchmaterial aus der Inselsubstanz oberhalb der Tideniedrigwasserlinie in den Küstenlängstransport unterbinden, werden der Vorstrand und der Strand immer stärker ausgeräumt und die Standsicherheit der Bauwerke am Fuß gefährdet.

Das erste Längswerk (auch Parallelwerk genannt) auf Sylt wurde 1907 am Strand vor Westerland in Form einer Strandmauer errrichtet. In der Folgezeit entstanden weitere Längswerke. An den Enden der befestigten Strecken tritt zumeist eine Lee-Erosion auf, die die Schäden dann verstärkt auf die benachbarten Küstenabschnitte ableitet.

Art Längswerk(erstmaliger) BauzeitpunktGebiet
Ufermauer1907Westerland
Basaltdeckwerk1938Ellenbogen/List
Asphaltdeckwerk1950Keitumer Bucht
Tetrapodenlängswerk1968Hörnum
Geotextilien1990Kampen
Wellenbrecher2012Hörnum-Odde

Neben der Errichtung größerer Längswerke wurden auch Werke errichtet, die zu einem örtlich begrenzten Schutz hergestellt worden sind. Bei der Errichtung dieser Einzelanlagen ist zu bedenken, dass diese Maßnahmen auch immer als Teil einer Gesamtkonzeption wirken sollten. Im ungünstigsten Fall können Einzelmaßnahmen Folgemaßnahmen in den benachbarten Gebieten hervorrufen.

Fachplan Küstenschutz Sylt - Bisheriger Küstenschutz - Längswerke (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)

3.3 Biotechnischer Küstenschutz 

Mit biotechnischen Küstenschutzmaßnahmen sollen die natürlichen Vorgänge im Strandbereich mit technischen Mitteln unterstützt werden. Der vom Wind am Strand transportierte Sand soll an der seewärtigen Seite der Randdüne festgehalten werden, sodass dort eine Vordüne aufgebaut wird. Diese Vordüne kann dann bei Sturmfluten die Randdüne vor Abtrag schütezn, indem sie die Wellenenergie aufnimmt und abgetragen wird. Ohne biotechnischen Küstenschutz würde der Sand in das Landesinnere wehen und am Strand nicht mehr zur Verfügung stehen.

Biotechnische Maßnahmen bestehen überwiegend aus dem Setzen von Sandfangzäunen und dem Pflanzen von Halmen. Sobald die Sandfangzäune gefüllt sind, kann das weitere Höhenwachstum durch das Pflanzen von Halmstecklingen gefördert werden.

Voraussetzung für den Aufbau von Vordünen ist das Vorhandensein von:

  • ausreichendem Sandvorkommen im Vorstrand und im Strandbereich
  • breiten und hohen Stränden
  • ausreichendem Wind als Transportmittel des Sandes
  • Pflanzen, die in der Lage sind, derart extreme Standorte zu besiedeln

Erste biotechnische Maßnahmen wurden auf Sylt bereits im 16. Jahrhundert durchgeführt. Damals wurde versucht, mit der Ansaat von Strandroggen den Dünenwuchs zu fördern.

Durch ein System von Sandfangzäunen und durch Bepflanzung mit Strandhafer werden die Randdünen an ihrer Seeseite (Luvseite) festgelegt, und durch den Bau künstlicher Vordünen sollen sie geschützt werden. Durch Sandaufspülungen wird das durch Wind transportierbare Sanddargebot gefördert, daher sind insbesondere in Küstenabschnitte mit dahinterliegenden Bebauungen biotechnische Maßnahmen zusätzlich nötig, um das Hinterland vor Sandflug zu schützen. Die biotechnischen Maßnahmen im Bereich der aufgespülten künstlichen Düne (Sanddepot) können zum Herstellen von günstigen aerodynamischen Formen durch Planierraupen unterstützt werden.

Durch die seit Anfang der 1980er-Jahre regelmäßig durchgeführten Sandersatzmaßnahmen ist in den betreffenden Bereichen ein Überangebot an Sand vorhanden, der durch Seegang und Wind ständig am Strand transportiert wird. Durch die biotechnischen Maßnahmen sollen diese Sandmengen als Vordüne und zur seeseitigen Verstärkung der Randdüne aufgefangen werden und damit ein Auswehen der Strandflächen unterbinden.

Mit biotechnischen Maßnahmen konnten in der Vergangenheit auch Dünenlücken (Windrisse) wieder geschlossen werden, die sich bei Sturmfluten oder durch Ausblasungen gebildet hatten.

