Die Ausgestaltung und Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) in den Regionen ist ein langer Prozess und erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten.
Die Förderansätze des ELER beruhen auf den Kriterien der "Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)" der EU, die sich wiederum nach den grundsätzlichen Zielen der Zukunftsstrategie Europa 2020 ausrichten.
Die Prozesskette weist folgende wesentliche Arbeitsschritte aus:
Erarbeitung einer nationalen Partnerschaftsvereinbarung
In der Vereinbarung wird die nationale Strategie für die EU-Förderung 2014-2020 festgelegt. Sie umfasst alle EU-Fonds und wird gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern erarbeitet sowie von der EU-Kommission genehmigt. Partnerschaftsvereinbarung Teil 1 Partnerschaftsvereinbarung Teil 2
Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland (NRR) 2014-2020
Die Nationale Rahmenregelung ist das Bindeglied zwischen der Partnerschaftsvereinbarung und den Länderprogrammen zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Sie enthält wesentliche Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.
Nationale oder regionale Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums
Auf der Grundlage der Partnerschaftsvereinbarungen werden nationale oder regionale Programme entwickelt. Sie identifizieren die regionalen Entwicklungsbedarfe und legen den Rahmen für die regionsspezifische EU-Förderung fest.
Durchführung des Programms für die ländliche Entwicklung
Verordnungen der EU regeln die Durchführung der Programme in allen Mitgliedstaaten. Die rechtlichen Vorgaben der Union werden durch spezifische Förderrichtlinien der Länder ergänzt.
Begleitung und Bewertung der Programme
Eine für alle Programme in allen Staaten gleich angewandte Bewertung der Förderung beurteilt die Wirkung der Maßnahmen bezogen auf die Ziele der Europäischen Union.
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