Küstenschutzmaßnahmen werden in der Regel mit dem Ziel durchgeführt, in die natürlich wirkenden Prozesse an der Küste so einzugreifen, dass lokal Wirkungen erreicht werden, die je nach Erfordernis die natürliche Entwicklung entweder verstärken oder vermindern sollen, z.B. wenn in Sedimentationsgebieten die Sedimentationsrate noch erhöht werden soll bzw. Erosionsraten auf ein minimales Maß zu reduzieren sind.
Oft wird auch angestrebt, Wirkungen zu erzielen, die den natürlichen Prozessen entgegenlaufen sollen. Hierzu zählt beispielsweise der Hochwasserschutz durch Deiche. Ebenso trifft dies zu, wenn in Erosionsgebieten Sedimentation initiiert werden soll, wie es gelegentlich von neu errichteten Buhnenfeldern erwartet wird.
An der Ostseeküste befinden sich eine Vielzahl derartiger Anlagen in den unterschiedlichsten Bau- und Unterhaltungszuständen, die aus Sicht des Küsten- und Hochwasserschutzes von Bedeutung sein können. Die Wichtigsten und nach Größe oder Auswirkung bedeutsamsten sind im Folgenden, nach Regionen geordnet, aufgeführt.
Querwerke
Zur Verringerung der Strandrückgänge wurde Ende des 19.Jahrhunderts damit begonnen, Buhnen zu errichten. Diese waren senkrecht (quer) zur Küste ausgerichtet und sollten damit die erosive Strömung vom Strand fernhalten. Erste bekannte Buhnen an der Schleswig-Holsteinischen Ostseeküste wurden 1878/79 nach dem Deichbau vor der Waterneversdorfer Niederung bei Lippe angelegt.
In den Jahren bis etwa 1920 wurden nur wenige Buhnen errichtet.
Mit Buhnen ist es möglich, die Sedimentbewegung zu beeinflussen. Da sie die küstenparallele Strömung im Strandbereich unterbrechen, lagert sich in ihrem Luv-Bereich mitgeführtes Sediment ab. Zugleich ist im weiteren Küstenverlauf in Lee ein entsprechender Erosionsbereich zu beobachten. Der Strandrückgang in Erosionsgebieten ist aber meist nur für begrenzte Zeit aufzuhalten, da sich seewärts vor den Buhnen, außerhalb ihres Wirkungsbereiches, der natürliche Küstenrückgang weiter vollzieht. Die von Seegang und Strömung verursachte Abrasion des Seegrundes schreitet dort unverändert fort. Dadurch steigt langfristig die Belastung des betreffenden Küstenabschnittes.
Die Querwerke in den einzelnen Küstenabschnitte werden in den folgenden Dokumenten beschrieben:
Als Längswerke werden Ufermauern und Deckwerke in ihren unterschiedlichen Ausprägungen verstanden, die parallel zur Küste angeordnet sind. Längswerke verhindern den weiteren Uferabbruch, führen damit aber auch zu einer geringer werdenden Versorgung der Nachbarbereiche mit Sediment aus dem Abbruchmaterial. Es kommt daher meist zu einer Verlagerung der Küstenerosion in die Nachbarbereiche im Lee-Bereich.
Auch hier ist, wie bei der Ufersicherung mit Buhnen, der Küstenrückgang meist nur für begrenzte Zeit aufzuhalten, da sich seewärts der natürliche Küstenrückgang weiter vollzieht und dort die Abrasion des Seegrundes unverändert fortschreitet. Zusammen mit der Wellenreflexion am Bauwerk, die bei schräg geneigten Deckwerken zwar geringer als bei Ufermauern ist, wird dies zu verringerten Strandbreiten führen.
Die Längswerke in den einzelnen Küstenabschnitte werden in den folgenden Dokumenten beschrieben:
Durch Biotechnische Küstenschutzmaßnahmen sollen für die menschliche Nutzung nachteilige Entwicklungen der Küste vermindert und positive Entwicklungen verstärkt und gefördert werden. Als nachteilig wird meist Küstenrückgang durch Erosion beurteilt, hingegen wird Massenzuwachs bei Küstenstrukturen in der Regel als vorteilhaft betrachtet. Durch biotechnische Küstenschutzmaßnahmen soll daher meist die Sedimentation bei hoch mobilen Strukturen wie Dünen und Strandwällen durch Pflanzenbewuchs gefördert und deren Abtrag verhindert werden.
