"Kita für Alle" Investitionspaket über 35 Mio. Euro
Das Land Schleswig-Holstein beschließt mit dem 35-Millionen-Euro-Programm "KiTa für Alle" Maßnahmen zur Verbesserung des KiTa-Zugangs, der Betreuungsqualität, der Arbeitsbedingungen für Fachkräfte sowie zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen.
Ein Schwerpunkt liegt auf einem schnelleren Zugang zu Kitas für Kinder mit Migrationsgeschichte und aus bildungsfernen Bereichen, unterstützt durch den Ausbau der Familienzentren und die Schaffung von 125 PerspektivKitas. Zudem werden für Kinder mit Behinderung zusätzliche Personalressourcen bereitgestellt. Die Maßnahmen reagieren auf hohe Krankentage und Arbeitsbelastungen des Personals, indem vier zusätzliche Krankentage berücksichtigt werden.
Wir fördern den Kita-Zugang, entlasten die Kommunen, geben den Eltern Sicherheit, verbessern die Betreuung und stärken die Fachkräfte.
Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Aminata Touré
Von dem 35 Mio. Euro schweren Investitionspaket "Kita für Alle" profitieren Kinder, Eltern und Fachkräfte.
1. KiTa-Zugänge verbessern (3 Mio. Euro)
Die Betreuungsquote der 3- bis 6-Jährigen in Schleswig-Holstein liegt mit ca. 92 Prozent nur knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 95 Prozent. Aber: Wird ausschließlich die Gruppe „Kinder mit Migrationshintergrund“ betrachtet, liegt die Betreuungsquote bei nur ca. 60 Prozent, während Kinder ohne Migrationshintergrund im Alter von 3 bis 6 Jahren nahezu zu 100 Prozent eine Kita besuchen. Auch Kinder sogenannter bildungsferner Eltern – also von Eltern ohne einen berufsqualifizierenden Abschluss – werden deutlich seltener in einer Kita betreut. Daher soll der Kita-Zugang insbesondere für diese Zielgruppen verbessert werden. Um dies zu erreichen, erhalten die 144 Familienzentren im Land künftig zusätzlich 3 Mio. Euro pro Jahr, um weiteres Fachpersonal zu beschäftigen. Ziel ist es, über aufsuchende Arbeit, gezielte Ansprachen und soziales Werben mehr Kinder aus „bildungsfernen Familien“ und „Familien mit Migrationshintergrund“ in die Kitas zu bringen. Das Land unterstützt die Einrichtungen beim Auftakt und stellt eine verbindliche Begleitstruktur bereit. Dabei ist es das Ziel, eine Betreuungsquote von mindestens 95 Prozent zu erreichen.
Rund 50 sogenannte PerspektivKitas gibt es seit letztem Jahr bereits in Schleswig-Holstein. Hier erhalten Kinder mit besonderem Förderbedarf eine noch gezieltere frühkindliche Bildung. Die Einrichtungen kooperieren dabei fest mit jeweils einer Startchancenschule im gleichen Sozialraum, um einen noch besseren Übergang von der Kita in die Schule zu ermöglichen. Das Land fördert die Einrichtungen jeweils mit einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle. Diese Förderung wird jetzt ausgeweitet: Ergänzend zu den bereits bestehenden Einrichtungen sollen 125 weitere PerspektivKitas im ganzen Land entstehen. Das Land stellt dafür jährlich weitere 5,3 Mio. Euro bereit.
3. Fachkräfte in Kitas stärken – vier zusätzliche Krankentage werden berücksichtigt (12 Mio. Euro)
Die Betreuungsqualität in den Kitas hängt maßgeblich vom vorhandenen Personal ab. Das Land weiß durch Erhebungen, dass die Belastungssituation der Fachkräfte hoch ist und die Krankentage höher ausfallen als die bislang im Gesetz hinterlegten 15 Krankentage. Fortan werden bei der Finanzierung daher noch vier weitere Krankentage berücksichtigt. Das Land will hiermit die Zuverlässigkeit der Öffnung von KiTas für Kinder und ihre Familien sicherstellen und auf den Druck der Fachkräfte reagieren und für Entlastung sorgen. Dadurch werden mehr Personalressourcen finanziert. Das Land stellt dafür jährlich weitere 12 Mio. Euro bereit. So kann die Betreuung der Kinder noch verlässlicher umgesetzt werden und die Qualität in der frühkindlichen Bildung ist gerade auch im Fall von Krankheitswellen gewährleistet.
4. Inklusivere KiTas (4 Mio. Euro)
Das Land finanziert künftig direkt pädagogische Fachkräfte, die in den KiTas inklusiv direkt mit Kindern arbeiten. Dafür stehen jährlich 4 Mio. Euro zur Verfügung. So können die KiTas ihre pädagogische Arbeit insgesamt noch besser inklusiv ausrichten. Die bisherigen Finanzierungsstränge bleiben zudem erhalten: Bereits jetzt finanziert das Land im Rahmen der Eingliederungshilfe Inklusion vor Ort und in der KiTa mit. Darüber hinaus fördert das Land seit dieser Legislatur Kompetenzteams Inklusion, die KiTas und Kindertagespflegestellen umfassend beraten und Schulungen anbieten, in Höhe von 10 Mio. Euro jährlich.
