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Thema : Grundwasser

Chemischer Zustand des Grundwassers gem. EG-WRRL

Der chemische Zustand für jeden Grundwasserkörper wird auf Basis von Grundwasseruntersuchungen an Grundwassermessstellen beurteilt.

Letzte Aktualisierung: 02.04.2019

Die Zustandsbeurteilung für den zweiten Bewirtschaftungsplan 2015 der Wasserrahmenrichtlinie beruht auf den hydrochemischen Analysen der Jahre 2012/13. Zur Beurteilung jedes einzelnen Grundwasserkörpers wurden die Überschreitungen von Qualitätsnormen bzw. Schwellenwerten ausgewertet. Im Unterschied zu dem im 1. Bewirtschaftungsplan angewandten Bewertungsverfahren entfiel durch die Festlegungen in der Grundwasserverordnung vom 09.11.2010 der Nutzungsbezug bei der Bewertung. Die Auswertung sieht vor, dass der Flächenanteil der Messstellen mit Überschreitungen von Qualitätsnormen bzw. Schwellenwerten bei weniger als 1/3 aller Messstellen liegen muss, damit der Grundwasserkörper insgesamt noch als in gutem Zustand bewertet werden konnte. Da in Schleswig-Holstein jede Grundwassermessstelle eines Grundwasserkörpers den gleichen Flächenanteil am Grundwasserkörper repräsentiert, ergibt sich die Zustandsbewertung aus dem Anteil der Messstellen, die Belastungen aufzeigen zur Gesamtzahl aller Grundwassermessstellen eines Grundwasserkörpers.

Abb. 2.6.1: Chemischer Zustand des Hauptgrundwasserleiters 2015
Abb. 2.6.1: Chemischer Zustand des Hauptgrundwasserleiters 2015

Im Bewirtschaftungsplan 2015 waren 32 Grundwasserkörper des Hauptgrundwasserleiters und alle 9 tiefen Grundwasserkörper in gutem chemischen Zustand. In schlechtem chemischen Zustand waren 24 Grundwasserkörper im Hauptgrundwasserleiter. Damit sind die Grundwasserkörper auf etwa der Hälfte der rd. 15.500 km2 umfassenden Landesfläche in schlechtem Zustand (Abb. 2.6.1).

Die Ursache für das Verfehlen des guten Zustands lag bei 23 Grundwasserkörpern an einer Überschreitung des Schwellenwerts für den Parameter Nitrat; nur der überwiegend in der Hansestadt Hamburg gelegene Grundwasserkörper El12 ist wegen Chlorid in schlechtem Zustand (Abb. 2.6.2).

Tab. 2.6.2: Ursachen des schlechten Zustands 2015
Tab. 2.6.2: Ursachen des schlechten Zustands 2015

Nach überschlägigen Berechnungen wurde 2015 eine Zielerreichung bis zum Jahr 2021 aufgrund der natürlichen Gegebenheiten als nicht möglich eingeschätzt. Ursache hierfür ist zum einen die langwierige Umsetzung der Düngeverordnung aufgrund erforderlicher umfassender agrarstruktureller Anpassungen, so dass zunächst noch eine Fristverlängerung bis zum Wirksamwerden der Düngeverordnung zu Grunde zu legen ist. Zum anderen ist es die Dauer der Versickerungsvorgänge und die vorhandenen Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser. Denn, selbst wenn keine zusätzliche Immission durch das Sickerwasser mehr erfolgt, ist eine Zielerreichung vor 2021 nicht zu erwarten. Die Umwandlung des schlechten in den guten Zustand wird längere Zeiträume in Anspruch nehmen.

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