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Thema : Kinder- und Jugendhilfe

Jugendferienwerk


Kindern und Jugendlichen aus Familien mit kleinerem Einkommen soll die Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen und kinderreichen oder Familien mit kleinerem Einkommen ein Familienurlaub mit ihren Kindern ermöglicht werden.

Letzte Aktualisierung: 12.05.2023

Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen soll die Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen ermöglicht werden. Auch Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen und drei oder mehr Kindern können eine Unterstützung für ihren Familienurlaub erhalten.

Die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein beraten Familien über verschiedene Ferien- und Freizeitmaßnahmen und über eine finanzielle Unterstützung. Sie sind Ansprechpartner für die Beantragung eines Zuschusses, bevor der Urlaub gebucht wird.

Den Kontakt zu Ihrem Jugendamt finden Sie hier ganz unten auf der Seite: Kontakt Jugendamt

Das Land gewährt Zuwendungen für Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, an denen Kinder und Jugendliche (Jugendferienwerkskinder) aus Familien mit kleinerem Einkommen teilnehmen, und für kinderreiche Familien mit kleinerem Einkommen, die gemeinsam mit ihren Kindern einen Familienurlaub verbringen.

Die Ferien- und Freizeitmaßnahmen für die Jugendferienwerkskinder werden von den Jugendämtern der Kreise und kreisfreien Städte koordiniert.

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)

Auch das zuständige Bundesministerium informiert über Angebote der Familienerholung: BMBFSFJ - Familienurlaube

Kontakt im Ministerium:
landesjugendamt@sozmi.landsh.de

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