Über 6.000 Kinder und Jugendliche leben in Jugendhilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein. Kinder und Jugendliche haben bereits über Interessenvertretungen in den Einrichtungen Möglichkeiten zur Beteiligung.
KJV-SH
Auf dem Landesjugendkongress im September 2023 wurde das Ergebnis der ersten Wahl in Schleswig-Holstein verkündigt. Dort fand ebenfalls die konstituierende Sitzung statt, bei dem die jungen Menschen über den Namen entschieden: „Kinder- und Jugendvertretung Schleswig-Holstein (KJV-SH).
Die erste Amtsperiode endete am 19.07.2025, der Wahlzeitraum für die zweite KJV-SH endete ebenfalls mit dem 19.07.2025. Infos zu den neuen Mitgliedern der KJV-SH sind bei der LAG Parti zu finden.
Mit der Schaffung einer landesweiten Interessenvertretung wird das Recht auf Beteiligung weiter gestärkt. Kinder und Jugendliche können damit über ihre Einrichtung hinaus landesweit mitbestimmen und Einfluss nehmen.
Das Recht auf Beteiligung, Teilhabe und Mitbestimmung wurde durch die SGB VIII-Reform wesentlich gestärkt. Auf Grundlage des neu eingeführten § 4 a SGB VIII ist eine neue Rechtsgrundlage für selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung geschaffen worden.
Seit 2012 finden alle zwei Jahre die Landes JUGEND!Kongresse (LJK) für Kinder und Jugendliche der stationären Erziehungshilfe in Schleswig-Holstein statt.
Der Kongress zeigt unter anderem, wie viel die in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe betreuten jungen Menschen zu sagen haben und worüber sie sich Gedanken machen.
NNach dem bedeutungsvollen LJK 2023 auf Schloss Noer hat der Landesjugendkongress 2025 erstmals auf dem Scheersberg stattgefunden.
Termin 2027: 21.-23. Juni auf dem Scheersberg
Qualifikation zu Multiplikator:innen für Partizipation in der (teil-)stationären Jugendhilfe
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