Zur Unterstützung der Entwicklung der deutschen Fischereiflotte stellt die Bundesregierung Fördermittel für die Berufsausbildung zur Fischwirtin/zum Fischwirt, Betriebszweig Kleine Hochsee- und Küstenfischerei bereit. Das Land Schleswig-Holstein reicht diese Fördermittel unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) aus.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Berufsausbildung zur Fischwirtin/zum Fischwirt, Betriebszweig Kleine Hochsee- und Küstenfischerei gemäß der Fischwirtausbildungsverordnung vom 26.02.2016. Betriebe der Seefischerei können vor Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses einen Zuschuss von insgesamt 15 Tsd. Euro für eine drei Jahre dauernde Ausbildung beantragen. Dabei beträgt der Zuschuss für jedes nachweislich abgeschlossene Ausbildungsjahr 5 Tsd. Euro. Die Förderung wird als de-minimis-Beihilfe unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des europäischen Beihilferechts gewährt.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Seefischerei, die
- im Haupterwerb geführt werden,
- eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Schleswig-Holstein unterhalten,
- eine Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation nachweisen können und
- als Ausbildungsstätte anerkannt sind und über geeignetes Ausbildungspersonal verfügen.
Zuschüsse werden nur für Ausbildungsverhältnisse gewährt, die noch nicht begonnen worden sind.
Welche Förderrichtllinie ist zu beachten?
Richtlinie des Bundes zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL) vom 08. Juli 2024
Welche Antragsfristen sind zu beachten?
Anträge sind grundsätzlich vor dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu stellen.
Informationen und Ansprechpartner
Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und zum Verfahren erhalten Sie im LLnL, Dezernat 30 – Fischereiförderung.
Ihre Ansprechpartner sind
Mirko Spiedt, Telefon: 04347 704 358
mirko.spiedt2@llnl.landsh.de
Almuth Pommer, Telefon: 04347 704 318
almuth.pommer@llnl.landsh.de