Strandwälle sind bei Sturmfluten durch die Brandung abgelagerte und überformte Sedimente, die bei folgenden geringeren Hochwassern einen begrenzten Schutz bieten. Sie spielen im Küstenschutz eine gewisse Rolle dadurch, dass sie bei Hochwasser zunächst unter Energieumwandlung von der Brandung aufgearbeitet werden und solange die Abtragung des anstehenden Küstenstreifens hinauszögern.
Dünen entstehen durch Aufwehungen von Sand, der durch Wind mobilisiert und transportiert wird. An der Ostseeküste ist der dort aufgewehte Dünensand meist zu geringmächtig und zu mobil, als dass ihm eine küstenschützende Wirkung zuerkannt werden kann. Dünenarbeiten zum Zwecke des Küstenschutzes, wie an der Westküste, werden an der Ostseeküste daher auch in der Regel nicht ausgeführt.
Kieler Bucht
An der Kieler Bucht bestehen größere Strandwall-/Dünenformationen in den nachfolgenden Bereichen.
Südlich von Hohwacht bei Sehlendorfer Strand: Wegen des angrenzenden Naturschutzgebietes sind hier keine Schutzmaßnahmen vorgesehen,
Bei Weissenhäuser Strand: Hier besteht ein ausreichend breites Vorland vor dem Landesschutzdeich, so dass Schutzmaßnahmen daher zurzeit nicht erforderlich sind.
Bei Heiligenhafen (Graswarder, Steinwarder): Hier ist im Bereich Steinwarder und im Übergang zum Graswarder die Düne durch ein integriertes Deckwerk verstärkt und im Bereich Graswarder die Düne mit Ferienhäusern überbaut bzw. im östlichen Teil als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Vor dem Landesschutzdeich Probstei: Hier hat sich durch Sandanflug eine Düne auf der Befestigung der Küstensicherungsanlage gebildet. Um Sandflug auf die begrünte Deichböschung dahinter zu unterbinden, wird die Düne durch Buschfaschinen und Strandhaferpflanzungen festgelegt.
Lübecker Bucht
Prägend als Küstenform sind Dünen und Strandwälle an der Lübecker Bucht im Bereich des Vorlandes vor den Landesschutzdeichen Dahme-Rosenfelde und Grömitz-Kellenhusen sowie bei Pelzerhaken. Der Strandwall vor dem Landesschutzdeich Grömitz-Kellenhusen ist zum Teil mit Findlingsschüttungen als Erosionssicherung befestigt.
Auch der Strandwall bei Pelzerhaken ist bereichsweise mit einem Deckwerk gesichert.
Die (technischen) Küstenschutzanlagen bei Sierksdorf und Haffkrug-Scharbeutz sowie bei Timmendorfer Strand liegen zumindest teilweise unter dünenförmig aufgewehtem Sand oder sind beim Bau in dünenartig gestalteten Bereichen verborgen worden. Hier ist der Sand jedoch nicht in die Wirkung der Küstenschutzanlage einbezogen.
Dünen gibt es an der Lübecker Bucht sonst nur in geringem Umfang und nur als Sandaufwehungen bei bestehenden Strandwällen. Sie sind in der Regel geringmächtig und daher für den Küstenschutz nur von untergeordneter Bedeutung.
Eine gezielte Pflege und Unterhaltung der Dünenbereiche aus Küstenschutzgründen erfolgt nicht.
Hochwasserschutz
An der Ostseeküste befinden sich eine Vielzahl von Hochwasserschutzanlagen. Diese werden nach Deichen in Landesschutzdeiche und Regionaldeiche sowie sonstigen Hochwasserschutz unterschieden. Die Deiche und die Hochwasserschutzanlagen sollen die Überflutung der Niederungsgebiete reduzieren.
