Die Fischereiabgabenachweise und Urlauberfischereischeine bekommen Sie entweder im Internet über das Serviceportal des Landes oder bei allen Ordnungs-, Hafen- und Bürgerämtern in Schleswig-Holstein (Amtsverwaltungen und kreisfreie Städte, ca. 140 Ausgabestellen) und bei den 6 Außenstellen der oberen Fischereibehörde (Fischereiaufsicht) entlang der Küste. Die Fischereiabgabemarken (nicht Urlauberfischereischeine!) erhalten Sie als Service auch bei vielen gewerblichen Anbietern (z. B. Angelgeschäfte, Kutterkapitäne, Betreiber von Angelteichen, Hotels usw.). Speziell für Wiederverkäufer von Abgabemarken wurde ein Merkblatt entwickelt, zu finden im Downloadbereich. Fischereischeininhaber anderer Bundesländer sowie Personen, die die Ausnahme von der Fischereischeinpflicht auf Angelkuttern und an Angelteichen in Anspruch nehmen wollen, kleben die herkömmliche Fischereiabgabemarke bitte auf das "Nachweisblatt Fischereiabgabe", das Sie ebenfalls bei den Ausgabestellen oder auch auf unserer Homepage zum Download bekommen.