Das Trinkwasser in Schleswig-Holstein ist von ausgezeichneter Qualität. Diese Trinkwasserqualität kann allerdings durch bleihaltige Installationsmaterialien beeinträchtigt werden. Das öffentliche Versorgungsnetz in Schleswig-Holstein ist praktisch bleifrei. In Wohngebäuden kommen jedoch noch immer Bleileitungen vor, die zu gesundheitlich bedenklichen Bleikonzentrationen im Trinkwasser führen können. Soweit die Bleibelastung durch die Hausinstallation verursacht wird, liegt die Verantwortlichkeit hierfür bei der Hauseigentümerin beziehungsweise dem Hauseigentümer und nicht beim Wasserversorger.
Wie schädlich ist Blei?
Durch Untersuchungen wurde festgestellt, dass das sich entwickelnde Nervensystem besonders empfindlich auf Blei reagiert. So beeinträchtigt Blei zum Beispiel die kognitive Entwicklung bei Kindern. Hinzu kommt, dass Kinder im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht mehr Flüssigkeit zu sich nehmen als Erwachsene und dass der Körper von kleinen Kindern im Vergleich zu Erwachsenen fünfmal so viel Blei über den Darm aufnimmt. Zudem kann das Blei im kindlichen Organismus seine schädigende Wirkung besser entfalten, da es leichter vom Körper aufgenommen wird. Dadurch sind Kinder bei einer Belastung des Trinkwassers mit Blei besonders betroffen. Auch junge Frauen und Schwangere sollten sich vor einer Aufnahme von Blei besonders schützen. Im Falle einer späteren oder bestehenden Schwangerschaft kann Blei, das in den Knochen der Mutter gespeichert ist, freigesetzt und auch an das ungeborene Kind abgegeben werden. Blei wird außerdem als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen angesehen.
Woran erkenne ich Bleileitungen?
Da sich Blei leicht verarbeiten lässt, wurde es bis Anfang der siebziger Jahre häufig als Installationsmaterial verwendet und ist daher insbesondere in älteren Häusern zu finden. Bleileitungen sind weich und lassen sich mit einem Messer, Schlüssel oder einem anderen spitzen Gegenstand einritzen. Die silbergrauen Bleileitungen wurden wegen ihrer Biegsamkeit in geschwungenen Linien verlegt. Die Rohrenden sind ineinander geschoben und an den Lötstellen wulstig aufgeworfen.
Andere Leitungsmaterialien wie Kupfer oder verzinkter Stahl sind wesentlich härter, im rechten Winkel an der Wand verlegt und, bei Verwendung von Stahl, ineinander verschraubt (Abb. 1). Darüber hinaus kann ein Magnettest durchgeführt werden: Bleibt ein Magnet an der Wasserleitung haften, handelt es sich nicht um eine Bleileitung.
Bleiinstallationen können sich vor allem noch im häuslichen Verteilungssystem hinter der Wasseruhr befinden, so zum Beispiel im Keller (Abb. 2) oder im Treppenhaus (Steigleitungen). Auch Abwasserleitungen können aus Blei sein und einen Hinweis auf weitere Bleileitungen im Haus geben.
Blei im Trinkwasser messen
Sicheren Aufschluss über die Bleibelastung des Trinkwassers gibt nur eine Messung der Bleikonzentration. Sollten Sie eine Bleibelastung Ihres Trinkwassers oder Bleileitungen in Ihrer Hausinstallation vermuten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt oder an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit. Hier erhalten Sie eine individuelle Beratung. Die Adressen von Trinkwasseruntersuchungsstellen erhalten Sie von Ihrem Gesundheitsamt oder im Internet unter Trinkwasser.
Wie beurteile ich die Messergebnisse?
Die Bleikonzentration im Trinkwasser wird in Milligramm pro Liter angegeben. Das entspricht einem tausendstel Gramm pro Liter. Der einzuhaltende Grenzwert für Blei beträgt ab dem 12. Januar 2028 gemäß Trinkwasserverordnung 0,005 mg/l. Bis zum 11. Januar 2028 gilt im Rahmen einer Übergangsregelung ein Grenzwert von 0,010 mg/l.
Rechte und Pflichten gemäß Trinkwasserverordnung
Betreiberinnen und Betreiber (hierzu zählen auch Vermietende) müssen bei einer Überschreitung des Grenzwertes für Blei unverzüglich das Gesundheitsamt informieren (§ 47 Abs. 1) und Maßnahmen zur Beseitigung der Gesundheitsgefahren ergreifen (§ 48). Laut Trinkwasserverordnung § 17 Abs. 1 sind vorhandene Bleileitungen mit einer Frist bis zum 12. Januar 2026 zu entfernen oder nachweislich dauerhaft stillzulegen. Das zuständige Gesundheitsamt kann gemäß § 17 Abs. 2 und 3 auf Antrag in Sonderfällen eine Fristverlängerung bis maximal zum Ablauf des 12. Januar 2036 erteilen. Sollten Bleileitungen vorhanden sein oder der Verdacht bestehen, dass Bleileitungen vorhanden sind (zum Beispiel aufgrund von Trinkwasseruntersuchungen), müssen Betreiberinnen und Betreiber betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich informieren (§ 17 Abs. 5) und ihnen, sobald entsprechende Informationen vorliegen, mitteilen, wann die Leitungen entfernt oder stillgelegt werden. Ab dem 13. Januar 2026 muss betroffenen Verbrauchern zudem in Textform dargelegt werden, dass eine Entfernung oder nachweislich dauerhafte Stilllegung stattgefunden hat oder eine Fristverlängerung genehmigt worden ist. Sollte ein Wasserversorgungsunternehmen oder Installationsunternehmen feststellen, dass Trinkwasserleitungen aus Blei vorhanden sind, muss es dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt melden.
Wie kann ich mich schützen?
Sie können die Bleigehalte des Wassers durch Ablaufen lassen vor der Nutzung zum Trinken und Kochen vermindern. Das Wasser sollte solange ablaufen, bis es gleichmäßig kalt aus der Leitung fließt. Das abgelaufene Wasser kann aufgefangen und für andere Zwecke, wie zum Beispiel zum Blumengießen, verwendet werden. Um Wasser zu sparen, sollten Sie Ihr Trinkwasser am besten dann aus der Leitung entnehmen, wenn es bereits relativ frisch ist (zum Beispiel nach dem Abwaschen). Das Ablaufen lassen des Trinkwassers ist allerdings nicht ausreichend, um den Grenzwert für Blei sicher zu unterschreiten. Sicheren Schutz bietet allein der Austausch der Bleileitungen.
Sind Bleileitungen noch häufig in Altbauten zu finden?
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit hat Ende des Jahres 2004 gemeinsam mit den kommunalen Gesundheitsbehörden und dem Medizinaluntersuchungsamt am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für 1.000 Haushalte kostenlose Untersuchungen von Trinkwasserproben auf Blei angeboten. Insgesamt 684 Haushalte nahmen das Angebot wahr.
Weitere Informationen und Empfehlungen zu diesem Thema
Alle wichtigen Inhalte zu Blei im Trinkwasser finden Sie noch einmal zusammengefasst in dem Flyer des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.
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