Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch das Wasserwerk Kuden vom Zweckverbandes Wasserwerk Wacken, ist am 3. Mai 2024 im Bereich Kuden / Hindorf / Hopen im Kreis Dithmarschen eine neue Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) in Kraft getreten. Durch spezielle Regelungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, für grundwassergefährdende Nutzungen und für die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung trägt sie zu einem besseren Grundwasserschutz in der Region bei.
Das in der Gemeinde Kuden gelegene Wasserwerk des Zweckverbandes stellt gemeinsam mit den Wasserwerken Wacken und Warringholz die zentrale Trinkwasserversorgung für zwei Wasserverbände und für Industriebetriebe im Wirtschaftsraum Brunsbüttel sicher. Dazu wird Grundwasser verwendet, das im Umkreis des Wasserwerkes und in den Bereichen Hindorf und Hopen durch Tiefbrunnen entnommen wird. Das genutzte Grundwasser erneuert sich allein aus versickernden Niederschlägen, wobei in den Boden ein- oder aufgebrachte Nähr- und Schadstoffe vom Sickerwasser gelöst und aufgenommen, in tiefere Bereiche verlagert und so dem Grundwasser zugeführt werden. Aufgrund des geologischen Aufbaus weisen die für die Wasserversorgung genutzten Grundwasserleiter in dieser Region nur ein eingeschränktes natürliches Schutzpotenzial auf.
Neben Regelungen für den Umgang mit Abwasser, die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen und der Durchführung von Erdaufschlüssen (Grabungen, Bohrungen) gelten künftig spezielle Regelungen für die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung. Durch eine angepasste Düngung und optimierte Landbewirtschaftung sollen Stickstoffüberschüsse vermieden werden. Es gelten insbesondere ein Umbruchverbot von Dauergrünland, das Gebot einer ganzjährigen Bodenbedeckung (d.h. eines ganzjährigen Bewuchses), Sperrfristen für Düngemittel, Erstellung einer Düngeplanung mit Anrechnungspflichten für organische Düngemittel und Dokumentationspflichten über vorgenommene Düngungen.
Der Verordnungsentwurf wurde im Herbst 2023 öffentlich ausgelegt. Im Anhörungsverfahren wurden Anregungen vorgebracht, die einige Änderungen in der nunmehr verkündeten Verordnung bewirkt haben. Durch die Verordnung wird ein angemessener Schutz des Grundwassers im Wasserschutzgebiet sichergestellt, ohne dass die Betroffenen vor Ort über Gebühr belastet werden.
Die genaue Abgrenzung des Wasserschutzgebietes und seiner Zonen sowie die neuen Regelungen ergeben sich aus der Wasserschutzgebietsverordnung und detaillierten Karten, die beim Kreis Dithmarschen, beim Amt Burg-St. Michaelisdonn und beim Amt Mitteldithmarschen eingesehen werden können.
Darüber hinaus ist die Wasserschutzgebietsverordnung Kuden/Hindorf/Hopen, wie auch alle anderen WSG-Verordnungen auf der Internetseite des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur einsehbar.
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