Informationen zu den Angeboten der Frühen Hilfen für Fachkräfte
Letzte Aktualisierung: 18.08.2021
Frühe Hilfen sind regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten ergänzenden Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren.
Grundlegend richten sich die Angebote der Frühen Hilfen an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern und orientieren sich an deren Bedarfen. Frühe Hilfen umfassen sowohl universelle/primäre Prävention (Angebote für alle Eltern im Sinne der Gesundheitsförderung) als auch selektive/sekundäre Prävention (Hilfen für psychosozial belastete Familien). Ziel ist die frühzeitige und nachhaltige Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft durch alltagspraktische Unterstützung und insbesondere auch durch die Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern.
Kernidee der Frühen Hilfen ist es, bestehende lokale und regionale Unterstützungsangebote der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens miteinander zu verbinden, weiter zu entwickeln und ggf. durch neue Maßnahmen zu ergänzen. Dazu ist eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste erforderlich. Die Abstimmungsprozesse der sehr verschiedenen Akteure mit ihren unterschiedlichen Trägerschaften, Arbeitsstrukturen, Finanzierungen und dem jeweiligen Selbstverständnis machen einen wichtigen Anteil der Arbeit im Bereich Früher Hilfen aus.
Für diese Aufgabe des örtlichen Trägers der Jugendhilfe stehen sowohl eine Förderung durch das Land Schleswig-Holstein (Landesprogramm Schutzengel) als auch durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Verfügung.
Angebote der Frühen Hilfen für Fachkräfte
Förderung durch das Land Schleswig-Holstein - Landesprogramm Schutzengel
Seit 2006 werden mit dem Landesprogramm Schutzengel öffentliche Träger gefördert, um sozialen und gesundheitlichen Risiken für Schwangere und Familien mit kleinen Kindern präventiv zu begegnen. Zum 01.04.2008 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein eingeführt und hat in § 7 die Bedeutung früher und rechtzeitiger Hilfen und Leistungen gesetzlich verankert.
Mit der Landesförderung sollen niedrigschwellige und bedarfsorientierte Angebote Früher Hilfen an Orten entwickelt und umgesetzt werden, an denen Schwangere und Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen angesprochen und erreicht werden können. Dies können Familienzentren, Familienbildungsstätten, Kindertagesstätten, Mehrgenerationenhäuser, Beratungsstellen aber auch andere Einrichtungen sein. Ergänzend dazu können auch aufsuchende Angebote gefördert werden.
Die Zielgruppe sind Schwangere und Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren. Im Landesprogramm Schutzengel steht vor allem eine Unterstützung von Familien im Bereich der selektiven/sekundären Prävention im Vordergrund. Es ist anzustreben, die besonderen räumlichen Voraussetzungen zur Erreichbarkeit von Angeboten zu berücksichtigen.
Darüber hinaus werden niedrigschwellige Angebote Früher Hilfen für Familien gefördert, die auf eine engere strukturelle Vernetzung der beiden Systeme Gesundheitswesen und Jugendhilfe ausgerichtet sind (Willkommensbesuche in Geburtskliniken, Sprechstunden durch Fachkräfte Früher Hilfen in Arztpraxen u.a.).
Im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen stehen Schleswig-Holstein jährlich insgesamt etwa 1,5 Mio. Euro für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen zur Verfügung.
Der Bund stellt auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes Mittel für die Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Sicherstellung der Netzwerkwerke Früher Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien zur Verfügung. Schleswig-Holstein erhält jährlich insgesamt etwa 1,5 Mio. Euro zur Weiterleitung an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe und für die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle.
Auf Antrag können die Kreise und kreisfreien Städte eine Förderung für Personal- und Sachkosten für die nachstehenden Förderbereiche erhalten:
Netzwerke Früher Hilfen
Einsatz von Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden
Ehrenamtsstrukturen im Bereich Früher Hilfen
Grundlage für die Förderung sind eine Richtlinie und ein Landeskonzept mit Zielen und Aufgaben.
Zur Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen ist eine Landeskoordinierungsstelle eingerichtet worden.
Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen hat gem. Art. 5 der Verwaltungsvereinbarung über die Bundesstiftung Frühe Hilfen die Aufgabe die Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen landesweit zu koordinieren. Neben der zuwendungsrechtlichen Förderung der öffentlichen Träger liegt der Schwerpunkt auf Qualitätsentwicklung und -sicherung (Fachaustausch, Entwicklung von Arbeitshilfen, Fortbildung und Qualifizierungen u.a.) zu den verschiedenen Aufgaben und Entwicklungen in den Frühen Hilfen.
Zur Umsetzung der Frühen Hilfen in den Kreisen und kreisfreien Städten bedarf es einer guten Zusammenarbeit im Netzwerk Frühe Hilfen. In diesen Netzwerken arbeiten Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen zusammen und tauschen ihr Wissen über ihre jeweiligen Aufgaben und Angebote aus. Die Fachkräfte kommen u.a. aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe, aus der Schwangerschaftsberatung und der Frühförderung.
Das Wissen über die Angebote anderer Fachkräfte ermöglicht eine bessere Beratung der Familien, wo sie die richtige Hilfe finden. Im Netzwerk Frühe Hilfen werden außerdem die Angebote durch die sogenannten Netzwerkkoordinierenden aufeinander abgestimmt.
In Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt eine Netzwerkkoordination für Frühe Hilfen. Die Übersicht finden Sie hier.
Qualitätsentwicklung und -sicherung
In enger Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern werden fortlaufend Fachtage, Projekte, Fortbildungen und Qualifizierungen für die Akteure in den Frühen Hilfen durchgeführt.
Dazu zählen unter anderem:
Weiterqualifizierung zu Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende
Fortbildungen für Netzwerkkoordinierende
Qualitätszirkel und Fortbildungen für Einsatzkoordinierende der Gesundheitsfachkräfte
Darüber hinaus werden Arbeitshilfen und Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen vor Ort konzipiert und erarbeitet.
Regionale Fachtage
Mit der Veranstaltungsreihe "Regionale Fachtage" werden jährlich Veranstaltungen zu wechselnden thematischen Schwerpunkten in den Frühen Hilfen unterstützt. Ziel der Regionalen Fachtage ist es, die Beratung und Erarbeitung ausgewählter Aspekte der Frühen Hilfen in den Kreisen und kreisfreien Städte zu fördern, um qualitätssichernde Prozesse dezentral zu stärken.
Themen der Regionalen Fachtage seit 2013:
2013 - 2015 Gute Beziehungen gestalten
2016 Kooperationstrukturen zwischen Akteuren in den Frühen Hilfen und Familienzentren
2017 Konstruktiv im Dialog - Impulse zur Umsetzung des Qualitätsrahmens Frühe Hilfen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen
2018 Partizipation in den Frühen Hilfen
2019 Smartphone-Kampagne "Kinder brauchen unsere Aufmerksamkeit"
2020 Strukturen und Angebote Früher Hilfen in Familienzentren und Familienbildungsstätten
2021 Strukturen und Angebote Früher Hilfen in Familienzentren und Familienbildungsstätten/Planung und Weiterentwicklung von kontaktarmen Unterstützungsangeboten der Frühen Hilfen
2022 Folgen der Corona Pandemie für Schwangere und Familien mit Kindern im Alter bis zu 3 Jahren
Weitere Informationen zu den aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier.
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