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Thema : Kinder- und Jugendhilfe

Änderung der Förderrichtlinie des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zu Investitionen in Damilienbildungsstätten in Schleswig-Holstein (gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2022)

Letzte Aktualisierung: 04.01.2022

Das Land Schleswig-Holstein gewährt den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zur Weiterleitung und den trägern von Familienbildungsstätten, die den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind, Zuwendungen für Investitionen in Gebäude der Familienbildungsstätten und Ausstattung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Mittel sollen dazu dienen, um in bestehenden Gebäuden der Familienbildungsstätten oder zu diesem Zweck zu erstellenden Neu-, Um- und Anbauten ein zeitgemäßes und preiswertes Angebot sicherzustellen.

Änderung der Förderrichtlinie des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zu Investitionen in Damilienbildungsstätten in Schleswig-Holstein (gültig vom 01.01.2020 bis 31.12.2022) (PDF, 363KB, Datei ist barrierefrei)

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