Für die Freizeitfischerei auf die Fischart Dorsch gilt für das Jahr 2025 weiterhin ein Fangverbot in der westlichen Ostsee.
So gilt gemäß Verordnung (EU) 2024/2903 des Rates vom 18. November 2024 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2025 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern (ABl. L vom 19.11.2024) Folgendes:
Die Freizeitfischerei auf den Dorsch ist in der Ostsee ganzjährig verboten.
Hinweise
In der Ostsee sind das gezielte Angeln bzw. die gezielte Ausübung der Freizeitfischerei auf Dorsch auch im Jahr 2025 nicht zulässig. Zufällig beim Angeln oder Fischen auf andere Fischarten mitgefangene Dorsche sind unverzüglich schonend zurückzusetzen.
Die oben benannten Regelungen gelten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU in Unionsgewässern. Maßgeblich für die Anwendbarkeit der Regelungen ist der Geltungsbereich des Seefischereigesetzes des Bundes.
In Schleswig-Holstein gelten die oben benannten Regelungen daher auch in den Förden (Kieler Förde, Eckernförder Bucht, Flensburger Förde), jedoch nicht
auf der Schlei (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Schleimünde) und
auf der Trave (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Travemünde).
Diese Regelungen gelten ausschließlich für das Jahr 2025. Über die im Jahr 2026 geltenden Regelungen und eventuelle Anpassungen dieser Vorschrift wird der EU-Fischereirat zum Ende des Jahres 2025 beraten.
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