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Thema : Fischerei

Rechtliche Grundlagen



Letzte Aktualisierung: 16.06.2025

Fischereischeinpflicht und Fischereischeinprüfung

Für den Fischfang in Schleswig-Holstein benötigt man im Grundsatz immer einen Fischereischein. Ausnahmen bestehen nur in Teichwirtschaften und an privaten Kleingewässern sowie im Falle der sachkundigen Aufsichtsführung auch auf gewerblichen Angelkuttern und an gewerblichen Angelteichen. Fischereischeine aller deutschen Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt. Wer keinen Fischereischein besitzt, kann für zweimal 28 Tage im Jahr einen Urlauberfischereischein erhalten.

Der reguläre Zugang zum Fischereischein ist die Fischereischeinprüfung. Schleswig-Holstein erkennt neben den im Land abgelegten Prüfungen auch die Fischereischeinprüfungen aller deutschen Bundesländer und vergleichbare Prüfungen aus EU-Ländern an. Die Landesregierung hat zwei Verbände der Angelfischerei mit der Durchführung der Fischereischeinprüfungen hoheitlich beauftragt. Auf den Internetseiten der Verbände finden Sie weiterführende Angaben zur Orten und Terminen der Lehrgänge und Prüfungen.

Ab dem 01.10.2025 wird in Schleswig-Holstein die Teilnahme an einem „Praxistag“ verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme an einer Fischereischeinprüfung. Die Oberste Fischereibehörde empfiehlt darüber hinaus ausdrücklich, auch einen allgemeinen Vorbereitungslehrgang bei einem der Verbände oder auch bei einem privaten Onlineanbieter zu absolvieren (weitere Hinweise und Empfehlungen werden aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht erteilt). Bitte bedenken Sie, dass Sie bei der Ausübung des Fischfangs Wirbeltiere betäuben und töten werden und auch mit geschützten Arten und Biotopen in Kontakt kommen können. Mit einer fachkundigen Ausbildung bereiten Sie sich dafür optimal vor.

Die amtlichen Prüfungsfragen zur Fischereischeinprüfung sind bundesweit überarbeitet und zwischen den Bundesländern harmonisiert worden. Schleswig-Holstein wendet die bundesweit harmonisierten Prüfungsfragen, ergänzt um einen landesspezifischen Teil, ab dem 01.10.2025 an. Nachfolgend werden übergangsweise die alten sowie parallel die neuen Prüfungsfragen zum Download bereitgestellt. Diese Fragen unterliegen keinen lizenzrechtlichen Beschränkungen und dürfen frei verwandt werden.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Während einer Übergangsfrist werden bei den in Schleswig-Holstein durchgeführten Prüfungen noch die alten Prüfungsfragen verwandt. Ab dem 01.10.2025 finden dann alle Fischereischeinprüfungen ausschließlich unter Anwendung der neuen Prüfungsfragen statt.

Lehrinhalte für den Praxistag SH als Zulassungsvoraussetzung für die Fischereischeinprüfung (anzuwenden ab 01.10.2025)

Neue amtliche Prüfungsfragen für die Fischereischeinprüfung (ab 01.10.2025)

Leichte Sprache: Neue amtliche Prüfungsfragen für die Fischereischeinprüfung (ab 01.10.2025)

Alte amtliche Prüfungsfragen für die Fischereischeinprüfung (bis 30.09.2025)

Ergänzende Informationen

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