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Thema : Chemikalien

Besonderheiten bei Anlagen nach der Richtlinie über Industrieemissionen

Letzte Aktualisierung: 06.05.2022

Überwachungsberichte

Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage, die unter die EU-Richtlinie über Industrieemissionen fällt, erstellt die zuständige Überwachungsbehörde einen Überwachungsbericht. Die Überwachungsbehörde hat diese Berichte jeweils bis spätestens vier Monate nach der durchgeführten Überwachung zu veröffentlichen.

Die Kontaktadressen sind den jeweiligen Überwachungsberichten zu entnehmen.

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