Für die Freizeitfischerei auf die Fischart Dorsch gilt für das Jahr 2026 weiterhin ein Fangverbot in der westlichen Ostsee.
So gilt gemäß Verordnung (EU) 2025/2454 des Rates vom 01. Dezember 2025 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2026 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern (ABl. L vom 2.12.2025) Folgendes:
Die Freizeitfischerei auf den Dorsch ist in der Ostsee ganzjährig verboten.
Hinweise
In der Ostsee sind das gezielte Angeln bzw. die gezielte Ausübung der Freizeitfischerei auf Dorsch auch im Jahr 2026 nicht zulässig. Zufällig beim Angeln oder Fischen auf andere Fischarten mitgefangene Dorsche sind unverzüglich schonend zurückzusetzen.
Die oben benannten Regelungen gelten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU in Unionsgewässern. Maßgeblich für die Anwendbarkeit der Regelungen ist der Geltungsbereich des Seefischereigesetzes des Bundes.
In Schleswig-Holstein gelten die oben benannten Regelungen daher auch in den Förden (Kieler Förde, Eckernförder Bucht, Flensburger Förde), jedoch nicht
- auf der Schlei (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Schleimünde) und
- auf der Trave (binnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Travemünde).
Diese Regelungen gelten ausschließlich für das Jahr 2026. Über die im Jahr 2027 geltenden Regelungen und eventuelle Anpassungen dieser Vorschrift wird der EU-Fischereirat zum Ende des Jahres 2026 beraten.