Für die Landeschutzdeiche und die Regionaldeiche wurden Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt. Für die Landeschutzdeiche ist das Verfahren im Kapitel 2.5 "Hydrologie" in dem Dokument dort berschrieben; die Ergebnisse stehen in dem folgenden Kapitel 3.4.1 "Hochwasserschutzbauwerke" in den Dokumenten. Für die Regionaldeiche ist das Verfahren und sind die Ergebnisse in dem Kapitel 3.4.2 "Sicherheitsstandard der Regionaldeiche" dargestellt.
Hochwasserschutzbauwerke
Ursprünglich stellten die Strandwälle einen natürlichen Hochwasserschutz für die Niederungsgebiete an der Ostseeküste dar. Diese wurden an Fehlstellen mit anstehendem Bodenmaterial verstärkt und erhielten einfache Sielbauwerke zur Regelung der Vorflut (Entwässerung des Hinterlandes). Vereinzelt wurden Lehmschürzen und Deckwerke zur Erosions-Sicherung eingebaut. Der älteste Deichbau an der Schleswig-Holsteinischen Ostseeküste geht auf die Zeit um 1581 zurück und war die Eindeichung des Geltinger Noores, deren Damm aber in einer der Sturmfluten 1625 oder 1694 wieder untergegangen sein soll.
Bis 1872 bestanden an der Lübecker Bucht Deiche im Bereich Dahme-Rosenfelde mit 5,3 km Länge und einer Höhe von NHN +3,80 m und im Bereich der Klostesee-Niederung zwischen Grömitz und Kellenhusen mit 2,3 km Länge und NHN +3,40 m Höhe. In größerem Umfang wurde Hochwasserschutz durch den Bau von Deichen erst nach der verheerenden Sturmflut von 1872 betrieben.
In Folge der Erkenntnisse aus dem Hochwasser wurden die Deiche vor der Klostersee-Niederung, dem Gruber See (Teil des Oldenburger Grabens) und an der Nordküste Fehmarns im Schutze der Strandwälle zurückverlegt ausgeführt. Die meisten Deichbauten wurden zwar finanziell und auch fachlich staatlich unterstützt, verantwortlich dafür und vor allem für ihre Unterhaltung waren jedoch die Landeigentümer bzw. die nach der Sturmflut von 1872 gegründeten Deich- und Entwässerungsverbände. Erst 1971 wurden die großen niederungsschützenden Deiche vom Land Schleswig-Holstein als Landesschutzdeiche übernommen. Deiche werden entsprechend der beabsichtigten Schutzwirkung bemessen und bebaut. Die meisten Regionaldeiche können aufgrund ihrer Höhe bei extremen Sturmfluten überströmt werden, was jedoch aus verschiedenen Erwägungen wie der Kosten-Nutzen-Relation heraus auch so beabsichtigt ist.
Für den Deichbau war zunächst der Schutz von landwirtschaftlichen Flächen ein Hauptanliegen. Nachdem die Besiedlung in die Niederungsgebiete vordrang, wurden die Anforderungen an die Deichsicherheit größer. Auch die umfassende Entwässerung tief gelegener Flächen, ursprünglich mit Sielen und Schöpf-Windmühlen, ist infolge der Möglichkeiten durch die technische und industrielle Entwicklung erst seit dieser Zeit erfolgt.
Der Hochwasserschutz in den einzelnen Küstenabschnitte wird in den folgenden Dokumenten beschrieben:
Um die Deichsicherheit der Regionaldeiche an der Ostseeküste zu bestimmen, werden die Wellenüberlaufraten nach dem deterministischen EurOtop-Verfahren für jedes einzelne Deichprofil bestimmt. Grundlage bilden die Wasserstands- und Wellenparameter, die mit verschiedenen Modellen und Berechnungsverfahren für die einzelnen Deichabschnitte bestimmt wurden. Weiteres hierzu steht im Kapitel Hydrologie und dort im Kapitel 2.5.3 Ermittlung der hydrologischen Parameter für die Sicherheitsüberprüfung. Hier geht es zu dem Kapitel.
Gesucht wird das Hochwasserereignis mit der Kombination aus Wasserstand und Seegang, bei der der Wellenüberlauf über die Deichkrone einen kritischen Wert von 2 l/(s*m) überschreitet, bei dem das Wiederkehrintervall (ETW) in Jahren am geringsten ist. Dabei wird die Schutzwirkung der vorgelagerten Dünen, deren Bestand in der Form nicht garantiert werden kann, vernachlässigt. Für die Berechnung wird daher jeweils das sog. Pessimalprofil verwendet, was zu einer zusätzlichen Sicherheit führt.
