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Thema : KiTa – Bildung für die Kleinsten

Kita-Datenbank: Wenn Kinder aus dem Hort in den Schulferien während der Öffnung der KiTa nicht mehr fünf Stunden, sondern acht Stunden oder mehr betreut werden: Wie erfolgt die Berücksichtigung des höheren Betreuungsumfangs? Wie können die in den Schulferien längeren Betreuungszeiten der Hortgruppen (hier z.B. täglich drei Stunden von 8.30 bis 11.30 Uhr) zum Bedarfsplan gemeldet und in die Kita-Datenbank eingeben werden?

Wenn Öffnungszeiten von Gruppen für eine bestimmte Zeit ausgeweitet werden sollen – wie etwa Hortgruppen in den Ferien – sind zwei Aspekte wichtig: So passt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Kita-Datenbank eine Änderung der wöchentlichen Öffnungszeit der Gruppe an. Eine Änderung der wöchentlichen Betreuungszeit bezogen auf die Kinder dieser Gruppe liegt hingegen in der Verantwortung des Einrichtungsträgers bzw. der Einrichtung oder der mit der Datenpflege betrauten Stelle und muss deshalb auch von dieser Stelle erfolgen.

In der Praxis wird oft die Situation vorkommen, dass eine verlängerte Öffnungszeit einer Gruppe nicht einen ganzen Monat andauert, z.B., wenn diese nur in einzelnen Wochen der Ferien angeboten werden. Hierzu wird deshalb vorgeschlagen, dass zu den Öffnungszeiten der Gruppe und Betreuungszeiten der Kinder Durchschnittsbetrachtungen für den jeweiligen Monat zugrunde gelegt werden:

  • Für die Ermittlung der durchschnittlichen Öffnungszeit einer Gruppe sind auf Seiten des örtlichen Trägers die unterschiedlich auftretenden Öffnungszeiten im Verhältnis jener Tage eines Monats zu gewichten, welche zu einer Woche mit den jeweiligen Öffnungszeiten gehören.
  • Gehören etwa fünfzehn Tage eines Monats mit 30 Tagen zu einer Woche mit einer Öffnungszeit von 20 Stunden und fünfzehn Tage dieses Monats zu einer Woche mit einer Öffnungszeit von 30 Stunden, so berechnet sich die durchschnittliche Öffnungszeit einer Woche mit der Formel:

15 Tage/30 Tage x 20 Stunden pro Woche + 15 Tage/30 Tage x 30 Tage pro Woche

Daraus würden sich also 25 Stunden pro Woche ergeben.

Die Ermittlung einer durchschnittlichen Betreuungszeit pro Woche eines Kindes, würde auf die gleiche Weise erfolgen, nur, dass statt der Öffnungszeit der Gruppe pro Woche die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit des Kindes pro Woche zugrunde zu legen wäre.

Letzte Aktualisierung: 18.07.2019

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