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Gibt es eine differenzierte Vergütung der Tagespflegepersonen je nach Qualifikation?

Ja, die Mindesthöhen für den Anerkennungsbetrag unterscheiden sich je nach Qualifikation. Für Tagespflegepersonen, die vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege in einem qualifizierten Lehrgang mit mindestens 300 Unterrichtsstunden erworben haben oder über eine pädagogische Berufsausbildung verfügen, gilt ein höherer Mindestsatz.

Die Höhe des Mindestsatzes orientiert sich grundsätzlich an einem Durchschnittswert der Entgeltgruppen S2 und S3 des TVöD-SuE. (In die Entgeltgruppe S2 werden an- und ungelernte pädagogische Kräfte in Kindertageseinrichtungen eingruppiert, in die Entgeltgruppe S3 sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten.) Für die höher qualifizierten Kindertagespflegepersonen wird die Entgeltgruppe S3 zu Grunde gelegt.

Letzte Aktualisierung: 07.02.2023

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