Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Infektionskrankheit und Tierseuche. Nicht nur Wildvögel, Geflügel aus Großbetrieben und Vögel aus Zoos und Tierparks, sondern auch Tiere von Klein- und HobbygeflügelhalterInnen können sich mit dem Virus anstecken und daran verenden. Ein Auftreten der Geflügelpest ist jederzeit möglich, sodass TierhalterInnen gerüstet sein sollten. Dieses Merkblatt informiert über Maßnahmen, wie Sie Ihre Tiere schützen können.
Wie erkenne ich die Geflügelpest?
Da es wichtig ist, die Erkrankung frühzeitig zu erkennen, wenden Sie sich bei den folgenden Krankheitsanzeichen unverzüglich an Ihre bestandsbetreuende Tierarztpraxis zur weiteren Abklärung.
- Vermehrte Todesfälle in der Herde (innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bei einem Tierbestand von bis zu 100 Tieren)
- Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtzunahme (jeweils mehr als fünf Prozent)
- Apathie, Fressunlust, Stille in der Herde
- neurologische Ausfallerscheinungen (zum Beispiel Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen)
- Niesen, Nasenausfluss, Husten, Atemnot oder Schnappatmung
- Durchfall (wässrig, grün)
- Schwellungen am Kopf
- violette Verfärbungen von Kehllappen, Kamm und Ständern
Was kann ich zum Schutz meiner Tiere tun?
Biosicherheit im Alltag
Die Tierseuche kann auf verschiedenen Wegen Ihre Tiere erreichen. Neben unter anderem dem Geflügelhandel stellt der direkte, aber auch indirekte Kontakt zu Wildvögeln z. B. über verunreinigtes Futter, Einstreu, Gegenstände oder Schuhe eine mögliche Infektionsquelle dar. Bieten Sie Wildvögeln so wenig Anreize wie möglich, Ihre Haltung aufzusuchen. Bitte beachten Sie tagtäglich die folgenden Hinweise, um einer Geflügelpestinfektion zuvorzukommen:
- Füttern und tränken Sie Ihre Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
- Tränken Sie nur mit Leitungswasser und nicht mit Oberflächenwasser.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Ihr Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Lassen Sie nur Personen zu Ihren Tieren, die zwingend Zutritt benötigen.
- Halten Sie andere Haustiere wie Hunde und Katzen von der Vogelhaltung fern.
- Trennen Sie strikt zwischen stalleigener Kleidung (inklusive Schuhe) und Straßenkleidung.
- Waschen Sie Ihre Stallkleidung regelmäßig bei über 60 °C.
- Waschen Sie vor und nach dem Arbeiten bei den Vögeln gründlich Ihre Hände.
- Trennen Sie Neuankömmlinge für einige Tage vom Rest der Herde (Quarantänehaltung).
- Übernehmen Sie nur gesunde Tiere aus unverdächtiger Herkunft (Biosicherheit im Betrieb, vorhandene Betriebsnummer)
- Leihen oder verleihen Sie keine Ausrüstung von anderen oder an andere GeflügelhalterInnen.
- Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig die Ställe und Ausrüstung mit geeigneten Mitteln.
- Entfernen Sie Futterreste und stehendes Wasser, um keine Wildvögel anzulocken.
- Entsorgen Sie Futter, Einstreu, etc. bei Gefahr einer Verunreinigung mit Wildvogelkot.
- Verfüttern Sie keine Geflügelteile oder Eierschalen zugekaufter Eier.
- Bekämpfen Sie regelmäßig Schadnager.
- Vermeiden Sie den Kontakt zu betriebsfremden Geflügel sowie kranken oder verendeten Wildvögeln und duschen Sie, nachdem Sie Kontakt hatten.
Wie kann ich mein Geflügel aufstallen?
Bei einem Ausbruch der Geflügelpest kommen verschiedene staatliche Schutzmaßnahmen zum Tragen. Das sind beispielsweise Beschränkungen für den Geflügelhandel, für Tiertransporte und für den Verkauf von Fleisch, aber auch die Aufstallung des Hausgeflügels und anderer gehaltener Vögel. Ziel ist es, Ihre Tiere vor der Geflügelpest zu schützen, auch wenn eine längerfristige Aufstallung eine Belastung bedeuten kann. Es gilt, das Risiko einer direkten und indirekten Virusübertragung zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verringern.
Entsprechend sind geschlossene Ställe oder sogenannte Schutzvorrichtungen nötig. Schutzvorrichtungen bestehen aus einer dichten überstehenden Dachabdeckung und einer Seitenbegrenzung, die ein Eindringen von Wildvögeln verhindert. Frische Luft und Tageslicht ist Ihren Tieren so nach wie vor sicher.
Dafür ist es beispielsweise möglich, für die Seitenbegrenzung Volierendraht, engmaschigen Maschendraht oder feste Netze zu verwenden. Für die Dachabdeckung sind Hohlkammerstegplatten, Welldachplatten, Dachpappe oder feste gestützte Planen geeignet. Wie man das konkret im Einklang mit den gültigen tiergesundheits- und tierschutzrechtlichen Vorschriften plant und umsetzt, können Sie mit Ihrem zuständigen Veterinäramt besprechen. Baurechtliche Aspekte sind im Vorhinein abzuklären.
Haben Sie daran gedacht?
Weitere wichtige Obliegenheiten von GeflügelhalterInnen:
- Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Veterinäramt an, um eine Registriernummer zu erhalten.
- Führen Sie ein Bestandsregister mit den Zu- und Abgängen Ihres Tierbestandes.
- Notieren Sie sich bei Neuaufnahme und Abgabe von Tieren die Adressdaten und Registriernummern.
- Melden Sie sich beim Tierseuchenfonds an und führen Sie die Stichtagsmeldungen der Tierzahl durch.
- Lassen Sie Ihre Hühner und Puten gegen Newcastle Disease impfen.
Weitere Informationen
Geflügelpest
Häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest