Aufstiegsmöglichkeit für Sozialpädagogische Assistent*innen zur Gruppenleitung
Hier finden Sie wichtige Informationen über Bestimmungen und Voraussetzungen für den Aufstieg für Sozialpädagogische Assistent*innen zur Gruppenleitung.
Um als SPA die Befähigung zur Gruppenleitung zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Berufserfahrung: Sie benötigen eine mindestens 10-jährige berufliche Erfahrung als pädagogische Assistenzkraft im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung.
Zertifizierte Weiterbildung: Sie müssen erfolgreich eine vom zuständigen Ministerium zertifizierte Weiterbildung zur Gruppenleitung absolvieren.
2. Aktuell zertifizierte Weiterbildungsangebote
Derzeit sind folgende Träger mit entsprechenden Weiterbildungsangeboten zertifiziert (Stand: 08. Oktober 2025):
Volkshochschule Bad Segeberg
Volkshochschule Husum
Volkshochschule Kiel
Institut für berufliche Aus- und Fortbildung (IBAF), Rendsburg
Bitte beachten Sie: Diese Liste kann sich erweitern. Wir empfehlen, regelmäßig nach aktuellen Angeboten Ausschau zu halten.
Bei Fragen zu Kursangeboten, wenden Sie sich bitte direkt an die o.g. Weiterbildungsträger.
Kein Angebot in Ihrer Nähe? Melden Sie Ihren Bedarf!
Sollte aktuell kein passender Weiterbildungskurs in Ihrer Region verfügbar sein, ist es hilfreich, wenn Sie Ihren Weiterbildungswunsch aktiv kommunizieren. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Leitung und oder den/die Ansprechpartner*in bei Ihrem Träger. Diese können Bedarfe wiederum auf die Verbandsebene und oder an den örtlichen Träger weitermelden.
Indem Sie Ihren Bedarf signalisieren, unterstützen Sie die Planung bedarfsgerechter Weiterbildungsangebote vor Ort.
3. Information für Weiterbildungsträger
Interessierte Weiterbildungsträger haben jederzeit die Möglichkeit, Qualifizierungskurse zur Zertifizierung einzureichen. Voraussetzung ist, dass die Kurse den Vorgaben der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) entsprechen.
Das Land hat ebenfalls ein Interesse daran, dass Weiterbildungen für Fachkräfte möglichst Kostengünstig angeboten werden können. Aus diesem Grund können Zuwendungen für Veranstaltungen zur Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen nach der Förderrichtlinie des Landes zur Förderung von Veranstaltungen zur Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Schleswig-Holstein beantragen.
Nutzen Sie Ihre Chance zur beruflichen Weiterentwicklung und gestalten Sie die Zukunft der frühkindlichen Bildung in Schleswig-Holstein aktiv mit!
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