Zusätzlich zum Fischereischein (ggf. Urlauberfischereischein) wird ein Erlaubnisschein überall dort benötigt, wo private oder selbstständige Fischereirechte bestehen. Das gilt für alle Binnengewässer und für einige Bereiche in den Küstengewässern (gesamte Schlei, Teile der Lübecker Bucht, Eidermündung). In den übrigen Küstengewässern herrscht freier Fischfang, d.h. hier benötigt man nur den Fischereischein (Ausnahmen zur Fischereischeinpflicht siehe weiter oben).
Hinweis: Die großen Kanäle im Land (Nord-Ostsee-Kanal, Elbe-Lübeck-Kanal) sind fischereirechtlich als Binnengewässer eingestuft - es herrscht dort daher Erlaubnisscheinpflicht.
Erlaubnisscheine sind bei den jeweiligen Fischereirechtsinhabern (in der Regel Berufsfischer oder Angelvereine) erhältlich – dafür gibt es keine generelle Übersicht für das Land Schleswig-Holstein. Am besten erkundigen Sie sich bei der örtlichen Touristenformation oder auch in Angelfachgeschäften, wo Erlaubnisscheine erhältlich sind. Der Erlaubnisschein kann schriftlich oder auch digital vorliegen und muss auf die jeweilige Person ausgestellt sein (Details im Fischereigesetz – siehe im Downloadbereich).