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Thema : Inklusive Schule

Schulsozialarbeit


Schulen in ihrer pädagogischen Arbeit stärken und sie bei der Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages zu unterstützen - das ist die Aufgabe von Schulsozialarbeit.

Letzte Aktualisierung: 21.07.2023

Was ist Schulsozialarbeit?

Schulsozialarbeit heißt, dass sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich im Lebensraum Schule tätig sind. Sie stärken die Schulen und unterstützen sie bei der Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages. Das Spektrum der sozialpädagogische Fachkräfte reicht dabei von der Beratung über die schülerbezogene Einzelfallhilfe und die sozialpädagogische Gruppenarbeit bis hin zur Stärkung der Partizipation. Zudem werden Angebote zur Prävention und Intervention sowie zum Kinder- und Jugendschutz gemacht und je nach Bedarf vor Ort auch spezifische Projekte angeboten. Sie arbeiten mit weiteren an Schule Beschäftigten zusammen.

Wer macht Schulsozialarbeit?

Grundsätzlich soll die Aufgabe der Schulsozialarbeit von qualifizierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen wahrgenommen werden. Die Öffnung für andere berufliche Qualifikationen, die entsprechende pädagogische Kompetenzen vorweisen und insoweit geeignet sind, die mit der Schulsozialarbeit verbundene Zielsetzung zu erreichen, soll möglich sein, um vor dem Hintergrund fehlender Fachkräfte eine Nichtbesetzung der Stellen für Schulsozialarbeit zu vermeiden. Die Auswahl des Personals obliegt den Anstellungsträgern; dies sind in der Regel die öffentlichen Schulträger sowie Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe.

Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe

Die Schulsozialarbeit ist eine Aufgabe an der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe. Es gibt ein abgestimmtes Verfahren zur Mittelvergabe sowie eine Verständigung über Aufgaben, Schwerpunkte und Ziele, an dem neben dem Schulträger auch der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt), die Schulaufsicht und die Schulen zu beteiligen sind. Hierzu gehört auch im Sinne der Qualitätssicherung eine regelmäßige Evaluation. Kooperationsvereinbarungen können eine geeignete Grundlage für die Abstimmung der Zusammenarbeit darstellen.

Wer finanziert Schulsozialarbeit?

Land und Kommunen finanzieren die Schulsozialarbeit. Gemäß § 33 Absatz 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) stellt das Land den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich einen Betrag von insgesamt 17, 8 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden 13,2 Millionen Euro an die Schulträger weitergeleitet. Darüber hinaus werden den einzelnen Schulämtern Budgets vorrangig für Schulsozialarbeit an Grundschulen und Förderzentren zugewiesen - in Höhe von 4,6 Mio. Euro. Im Interesse einer frühzeitigen Intervention sind die Schulamtsbudgets vorrangig an den Grundschulen einzusetzen; damit wird berücksichtigt, dass Prävention und Konfliktlösung möglichst frühzeitig einsetzen. Die Landesmittel sind vorrangig für Personalkosten der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bestimmt. Die Kommunen engagieren sich in erheblichem Maße bei der Finanzierung.

Im Januar 2023 hat die Landesregierung einen „Orientierungsrahmen zur Förderung von Schulsozialarbeit“ veröffentlicht. Er ist unter Ergänzende Informationen zu finden.

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