5. Neue Bildungsleitlinien in die Praxis umsetzen (300.000 T. Euro)
Am 12. Februar werden die neuen Kita-Bildungsleitlinien auf einem Fachtag in Kiel veröffentlicht. Sie beschreiben den Handlungsrahmen für die künftige pädagogische Arbeit in den Kindertagesbetreuung. Im Fokus stehen die vier Handlungsthemen Demokratische Partizipation, Inklusion & Antidiskriminierung, Kinderschutz und Nachhaltigkeit sowie acht zentrale Bildungsthemen – von der musisch-ästhetischen Bildung über Sprache, Mathematik, Körper und Gesundheit bis hin zu Medien und Digitalisierung. Um die neuen Leitlinien in der Praxis so schnell wie verlässlich zur Geltung zu bringen, braucht es Workshops, Informationsveranstaltungen und Feedback-Formate für das Fachpersonal. Das Land stellt dafür jährlich 300.000 Euro bereit.
6. Neubauzuschlag für Kommunen (8 Mio. Euro)
Überall im Land sind in den vergangenen Jahren aufgrund des Betreuungsanspruchs neue KiTas gebaut oder bereits vorhandene umfassend modernisiert worden. Das ist wichtig, um eine größtmögliche Betreuungsquote zu erreichen und die Voraussetzungen für die Umsetzung aktueller pädagogischer Leitlinien zu schaffen. Seit Jahresbeginn 2025 stellt das Land im Finanzierungssystem sicher, dass die KiTas Geld für den Neubau und die Kernsanierung von KiTas zur Verfügung haben. Damit sollen die Einrichtungen dabei unterstützt werden, die zusätzlichen Kosten abzudecken, die durch die Finanzierung eines Neubaus anfallen und über die eigentlichen Gestehungskosten hinausgehen. Das schafft dringend benötigte Planungssicherheit für langfristige Bauvorhaben und trägt dazu bei, künftig auch für die Kinder in Schleswig-Holstein einen KiTa-Platz bereitzustellen, die bislang noch keine Einrichtung besuchen. Das Land erhöht seinen Anteil um jährlich 8 Mio. Euro.
7. Kommunen finanziell stärken (5,8 Mio. Euro)
Der Gesamtetat für KiTA in Schleswig-Holstein beträgt 2026 rund 1,8 Mrd. Euro Euro. Das Land übernimmt davon im laufenden Jahr rund 800 Mio. Euro und finanziert damit im Vergleich zu Kommunen und Eltern den größten Teil der Kindertagesbetreuung. Das KiTa-Finanzierungssystem hat zum Ziel, die KiTa-Kosten fair zwischen dem Land, den Kommunen und den Eltern aufzuteilen. Zuletzt wurden zum 1. Januar 2026 die Krankenversicherungsbeiträge erhöht. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten bei den KiTas als Arbeitgeber. In dem das Land rund 2 Mio. Euro zusätzlich in das KiTa-System gibt, werden auch diese Kosten fair von Land und Kommunen getragen. Außerdem berücksichtigt das Land mit rund 4 Mio. Euro mögliche Korrekturbedarfe, die dann den Kommunen zu Gute kommen.
8. KiTa-Portal für Eltern verbessern (einmalig 1,5 Mio. Euro)
Als eines der wenigen Bundesländer verfügt Schleswig-Holstein für das KiTa-System über eine landesweite KiTa-Datenbank. Das KiTa-Portal für Eltern in Schleswig-Holstein soll weiterentwickelt werden, damit Mütter und Väter zuverlässig über die Plattform erfahren können, ob sie einen Platz bekommen. Auch die Finanzierung des KiTa-Systems wird über die KiTa-Datenbank abgewickelt. Damit ein reibungsloser Ablauf funktionieren kann, muss die Datengrundlage in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Kita-Einrichtungen optimiert werden. Hierfür werden einmalig ca. 1,5 Mio. Euro bereitgestellt. Ziel ist es, dass die Betreuungsbedarfe der Eltern, die notwendige Anzahl der Betreuungsplätze und -umfänge noch zuverlässiger und aktueller sichtbar sind. Diese Verbesserungen sind sehr wichtig, damit das Kita-System weiterentwickelt und gesteuert werden kann.
9. KiTa-Datenbank für Kindertagespflege verbessern (einmalig 1,1 Mio. Euro)
Außerdem soll auch die Kindertagespflege in die KiTa-Datenbank aufgenommen werden.
Bisher ist der Förderstrang von den Kreisen und kreisfreien Städten hin zu den Kindertagespflegepersonen nicht in der Kita-Datenbank abgebildet. Dies wird nun mit zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von einmalig 1,1 Mio. Euro neu programmiert und baut den bürokratischen Aufwand der Kindertagespflegepersonen und der örtlichen Träger entscheidend ab.
10. Gesetzliche Anpassungen zur besseren Bedarfsplanung vor Ort
Die Kreise und kreisfreien Städte haben als örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe die wichtige Aufgabe, die Betreuungsbedarfe der Eltern in den Kreisen und kreisfreien Städten zu planen: Sie müssen also feststellen, wie hoch der Bedarf aktuell und perspektivisch ist und wie viele Plätze mit welchen Betreuungsumfängen notwendig sind, damit der Rechtsanspruch auf eine Betreuung erfüllt wird. Sie erstellen und beschließen einen sogenannten Bedarfsplan. Um dabei wie auf die aktuell sinkenden Kinderzahlen und den Leerstand zeitnah reagieren zu können, wird das Kita-Gesetz angepasst. Ziel ist es, in Abstimmung zwischen Kitas und kommunaler Ebene die Bedarfsplanung künftig flexibler zu gestalten.
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