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Thema : Geflügelpest

Was versteht man unter Geflügelpest, Vogelgrippe und aviärer Influenza (AI)?

Letzte Aktualisierung: 10.11.2022

Die Klassische Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Vögeln, die vor allem bei Hühnern und Puten zu schwerwiegenden Erkrankungen mit hoher Todesrate führt. Ausgelöst wird die Erkrankung durch hochpathogene ("stark krankmachende", engl.: "high pathogenic", abgekürzt: HP) aviäre Influenzaviren (AIV) der Subtypen H5 und H7. Die hochpathogenen aviären Influenzaviren (kurz HPAIV) entstehen durch Mutation aus niedrigpathogenen aviären Influenzaviren (LPAIV; von engl: "low pathogenic" = LP), d. h. aus Varianten, die lediglich leichte Krankheitssymptome auslösen. Da es bei einer Infektion mit HPAIV zu dramatischen Krankheitsverläufen mit einer Sterblichkeit von bis zu 100 Prozent kommt und sich die Infektion schnell ausbreitet, wird sie als Geflügelpest bezeichnet.

Als „Vogelgrippe“ wurden zunächst umgangssprachlich Infektionen des Hausgeflügels mit dem Geflügelpesterreger H5N1 benannt. Seitdem werden in der Öffentlichkeit auch Infektionen mit anderen aviären Influenzaviren so bezeichnet.

Aviäre Influenzaviren gehören zur Gruppe der Influenza A-Viren. Sie verfügen über zwei Oberflächenproteine, das Hämagglutinin (H) und die Neuraminidase (N), die für die Wechselwirkung mit Zellen und somit für deren Infektion und krankmachende Wirkung bedeutsam sind. Diese Proteine können in unterschiedlichen Varianten (Subtypen) vorkommen. Bei aviären Influenzaviren sind 16 Subtypen des Hämagglutinins (H1-H16) und neun Subtypen der Neuraminidase (N1-N9) beschrieben. Nach der Struktur von H und N werden die Subtypen des Virus bezeichnet, wie H5N1, H5N8, H7N3 oder H7N7.

Sowohl die hochpathogene als auch die niedrigpathogene Form aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 ist beim Hausgeflügel eine nach nationalem Recht anzeigepflichtige und damit staatliche bekämpfungspflichtige Tierseuche; bei Wildvögeln ist nur die hochpathogene Form der Subtypen H5 und H7 anzeigepflichtig. Geflügelpest bei allen Vögeln ist zudem eine nach EU-Recht gelisteten Seuche der Kategorie A, welche normalerweise nicht in der Union auftritt und für die bei Auftreten unmittelbar Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Bekämpfung der Geflügelpest erfolgt nach einem europaweit einheitlichen Rechtsrahmen; entsprechende Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen sind in der seit dem 21.04.2021 anzuwendenden Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) sowie ihre Delegierten und Durchführungsverordnungen sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) enthalten.

Die betreffenden EU-Verordnungen sowie die Geflügelpest-Verordnung finden Sie hier:

Allgemeinverfügung

Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Ausführliche Informationen zur aviären Influenza sind beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zu finden:

Friedrich-Loeffler-Institut

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