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Thema : KiTa – Bildung für die Kleinsten

Kita-Datenbank: Gibt es einen Stichtag, beispielsweise Jahresende, bis wann der örtliche Träger Korrekturen bei den Zuweisungen vornehmen kann?

Der Stichtag für die Abrechnungen ist jeweils der 16. eines Monats. Vor diesem Stichtag wird es zum einen am 5. eines Monats einen Abgleich mit den Daten des zentralen Melderegisters (Spiegeldatenbank) geben.

Weiterhin wird zum 9. eines Monats jeweils ein automatisierter Prüflauf der Berechnungen vorgenommen. Für die Abrechnungen sind Korrekturen jeweils vom 9. bis zum 16. des Monats möglich.

Rückwirkende Korrekturen für den jeweiligen Monat, die nach der Erstellung der Abrechnung zum monatlichen Stichtag vorgenommen werden sollen, können allerdings nur nachträglich und separat – außerhalb des Programms – vorgenommen werden.

Letzte Aktualisierung: 18.07.2019

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