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Thema : Grundwasser

Mengenmäßiger Zustand der Grundwasserkörper

Der mengenmäßige Zustand der 55 Grundwasserkörper Schleswig-Holsteins im Hauptgrundwasserleiter ist außer für den Grundwasserkörper El12 gut. Der schlechte mengenmäßige Zustand des überwiegend auf Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegenden Grundwasserkörpers El12 wird durch Grundwasserentnahmen auf dem Gebiet Hamburgs verursacht.

Letzte Aktualisierung: 03.07.2015

Die Ausführung entsprechender Maßnahmen erfolgt durch die zuständigen Hamburger Behörden. Alle 9 tiefen Grundwasserkörper sind in gutem Zustand.

Der mengenmäßige Zustand der Grundwasserkörper wurde im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für den Bewirtschaftungsplan 2009 anhand von Wasserstandsdaten und durch überschlägige Wasserbilanzbetrachtungen beurteilt. Von ausschlaggebender Bedeutung für die Beurteilung des mengenmäßigen Zustands ist gemäß Wasserrahmenrichtlinie die zeitliche Entwicklung der Grundwasserstände. Die Bewertung erfolgt gemäß Vorgabe der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Entsprechend dem Arbeitspapier "Fachliche Umsetzung der Grundwassertochterrichtlinie" sind zunächst Grundwasserstandsbeobachtungen auszuwerten. Sofern sich aus den Grundwasserständen ein Hinweis auf fallende Wasserstände ergibt, sehen die nächsten Schritte die Aufstellung von Wasserbilanzen unterschiedlichen Detaillierungsgrades vor.

In Schleswig-Holstein wurden zur Verbesserung der Erkenntnisse unabhängig vom Vorliegen trendhafter Entwicklungen der Wasserstände für sämtliche Grundwasserkörper Wasserbilanzen aufgestellt. Diese Betrachtungen beruhen nicht in erster Linie auf den aktuellen Fördermengenangaben, sondern überwiegend auf den höheren, zulässigen Mengen aus Erlaubnis- bzw. Bewilligungsbescheiden. Sofern bei aktuellen Wasserrechtsverfahren keine höheren Fördermengen ausgesprochen werden, ist somit gewährleistet, dass die Bilanzbetrachtungen längerfristig Gültigkeit behalten, da sie eine tatsächlich nicht erreichte maximale Entnahme zugrunde legen.

Ergebnis der Bilanzbetrachtungen ist, das nur in 3 von 64 Grundwasserkörpern die Grundwasserentnahme mehr als 30% des Dargebots ausmacht (Tab. 1.5.1). Eine über 30% des Dargebots hinausgehende Grundwassergewinnung wird als problematisch angesehen und bedarf der Überprüfung, weil dann weniger als 70% des Dargebots für den Naturhaushalt verbleibt. Bei den 3 genannten Grundwasserkörpern handelt sich um die Grundwasserkörper El09, El11 und Ei17, die im Bereich der Geest-Marsch-Grenze liegen. El09 und Ei17 sind "Geestinseln" in der Marsch (morphologische Erhebungen der Geest umgeben von Marschablagerungen) und El11 ist ein Grundwasserkörper in der Marsch an der Unterelbe. Alle 3 Grundwasserkörper haben mit Flächen von rd. 20 km² bis 138 km² keine große flächenhafte Ausdehnung. Die Grundwasserkörper El09, El11 und Ei17 sind jedoch keine hydraulisch isolierten Einheiten. Die genutzten sandigen Ablagerungen stehen unterhalb der Marschablagerungen mit benachbarten großflächigen Grundwasserkörpern der Geest in hydraulischer Verbindung und werden von dort von Grundwasser angeströmt. Bezieht man die Betrachtung auf die hydraulischen Einheiten, also die unterirdischen Einzugsgebiete, denen die Grundwasserkörper El09, El11 und Ei17 angehören, gibt es bezogen auf diese Bilanzräume keine über 30% des Dargebots hinausgehende Grundwassergewinnung. Gemeinsam mit den auch im Bereich der Grundwasserkörper El09, El11 und Ei17 keinem fallenden Trend unterliegenden Grundwasserstände, gibt es also keinen Hinweis auf eine übermäßige Nutzung der Grundwasserkörper, so dass der Zustand gem. EG-WRRL als "gut" zu einzustufen ist.

Verhältnis von Grundwasserneubildung und Grundwasserentnahme in den Grundwasserkörpern
Tab. 1.5.1: Verhältnis von Grundwasserneubildung und Grundwasserentnahme in den Grundwasserkörpern

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