Da aufgrund der unterschiedlichen Deichprofile an einem Abschnitt die Wiederkehrintervalle des kritischen Ereignisses stark streuen können, werden für Vergleichszwecke unterschiedliche Mittelwerte verwendet. Neben dem Mittelwert über den gesamten Abschnitt gibt es außerdem den Mittelwert des untern und des oberen Drittels.
Der Sicherheitsstandard ist für jeden Regionaldeich an der Ostseeküste ermittelt worden.
Die Wiederkehrintervalle des kritischen Ereignisses und das Ereignis für das minimale Wiederkehrintervall sind für jeden Regionaldeich in der Tabelle aufgeführt.
Sandaufspülungen als Küstenschutzmaßnahme sind an der Schleswig-Holsteinischen Ostseeküste bisher nicht vorgenommen worden. Gründe dafür sind mangelnde Verfügbarkeit eigener Sandvorkommen vor der Küste und der sturmflutabhängig unkalkulierbare kurzfristige Bedarf an großen Sandersatzmengen sowie Naturschutz-Erwägungen für die möglichen Entnahmestellen.
Eine Reihe von Küstenorten wendet Sandaufspülungen zur Sicherung, Stabilisierung und Verbesserung ihrer Badestrände an. Der Sand wird in der Regel auf dem Seewege importiert.
Sandersatzmaßnahmen in den einzelnen Küstenabschnitte werden in den folgenden Dokumenten beschrieben:
Obwohl Häfen pimär dem Verkehr dienen, besitzen sie jedoch auch Bedeutung für den Küstenschutz, in dem der Sedimenthaushalt beeinflusst und die Küstenstrecke anderweitig gesichert wird.
Die Städte Flensburg, Eckernförde, Kiel, Neustadt und Lübeck (Travemünde) besitzen umfangreiche Hafenanlagen. Da hier auf großer Länge der Uferbereich befestigt und überbaut ist, kann nicht mehr von einem natürlichen Küstenregime gesprochen werden. Diese Bereiche werden daher im Fachplan Küstenschutz von der Betrachtung ausgenommen.
Des Weiteren bestehen an der Küste eine Reihe weiterer Hafenanlagen, vorwiegend Sportboothäfen. Obwohl diese Hafenanlagen und Molen nicht zu Küstenschutzzwecken errichtet worden sind, besitzen sie doch Auswirkungen auf die Sedimentdynamik im Sinne des Küstenschutzes. Dabei können diese Bauwerke im Sturmflutfall zu einem zusätzlichen Schadensrisiko beitragen oder auch die Auswirkungen mindern. Die Lage und Beschreibung dieser Anlagen ist daher von Bedeutung.
Hafenanlagen in den einzelnen Küstenabschnitte werden in den folgenden Dokumenten beschrieben:
(Häfen an der Küste der Lübecker Bucht bestehen in Neustadt und Travemünde sowie in Timmendorfer Strand/Niendorf. Diese Häfen liegen nicht direkt an der Aussenküste sondern in Buchten bzw. Mündungsbereichen von Binnengewässern, sodass ihre Errichtung keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung der Küstengestalt hatte. Für die Häfen Niendorf und Travemünde (hier zugleich Zufahrt zur Wasserstraße Trave) wurden umfangreiche Molen errichtet, die wie Buhnen wirken und so eine Versandung der Zufahrt unterbinden sollten und die deutlichen Einfluss auf die Sedimentbewegung am Ufer haben.)
An der Ostseeküste befinden sich eine Vielzahl weiterer Anlagen wie z.B. Seebrücken, Ausmündungen von Vorflutern und Außentiefs, die sich nicht unmittelbar den vorgenannten Anlagentypen zuordnen lassen, aber dennoch Einfluss auf morphologische Prozesse an der Ostseeküste haben können.
Die Wichtigsten und nach Größe oder Auswirkung Bedeutsamsten werden in den foglenden Dokumenten in den einzelnen Küstenabschnitten beschrieben:
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