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Thema : Schule - ausländische Abschlüsse

Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse und schulischer Berufsqualifikationen

Jedes Land hat sein eigenes Schulsystem: Es gibt unterschiedliche Schularten und unterschiedliche Abschlüsse. Ob der Abschluss in Ihrem Heimatland mit einem deutschen Schulabschluss vergleichbar ist, muss geprüft werden.

Letzte Aktualisierung: 28.11.2024

Am 27. und 30. Dezember 2024 finden keine telefonische Beratungen statt.

Dabei kann es wichtig sein, wie viele Jahre Sie zur Schule gegangenen sind. Oder in welchen Fächern Sie unterrichtet worden sind und mit welcher Note Sie Ihren Abschluss gemacht haben.

Wer einen dieser Abschlüsse machen möchte, muss in Schleswig-Holstein bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Erster allgemeinbildender Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss):
    Wird in der Regel nach mindestens neun aufsteigenden Schuljahren mit überwiegend allgemein bildendem Unterricht mit mindestens ausreichenden Leistungen vergeben.
  • Mittlerer Schulabschluss (vormals Realschulabschluss):
    Wird in der Regel  nach zehn oder elf aufsteigenden Schuljahren mit überwiegend allgemein bildenden Fächern (zwei Sprachen, Mathematik, eine Naturwissenschaft, ein Fach aus dem gesellschaftskundlichen Bereich) bei mindestens ausreichenden Leistungen vergeben.
  • Hochschulzugangsqualifikation (Abitur):
    Wird in der Regel nach mindestens zwölf aufsteigenden Schuljahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vergeben.

Ansprechpartnerinnen und -partner im Bildungsministerium beraten Sie dabei, ob Ihr ausländischer Schulabschluss vergleichbar ist und in Deutschland anerkannt werden kann. Bitte tragen Sie die Daten über Ihren Schulbesuch in einen Antrag ein. Das Formular finden Sie am Ende der Seite.

Im Bereich der schulischen Berufsqualifikationen ist eine Bewertung durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein, Referat 37, nach dem Anerkennungsgesetz Schleswig-Holstein nur dann möglich, wenn in dem gleichen Beruf auch in Schleswig-Holstein ein berufsqualifizierender Schulabschluss erlangt werden kann.
Dies ist zum Beispiel bei schulischen Abschlüssen in der Heil- und Sozialpädagogik und einigen Assistenzausbildungen der Fall.

Das Team der Zeugnisbewertung kann für eine persönliche Beratung zentral unter der Telefonnummer 0431 988-2514 zu folgenden Zeiten erreicht werden:

Montag, Mittwoch und Freitag:     10.00 bis 11.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:           14.00 bis 15.00 Uhr

Am 27. und 30. Dezember 2024 finden keine telefonische Beratungen statt.

Jederzeit kann die Kontaktaufnahme per E-Mail unter AAB@bildungsdienste.landsh.de erfolgen.

Besuchstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Derzeit kann die Bearbeitung bis zu 3 Monate dauern.

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Gebühr für die Ausstellungen von Gleichwertigkeitsbescheinigungen über den Ersten allgemeinbildenden und den Mittleren Schulabschluss auf 60 Euro (bisher 50 Euro) erhöht. Anträge, die bis zum 31. Dezember 2024 eingehen, fallen noch unter die bisherige Gebührenhöhe. Davon unbenommen gilt weiterhin die Möglichkeit der Gebührenbefreiung auf Antrag bei Bezug von Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Anträge können per Post gesendet oder direkt beim Ministerium eingeworfen oder abgegeben werden.

Hausanschrift:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

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