Ziel- und Leistungsvereinbarungen
Das Land und die staatlichen Hochschulen treffen jeweils Ziel- und Leistungsvereinbarungen (im Folgenden ZLV) gemäß § 11 Absatz 1 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) über Aufgabenwahrnehmung und Entwicklung der Hochschulen mit einer Laufzeit von in der Regel fünf Jahren. Darin werden die Zuweisungen im Rahmen des Haushaltsrechts, messbare und überprüfbare Ziele, die Prüfung des Umsetzungsstandes der Vereinbarung sowie die Folgen von nicht erreichten Zielen festgelegt. Die Vereinbarung der Zuweisungen über mehrere Jahre bedarf der Zustimmung des Landtages.
Die ZLV stellen damit den strategischen inhaltlichen und finanziellen Rahmen für die Entwicklung und Profilierung der Hochschulen und des Hochschulsystems in Schleswig-Holstein dar.
Die gegenwärtige ZLV-Periode wird sich von 2026 bis 2029 erstrecken, sodass sie vier statt fünf Jahre beträgt. Der Landtag hat zur ZLV in seiner 104. Sitzung am 21. November 2025 seine Zustimmung erteilt.
Hochschulvertrag und Einzelzielvereinbarungen
Vor dem Hintergrund des Konsolidierungsprozesses des Landeshaushalts ist ein Schwerpunkt der Vereinbarungen, den Hochschulen Planungssicherheit für die vierjährige Laufzeit zu bieten und ihre strategische Weiterentwicklungen zu ermöglichen
Weitgehend verzichten die ZLV auf kleinteilige Maßnahmensteuerung und steuern stattdessen über die Orientierung an strategischen Zielen. Auch wird die Struktur des Finanzierungssystems erheblich vereinfacht, indem die Zahl der Teilbudgets reduziert wird.
Bei den inhaltlichen Zielen sind auch die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Hochschulsystem und die Interessen der Hochschulen mit eingeflossen. Das betrifft eine bessere Struktur von Kooperationen und institutionelle Vernetzung, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Forschung und die Förderung der Vernetzung sowie die Verankerung der Leistungsdimension Transfer in den Hochschulen.
Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (im Folgenden ZSL) wird inhaltlich wie strukturell in die ZLV integriert. Die Mittelverteilung des ZSL wird schrittweise auf eine Verteilung nach dem ZSL-Mix-Parameter umgestellt.
Darüber hinaus hat die Landesregierung die Übernahme der Besoldungs- und Tarifsteigerungen zugesagt und damit einen weiteren erheblichen Finanzierungsbaustein zur Gesamtfinanzierung der Hochschulen hinzugefügt.
Trotz des Konsolidierungsprozesses ist es zudem gelungen, gewisse zukunftsweisende Projekte bis zum Ende der ZLV-Periode zu finanzieren. Im Einzelnen sind zu nennen der Digital Learning Campus (DLC) oder das Institut für die Transformation des Energiesystems (ITE) an der FH Westküste.