Die biotechnischen Küstenschutzmaßnahmen haben zusammen mit den Sicherungsarbeiten der Gemeinden an den Binnendünen dazu geführt, dass der äolische Transport über die Insel zum Stillstand gekommen ist und die Dörfer nicht mehr durch Sandflug gefährdet werden. Eine Ausnahme bilden die Lister Wanderdünen, die als Naturdenkmäler erhalten bleiben sollen.

Als eindruckvolles Beispiel für die Wirksamkeit von biotechnischen Maßnahmen kann das Schließen der während der Februarsturmflut 1962 durchbrochenen Dünen vor Hörnum angegeben werden. Innerhalb von zwei Jahren und mit relativ geringem Aufwand wurde auf einer Länge von 250 m wieder eine ausreichend Schutz bietende Randdüne aus rd. 50.000 m³ Sandmenge aufgebaut (CZOCK, 1965).

Für biotechnische Maßnahmen vom Tetrapodenquerwerk (35s) bis hin zum Deckwerk List (35n) wurde vor 1984 ein jährlicher Betrag von rd. 1,0 Mio. DM/a aufgewendet. Im Zeitraum 1985-1994 sind jährlich 1,4 Mio. DM/a für Maßnahmen des biotechnischen Küstenschutzes aufgewendet worden, wobei zwischen Eigenanteil (1,2 Mio. DM/a) und Fremdvergabe (0,2 Mio. DM/a) zu unterscheiden ist.

Fachplan Küstenschutz Sylt - Bisheriger Küstenschutz - Biotechnischer Küstenschutz (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

3.4 Deiche

1820 begann die Wiederbedeichung des verbliebenen Marschlandes der Insel Sylt. In den 1930er Jahren wurden die Deichbaumaßnahmen abgeschlossen. Außerdem sind Dünendämme und Einzelverwallungen errichtet worden. Diese wurden gebaut, um einzelne Grundstücke vor einer Überflutung zu schützen.

Die heute auf Sylt noch vorhandenen Deiche sind relativ jung. Von den im Mittelalter gebauten Sommerdeichen sind nur noch Fragmente vorhanden bzw. wurden diese durch die 1936/37 erfolgte Bedeichung des Nössekooges überbaut. Der älteste von C.P. Hansen bekundete Deich war der Stinumdeich (Schutz des südl. Marschlandes mit den Dörfern Rantum, Stinum, Stedum) und wurde bei der Großen Mandränke im Jahre 1362 samt dem Ort Stedum zerstört. Zwischen den beiden großen Sturmfluten gab es wiederum vereinzelte Deichabschnitte auf Sylt, darunter:

  • Meddemärskdik (Mittelmarsch- und Eidemdeich): nördlicher Inselbereich, 1593 komplett zerstört und nach der zweiten Großen Mandränke im Jahre 1634 nicht wieder aufgebaut
  • Langinge-Deich und Schaloppe-Deich: Bedeichung der Rantumer Marsch
  • Haftet-Deich: nördl. von Rantum, vermtl. 1593 zerstört und bis zum Ende des 16. Jahrhunderts aufgegeben
  • Endem-Deich: südl. von Westerland/Südseite der Halbinsel Nösse, vermtl. 1593 zerstört und bis zum Ende des 16. Jahrhunderts aufgegeben

Nachdem die ersten Deiche 1362 zerstört worden waren und auch die zwischenzeitlich entstandenen Deiche 1593 beschädigt und nicht wiederhergestellt wurden, dauerte es über 250 Jahre bis wieder Planungen für die Bedeichung der Insel erfolgten. Diese Anstrengungen des neuen Deichbaus wurden jedoch durch die große Sturmflut 1634 gestoppt. Die nächsten neuerlichen Bemühungen zur Wiederbedeichung der Osthalbinsel begannen im Januar 1778 mit dem Ziel das gute Marschland an der Südseite nutzbar zu machen. Der Deichentwurf von P. Thaysen (Deichvogt) und Hemsen (Landmesser) vom 19.09.1778 mit einer Deichlinie von Archsum über Morsum bis zu den Dünen an der Westseite wurde aufgrund mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung jedoch nicht umgesetzt.

Nach der zweiten großen Sturmflut 1634 war Sylt lange Zeit unbedeicht. Der 1767 gebaute Deich der Vogelkoje Kampen bildet hier eine Ausnahme.

