Das Land gewährt Zuwendungen für Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und Öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, an denen Kinder und Jugendliche (Jugendferienwerkskinder) aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen, und für finanziell leistungsschwache oder kinderreiche Familien, die gemeinsam mit ihren Kindern einen Familienurlaub verbringen.
Die Ferien- und Freizeitmaßnahmen für die Jugendferienwerkskinder werden von den Jugendämtern der Kreise und kreisfreien Städte koordiniert.
Auskünfte über Fördermöglichkeiten und Beratung für die Jugendferienwerksmaßnahmen und oben genannte Familienurlaube erteilen die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte.
Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)
Kontakt im Ministerium:
landesjugendamt@sozmi.landsh.de