Eine Übersicht sowie die Initiativen „LaWa_SH“ und PartizipAction
Letzte Aktualisierung: 11.02.2025
Kommunale Kinder- und Jugendvertretungen
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Städten und Gemeinden ist in § 47f der Gemeindeordnung (GO) SH als Verpflichtung festgeschrieben. Die Art und Weise, wie junge Menschen beteiligt werden, ist nicht festgelegt.
Zu den repräsentativen Formen der Beteiligung zählen alle kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen (KKJV), die sich aus gewählten oder delegierten jungen Menschen zusammensetzen und die Interessen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stellvertretend wahrnehmen. Dies sind insbesondere Kinder- und Jugend(bei)räte, aber auch Kinder- und Jugendparlamente sowie Jugendgemeinderäte; können aber auch andere Namen tragen. Diese ermöglichen im Gegensatz zu den projektorientierten Formen der Partizipation eine auf Dauer angelegte und strukturell verankerte Partizipationsmöglichkeit.
Die Vielfalt der Zusammensetzung der Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein zeigt die zuletzt 2023 durch eine Umfrage des Jugendministeriums durchgeführte Bestandserhebung. Nach den so gewonnenen Erkenntnissen gibt es ca. 83 bekannte aktive kommunale Kinder- und Jugendvertretungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Im Vergleich der vergangenen zehn Jahre ist hier bei den Neugründungen eine deutlich positive Tendenz festzustellen. oder als pdf zum Download. Zur Übersicht.
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Die Zusammensetzung und die Wahlverfahren dieser Gremien fallen in der Praxis sehr unterschiedlich aus. In kleinen Gemeinde werden beispielsweise zentral im Dorfgemeinschaftshaus im Rahmen einer Jugendversammlung Jugendgemeinderäte gewählt. Andernorts wird über Anschreiben aller wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen eine Briefwahl durchgeführt oder es finden klassische Wahlen mit Wahllokalen an Schulen, Jugendzentren und Rathäusern statt. In seltenen Fällen kommt das Jugendgremium durch Delegiertenwahlen oder Benennung durch die Gemeindevertretung zustande.
Für den Fall der Einrichtung eines (Kinder- und Jugend-)Beirates ist die Regelung aus § 47 d Absatz 1 GO-SH Grundlage. Hier ist geregelt, dass die Bildung eines Beirates durch Satzung zu erfolgen hat. Regelmäßig wird dort auch das Antrags- und Rederecht der KKJV-Mitglieder festgelegt.
Zahlreiche Beispiele in den vergangenen dreißig Jahren haben gezeigt, dass eine pädagogische Begleitung, organisatorische und fachliche Unterstützung und ernst gemeinte politische Akzeptanz notwendig sind, wenn sich diese Beteiligungsform in den Gemeinden etablieren soll. Ein weiteres Element funktionierender Jugendvertretungen ist die Qualifizierung der Jugendlichen für die Arbeit in Interessenvertretungen. Unter diesen Voraussetzungen - dies zeigen die aktiven Kinder- und Jugendvertretungen - funktioniert die Form der parlamentarischen Vertretung gut.
Die Aufgaben sind insbesondere, die Gemeinde-/Stadtvertretung in Angelegenheiten zu beraten, die Kinder und Jugendliche betreffen. Darüber hinaus werden Projekte zu konkreten Themenstellungen mit weiteren Kindern oder Jugendlichen von der Kinder- und Jugendvertretung initiiert oder Umfragen gestartet.
Fortbildungen und Austauschformate für hauptamtliche Fachkräfte
Die Idee für die Initiative entstand vor Jahren im Kinder- und Jugendbeirat (KJB) Elmshorn, wurde mit anderen Kinder- und Jugendvertretungen besprochen und schließlich als Antrag bei „Jugend im Landtag“ 2015 eingebracht und angenommen.
Ziel ist, durch landesweit zeitgleiche Wahlen möglichst vieler Kommunaler Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein
landesweite Austausch- und Fortbildungsformate zur Vorbereitung der Wahlen
einen stärkeren Fokus auf die Partizipation von Kindern und Jugendlichen und den Paragraphen 47 f der Gemeindeordnung zu richten,
die Wahlbeteiligung zu steigern und
eine höhere Wertschätzung der Kinder- und Jugendvertretungen zu bewirken.
Die Wahlen in den teilnehmenden Kommunen finden seit dem Jahr 2017 immer in den Novemberwochen rund um den Tag der Verabschiedung der UN-Kinderrechts-konvention am 20. November statt.
Im Jahr 2025 ist die zentrale Wahlwoche vom 17.-23.11.2025.
Am 30. Januar fand der LaWa.Kick-Off in Neumünster statt mit Workshops zur Kandidat:innensuche und Austauschmöglichkeiten.
Am 22. September sind die teilnehmenden Kommunen und Kinder- und Jugendgremien ins Landeshaus zum LaWa.Kick-ON eingeladen. Dort wird der Schwerpunkt auf Möglichkeiten für die Motivation zur Wahl liegen.
Nach 20 teilnehmenden Kommunen im Jahr 2017, 32 im Jahr 2019 und 46 Kommunen im Jahr 2021 haben 2023 bereits über 50 Kommunen bei LaWa_SH teilgenommen. Damit waren ca. 80.000 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 24 Jahren wahlberechtigt, wobei die Altersspanne der wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen in den Kommunen sehr unterschiedlich ist. Einige Gemeinden haben einen anderen Rhythmus bei ihren Wahlen und nehmen deshalb nicht an LaWa teil.
Das letzte landesweite Treffen der Kinder- und Jugendbeiräte war im November 2024. Der Termin für das nächste Treffen wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2026 im Jugendgästehaus Lütjensee stattfinden.
Bei den PartizipAction-Treffen geht es zum einen um den Erfahrungsaustausch, zum anderen gibt es Workshops, um die Kinder und Jugendlichen fit für ihre Beiratsarbeit zu machen.
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