Erst 1820 wurde eine neuer Deich zwischen Tinnum und Westerland zum Schutz der Westerländer Ländereien gebaut. Der Bau des Deiches wurde auf der Grundlage des Erstentwurfes des damaligen Düneninspektors Decker mit einer Kronenhöhe von rd. 60 cm (2 Fuß) über dem Sturmflutwasserstand von 1720 erbaut. Der Bau und die Finanzierung erfolgte damals ausschließlich von Freiwilligen (Bauern). 1824 wurde der Deich an der Binnenseite um 2/5 der gesamten Höhe erhöht und gleichzeitig ein Kronenweg angelegt. Nur ein Jahr später bei der Sturmflut vom 3./4.02.1825 durchbrach der Deich. Die provisorische Sanierung (Verfüllung der Wehle, Brücke für Kronenweg) wurde 1866 durch eine komplette Wiederherstellung mit gleichzeitiger Verstärkung (damalige Kosten 4362 Mark) behoben. Der Deich ist seit dem Bau des Nössedeiches 2. Deichlinie.

Durch den Staat wurden zu Beginn des 20. Jahrhunderts Maßnahmen zur Landgewinnung und zum Uferschutz gefördert. Neben der Landfestmachung (Dammbau) wurde die Planung von Landgewinnung im Zuge der "Planungen zum Schutz der nordfriesischen Inseln und Halligen" vorangetrieben (MÜLLER 1938). Mit dem 1927 vollendeten Hindenburgdamm wurde die erste Anlage errichtet. Zusammen mit den militärischen Erwägungen sind der Nössedeich, Rantumer Binnendeich, Mövenbergdeich, Deich Hörnum-Ostufer und Rantum Damm in den 1930er Jahren gebaut worden.

Zusammen mit den größeren Deichbauten wurden auch Einzelverwallungen errichtet. Bei der Errichtung der Einzelanlagen ist zu bedenken, dass diese Maßnahmen auch immer als Teil einer Gesamtkonzeption wirken sollten. Im ungünstigsten Fall können Einzelmaßnahmen Folgemaßnahmen in den benachbarten Gebieten hervorrufen.

Fachplan Küstenschutz Sylt - Bisheriger Küstenschutz - Deiche, Verwallungen (PDF, 355KB, Datei ist nicht barrierefrei)

3.5 Dämme

Im Jahre 1927 wurde der Hindenburgdamm für den Betrieb freigegeben. Dieser Damm begrenzt die Überflutung der Nössehalbinsel von Norden her. Durch den 1936/37 errichteten Nössedeich entstand der Nössekoog. 2007 wurde die Außenböschung des Bahndammes zwischen Morsum und Keitum verstärkt.

Dämme sind wallartige Aufschüttungen, die in erster Linie nicht zur Abwehr von Hochwasser errichtet worden sind. Im Jahre 1927 wurde der Hindenburgdamm zum Betrieb freigegeben. Dieser Damm begrenzt die Überflutung der Nössehalbinsel von Norden her. Durch den 1936/37 errichteten Nössedeich entstand der Nössekoog. 2007 wurde die Außenböschung des Bahndammes zwischen Morsum und Keitum verstärkt.

Fachplan Küstenschutz Sylt - Bisheriger Küstenschutz - Dämme (PDF, 37KB, Datei ist nicht barrierefrei)

3.6 Lahnungen

Lahnungsfelder dienen dem Aufbau eines Vorlandes und damit eines sanften Überganges vom Watt zum Strand bzw. Ufer. Mit dem systematischen Bau von Lahnungen wurde auf Sylt nach Errichtung des Nössedeiches in den 1930er Jahren begonnen. Seit den 1980er Jahren sind außerdem Lahnungen vor nicht-bedeichten Küstenstrecken vorhanden.

Mit Hilfe von Lahnungen sollen die Erosionen an der Vorlandkante vermindert werden. Ein breites und hohes Vorland vermindert zudem bei erhöhten Wasserständen den Wellenangriff auf die Küsten, insbesondere die Deiche.

Voraussetzung für die Wirksamkeit von Lahnungen ist das Vorhandensein von Feinsedimenten im Wasserkörper, die sich in den Lahnungsfeldern absetzen können. Die Grüppung in den Lahnungsfeldern ist nur dann notwendig, wenn das Wasser vom Deichfuß abgeführt werden muss.

Fachplan Küstenschutz Sylt - Bisheriger Küstenschutz - Lahnungen (PDF, 661KB, Datei ist nicht barrierefrei)

3.7 Sandersatzmaßnahme

Die erste Sandersatzmaßnahme auf Sylt fand 1971/72 im Strandbereich vor Westerland statt. 1978 erfolgte eine erste Wiederholungsaufspülung vor Westerland. Regelmäßige Aufspülungen zum Erhalt der Insel werden seit 1983 fast jährlich durchgeführt. Dabei wurde der Sand sowohl im Strandbereich als auch Vorstrandbereich eingebracht.

