Navigation und Service

Thema : Inklusive Schule

Schulische Assistenz

Seit dem Schuljahr 2015/16 erhalten die Grundschulen eine zusätzliche Unterstützung durch Schulische Assistenz (Schulassistentinnen und Schulassistenten).

Letzte Aktualisierung: 28.06.2023

Die Landesregierung stellt seit 2015 Fördermittel für die Schulische Assistenz an Grundschulen zur Verfügung. Seit dem Schuljahr 2022/23 passt das Land die Zuweisungen an die aktuellen Schülerzahlen an. Dabei wird ein Bestandsschutz berücksichtigt.

Die Fördermittel betragen aktuell rund 17,0 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln werden derzeit 354 Schulische Assistenzkräfte finanziert, die beim Land Schleswig-Holstein angestellt sind, sowie rund 290 Kräfte, die von den Schulträgern selbst oder über freie Träger beschäftigt werden. Neben den 465 öffentlichen Grundschulen bzw. Grundschulteilen erhalten 29 Schulen in privater Trägerschaft und 40 Schulen der dänischen Minderheit ebenfalls Landesmittel für dieses Unterstützungssystem.

Aufgaben

Schulassistentinnen und -assistenten sollen die Lernbedingungen verbessern und die Ausstattung der Schule im pädagogischen Bereich ergänzen. So kann Schule noch stärker einer Schülerschaft gerecht werden, die heterogen zusammengesetzt ist: mit Kindern, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, mit Kindern unterschiedlicher Herkunft oder mit unterschiedlichen Begabungen. Zugleich werden dadurch auch die Lehrerinnen und Lehrer entlastet.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

  • Unterstützung von Schülerinnen und Schüler im sozialen und emotionalen Bereich und damit das soziale Verhalten fördern sowie die bessere Integration in den Klassenverband sowie eine dauerhafte schulische Teilhabe fördern
  • Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei der Umsetzung und Einhaltung von vereinbarten Regel- und Ordnungsprinzipien
  • regelmäßige Kontakt- und Gesprächsangebote zur Unterstützung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern (Einzel-, Kleingruppengespräche, Begleitung von Klassenratsstunden usw.)
  • Unterstützung von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern in Konfliktsituationen (z. B. bei Selbst- und Fremdaggression, Verweigerungen, Weglaufsituationen oder Rückzugserfordernissen) durch Kontakt-, Gesprächs- und Handlungsangebote
  • mit der Klassenlehrkraft abgestimmte Interventionen wie die Begleitung von befristeten Auszeiten
  • angeleitete Unterstützung / Begleitung / Umsetzung von besonderen Fördermaßnahmen und Lernprogrammen für Gruppen oder einzelne Schülerinnen und Schüler im Schwerpunkt ihrer emotionalen oder sozialen Entwicklung
  • Unterstützung von befristeten Maßnahmen der schulischen Erziehungshilfe innerhalb und außerhalb der Lerngruppe
  • Unterstützung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts

Schulassistentinnen und Schulassistenten werden nicht für eigenständigen Unterricht oder für Vertretungsaufgaben eingesetzt.

Das Optionsmodell

Zwischen dem Land und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag sowie dem Städteverband ist ein Optionsmodell vereinbart worden. Es sieht drei Optionen vor.

Option 1:
Schulische Assistenzkräfte können von Schulträgern beschäftigt werden.

Option 2:
Schulträger können mit freien Trägern kooperieren.

Wenn keine der beiden Optionen in Betracht kommen, übernimmt das Land die Aufgabe (Option 3).

Fortbildungen für Schulische Assistenzkräfte

Es werden regelmäßig speziell auf die Tätigkeiten der Schulischen Assistenz abgestimmte achttägige Zertifikatskurse (Basiskurs) angeboten.

Die Plätze der Zertifikatskurse stehen vorrangig den Schulassistentinnen und -assistenten zur Verfügung, die in den Grundschulen eingesetzt werden. Um das Zusammenwirken von Schulischer Assistenz und Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungs- bzw. Jugendhilfe zu unterstützen, steht diese Qualifizierung darüber hinaus auch Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern offen.

Zusätzlich zu diesem Basiskurs wird seit 2022 ein Aufbaukurs „Qualifizierung der schulischen Assistenzkräfte 2.0 (wertschätzende Kommunikation, Konfliktlösung und Gewaltprävention)“ angeboten, der an vier Nachmittagen durchgeführt wird.

Nähere Informationen zu beiden Kursangeboten und zu den Terminen nebst Buchungsmöglichkeiten sind über das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) verfügbar.

Anmeldungen zu den Kursen erfolgen über das Anmeldeportal formix des IQSH: Lehrerfortbildung in Schleswig-Holstein (secure-lernnetz.de).

Die Fortbildungen sind für die Teilnehmenden kostenfrei. Die Teilnahme an der Fortbildung bedarf der Genehmigung durch den jeweiligen Arbeitgeber. Reisekosten werden den schulischen Assistenzkräften auf Antrag gemäß den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes durch das Land erstattet. Die Reisekostenabrechnungen sind mit dem genehmigten Dienstreiseantrag an das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH), zu Händen Frau Soranno, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen, zu richten. Die Antragsformulare befinden sich am Ende dieser Seite.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen