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Thema : Immissionsschutz

ELiA

Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung

Letzte Aktualisierung: 01.07.2025

Logo des Elektronischen immissionsschutzrechtlichen Antragsstellungsprogramms (ELiA)

Aktuelles

Einführung von ELiA Online ab 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird in Schleswig-Holstein das neue Online-Verfahren ELiA Online für Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtend. Die Plattform ermöglicht eine volldigitale, medienbruchfreie Antragstellung und optimiert die Bearbeitung für Antragstellende und Behörden.

Der neue Onlinedienst ist erreichbar über https://elia-online.de/.

Die zugrundeliegende Allgemeinverfügung wurde am 10. Dezember 2024 im Verkündigungsportal Schleswig-Holstein bekannt gegeben.

Der zugrundeliegende Erlass vom 13. November 2024 wurde am 19. Dezember 2024 im Transparenzportal Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Eine Presseinformation zur Einführung von ELiA Online in Schleswig-Holstein wurde am 30. Dezember 2024 herausgegeben.

Was ist ELiA?

ELiA steht für "Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung" und ist eine IT-Lösung, um die Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Mit ihr können Betriebe oder die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros den sehr umfangreichen Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt an die Genehmigungsbehörde versenden. Ab dem 1. Januar 2025 wird in Schleswig-Holstein das neue Verfahren ELiA Online eingeführt, welches mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025 das bisherige Antragsprogramm ELiA 2.8 ablöst. ELiA Online ist im Gegensatz zu ELiA 2.8 plattformunabhängig, es werden keine Installationspakete für lokale Installationen benötigt und Versionsupdates müssen nicht mehr manuell durchgeführt werden.

Der neue Onlinedienst ist erreichbar über https://elia-online.de/.

ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein.

ELiA Online soll zur Verfahrensoptimierung beitragen. Ziel ist es, auch umfangreiche Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen oder zu deren wesentlicher Änderung nach dem BImSchG noch effektiver und effizienter durchzuführen.

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