Trotz aller bis in die 1960er Jahre durchgeführten Maßnahmen zum Dünen- und Küstenschutz (Buhnen, Deckwerke, Strandmauern) schien der Küstenrückgang unaufhaltsam zu sein. Die erste Sandaufspülung als Küstenschutzmaßnahme an der Westküste Schleswig-Holsteins wurde von Juni bis September 1963 am Sandwall von Wyk auf Föhr vorgenommen. Die Technik des Verspülens war schon seit vielen Jahrzehnten im Deich- und Dammbau bekannt.

Aufgrund der Erfahrungen mit Sandaufspülungen an anderen Orten wurde vom Marschenbauamt Husum am 12.10.1967 der Entwurf einer Sandaufspülung vor Westerland aufgestellt. Der mittlere jährliche Sandverlust im Zeitraum 1953-63 wurde zu 14 m3 pro Meter Küstenlänge angegeben. Die Haltbarkeit der Aufspülung von 525.000 m3 sollte 15 Jahre für eine 2,5 km lange Küstenstrecke betragen. Allerdings dauerte es noch 5 Jahre bis vom 28.10.1971 bis 31.12.1972 vor der Ufermauer in Westerland die erste Versuchssandaufspülung durchgeführt werden konnte. Dabei wich man vom ursprünglichen Plan aus dem Jahre 1967 im Hinblick auf Spülstrecke und Aufspülmenge ab.

Fachplan Küstenschutz Sylt - Bisheriger Küstenschutz - Sandersatzmaßnahmen (PDF, 58 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Sandaufspülungen auf Sylt sind auch in den Faltbättern beschrieben.

Sandaufspülungen Sylt 2025

Flyer_Aufspuelungen_Sylt_2025

Sandaufspülungen Sylt 2024

Flyer_Aufspuelungen_Sylt_2024

Sandaufspülungen Sylt 2023

Flyer_Aufspuelungen_Sylt_2023

Sandaufspülungen Sylt 2022

Fachplan Küstenschutz Sylt - Aktuelles - Faltblatt Sandaufspülungen Sylt 2022 (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Sandaufspülungen Sylt 2021

Fachplan Küstenschutz Sylt - Aktuelles - Faltblatt Sandaufspülungen Sylt 2021 (PDF, 898KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Sandaufspülungen Sylt 2020

Fachplan Küstenschutz Sylt - Aktuelles - Faltblatt Sandaufspülungen Sylt 2020 (PDF, 936KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Sandaufspülungen Sylt 2019

Fachplan Küstenschutz Sylt (Aktuelles) - Herunterladen (Flyer Sandaufspülungen Sylt 2019) (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Sandaufspülungen Sylt 2018

Fachplan Küstenschutz Sylt (Aktuelles) - Herunterladen (Flyer Sandaufspülungen Sylt 2018)  (PDF, 986KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Sandaufspülungen Sylt 2017

Fachplan Küstenschutz Sylt (Aktuelles) - Herunterladen (Flyer Sandaufspülungen Sylt 2017)  (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Sandaufspülungen Sylt 2016

Fachplan Küstenschutz Sylt (Aktuelles) - Herunterladen (Flyer Sandaufspülungen Sylt 2016)  (PDF, 770KB, Datei ist nicht barrierefrei)

3.8 Einzelanlagen

Als sogenannte Schwachstellen an den Hochwasserschutzeinrichtungen gelten die Durchlässe in Form von Entwässerungsbauwerken (Siele, Rohre, Schöpfwerke) und Stöpen.

Fachplan Küstenschutz Sylt - Bisheriger Küstenschutz - Siele, Schöpfwerke und Stöpen (PDF, 35KB, Datei ist nicht barrierefrei)

3.9 Häfen

Obwohl Häfen pimär dem Verkehr dienen, besitzen sie jedoch auch Bedeutung für den Küstenschutz, in dem der Sedimenthaushalt beeinflusst und die Küstenstrecke anderweitig gesichert wird.

Obwohl z.B. Hafenanlagen und Molen nicht zu Küstenschutzzwecken errichtet worden sind, besitzen diese Bauwerke trotzdem eine Funktion im Sinne des Küstenschutzes.

Dabei können diese Bauwerke im Sturmflutfall zu einem zusätzlichen Schadensrisiko beitragen oder die Auswirkungen mindern. Die Lage und Beschreibung dieser Anlagen ist daher von Bedeutung.

Fachplan Küstenschutz Sylt - Bisheriger Küstenschutz - Häfen und Sonstiges (PDF, 56KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Küstenschutz Fachpläne